Herdecke. Eigentümer von Immobilien und Flächen erhalten in diesen Tagen Post von der Stadt. Die erklärt, was Bürger nun angesichts der Änderungen tun können.
Die Grundsteuer B sorgt seit Monaten für Gesprächsstoff, nun wird es konkret: Auch die Stadt Herdecke hat in dieser Woche den entsprechenden Bescheid an Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern, Wohnungen oder Flächen verschickt. Bekanntlich setzt sich der Betrag aus einer Berechnung des Finanzamtes und dem Hebesatz der Kommune zusammen, in der Stadt an den Ruhrseen hat der Rat Ende 2024 einen einheitlichen Anstieg von 745 auf 914 Prozentpunkte beschlossen.
Zwei Durchschnittswerte für Häuser und Wohnungen
Nun zeigt sich, was das für Bürgerinnen und Bürger mit entsprechendem Eigentum bedeutet. Die Spanne könne in Einzelfällen mitunter weit auseinander liegen, berichtet der 1. Beigeordnete und Kämmerer. Dennis Osberg nennt im Gespräch mit der Lokalredaktion zwei Beispiele für betroffene Gruppen. Wer Abgaben auf ein Einfamilienhaus (zu dieser Kategorie zählen hier 2746 Immobilien) entrichten muss, zahlt in Herdecke wegen der angeordneten Reform der Grundsteuer B im Durchschnitt 60 Euro mehr als im vergangenen Jahr. Besitzer von Eigentumswohnungen wiederum können bei der Jahresabgabe von durchschnittlich 33 Euro weniger als 2024 ausgehen. In Herdecke trifft das auf 4820 Objekte zu.
Sieben Millionen Euro für Haushalt
Diese Zahlen deuten an, wie Stadt und Politik auf eine aufkommensneutrale Summe kommen wollen. Trotz des Anstiegs des Hebesatzes steckt keine Steuererhöhung dahinter, betont Kämmerer Osberg. „Wir erhalten dadurch keine Mehreinnahmen.“ Rund sieben Millionen Euro sind zuletzt über diese Bürgerabgabe in den Herdecker Haushalt geflossen, das soll auch weiterhin der Fall sein. Klar ist daher mit Blick auf die Änderungen für insgesamt 10.264 Veranlagungsobjekte: Es gibt Gewinner und Verlierer.
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Daher rechnet Herdeckes Stadtverwaltung in diesen Tagen mit einem erhöhten Aufkommen an Rückfragen oder gar ersten Einsprüchen seitens der Bürger. Vorab hat sie jedem Bescheid zur Grundsteuer ein Informationsblatt hinzugefügt. In der Briefbeigabe befinden sich Hinweise zu den Änderungen und auf eine Internetadresse (www.herdecke.de/haushalt), auf der im FAQ-Verfahren neun Fragen und dazugehörige Antworten zu dem Thema stehen.
Telefonnummer für Rückfragen
Osberg und Co. richten sich aber auch auf persönliche Reaktionen von Betroffenen nach dem Erhalt der Grundsteuerbescheide ein. „Es werden sicherlich viele Nachfragen gestellt. Um die Wartezeiten gering zu halten, haben wir die Telefonnummer 02330/611-240 für Rückfragen eingerichtet“, sagt der Beigeordnete und verweist auf diesen Service zu den üblichen Dienstzeiten. „Wir bitten die Bürger um Geduld, sollte nicht gleich die oder der entsprechende Ansprechpartnerin beziehungsweise Sachbearbeiter erreichbar sein.“ Auf jedem Bescheid befindet sich der Name der zuständigen Angestellten der Stadt. Zudem bestehe eine Kontaktmöglichkeit per Mail (Adresse: steueramt@herdecke.de) zur hiesigen Verwaltung.
Widerspruch in zwei Richtungen möglich
Höchstwahrscheinlich melden sich eher Betroffene, die nun mehr zahlen müssen. „Die neue Bewertung des Finanzamtes ist ausschlaggebend für eine höhere oder niedrige Grundsteuer“, erläutert Osberg und leitet damit auf das Thema Widerspruch über. Wer Einspruch einlegen möchte, kann sowohl Rechtsmittel gegen die Berechnungen der zuständigen Behörde in Witten als auch gegen den Bescheid der Stadt Herdecke einlegen. Fällig wird die Abgabe – das bleibt unverändert – zum jeweiligen Stichtag im Quartal, der erste Termin steht am 15. Februar an.
Nächste Erhöhung wohl für 2027
Abschließend noch ein kurzer Ausblick: Laut Haushaltsplanungen und Ratsentscheid steht derzeit für 2026 in Herdecke keine Erhöhung der Grundsteuer B an. Die nächste Anhebung haben Stadt und Politik für 2027 geplant.