Herdecke. Die Technischen Betriebe Herdecke gehören in wenigen Tagen wieder zur Stadtverwaltung. Für 2025 stehen aus diversen Gründen Beitragsanpassungen an.

Zum Stichtag 1. Januar 2025 endet eine Ära, dann sind die Technischen Betriebe Herdecke (TBH) nach 29 Jahren keine eigenbetriebsähnliche Einrichtung mehr. Im Zuge der Rückführung, die bekanntlich viele Diskussionen in der Lokalpolitik ausgelöst hat, zur städtischen Verwaltung ändert sich auf organisatorischer Ebene einiges. Die Finanzen der TBH gehören unmittelbar zum kommunalen Haushalt, nachdem die Jahresabschlüsse zuvor als externe Posten aufgetaucht sind. Bei den Zuständigkeiten und Aufgaben für die Bürgerschaft bleibt aber im Prinzip alles beim Alten.

Einstimmige Beschlüsse

In der Ratssitzung haben kürzlich die Fraktionen über verschiedene Gebührenänderungen abgestimmt, die Mitglieder hatten an allen Vorlagen zu einzelnen Satzungsanpassungen für das Jahr 2025 nichts auszusetzen. Zumal sich die Beiträge für Herdeckerinnen und Herdecker in einem Fall sogar erfreulich darstellen. Andererseits müssen die Bürger für andere Posten mehr zahlen.

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Im Einzelnen: Die Abwassergebühren haben Verantwortliche in Herdecke 2023 und 2024 erhöht. Nun hat die Verwaltung aber aufgrund abgabenrechtlicher Überschüsse in den Bilanzen für 2021 und 2022 eine Senkung der Beiträge vorgeschlagen. Laut Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen muss solch ein Ausgleich innerhalb von vier Jahren erfolgen. Angesichts eines Überschusses von 175.649 Euro und mit Blick auf den Bedarf in 2025 bedeutet das für einen Vier-Personenhaushalt mit einem Wasserverbrauch von durchschnittlich 150 Kubikmetern: Die Abgaben für Schmutz- und Niederschlagswasser sinken den Angaben zufolge um knapp 20 Euro im Jahr. Die Berechnung einer Durchschnittsentlastung sei kaum möglich, da es in dem Themenfeld eine zu große Bandbreite (unterschiedliche Auswirkungen für Wohnungen, Ein- oder Mehrfamilienhäuser) gebe.

Abfallgebühren

Der Blick auf die Abfallgebühren: Nach einer Erhöhung zum 1. Januar 2024 steht Selbiges zwölf Monate später wieder an. Nach den Steigerungen in nahezu allen Bereichen liege das jetzt vor allem an den deutlichen Mehrkosten für die Entsorgung, was aus einer Mitteilung des Ennepe-Ruhr-Kreises hervorgehe. Demnach zahlt die Stadt Herdecke in 2025 beispielsweise für eine Tonne Restmüll 210 Euro an den Kreis, in 2024 waren es 190, in 2023 noch 175 Euro. Für Bürger bedeutet das eine Anhebung der Mindest- und Zusatzleerungsgebühren um 4,4 Prozent. Auf die überwiegende Zahl der Haushalte mit einer Kombination von 60 Liter Rest- und Biotonne bei jährlich 12 bzw. 24 Freileerungen komme ein Anstieg von 6,90 Euro pro Jahr zu.

Die Straßenreinigung

Die Satzung für die Straßenreinigung hat die Stadt Herdecke zuletzt für 2023 angepasst. Regelmäßige Erhöhungen in diesem Sektor lassen sich laut Vorlage vor allem auf Personalkostensteigerungen zurückführen, das wiederum liege an recht hohen Tarifabschlüssen für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes. Daher und auch wegen einer gebührenrechtlichen Unterdeckung in 2024 der erneute Anstieg in 2025. Die Zahlen: Bei einer 14-tägigen Reinigung erhöht sich die jährliche Gebühr von 2,05 auf 2,25 Euro pro Frontmeter. Bei einer beispielhaften Länge eines Grundstücks mit Einfamilienhaus zur Straße von 15 Metern, müssen solche Anwohner im nächsten Jahr drei Euro mehr als zuletzt zahlen. Bei Parteien aus Mehrfamilienhäusern liege der Anteil aufgrund von üblichen Aufteilungen untereinander deutlich geringer.

Gewerbe- und Grundsteuer

In der Ratssitzung haben die Fraktionen einstimmig auch die Hebesätze für 2025 beschlossen. Bei der Gewerbesteuer mit 535 Prozentpunkten ändert sich nichts, bei der Grundsteuer B führen neue Grundlagen (wie berichtet) zu einem Anstieg auf 914 v. H., die Berechnung setzt sich weiterhin aus dem vom Finanzamt festzulegenden Messbetrag in Multiplikation mit dem Hebesatz zusammen.

In Herdecke betrifft die Grundsteuerreform 10.264 Objekte. Stadt und Politik haben sich für einen einheitlichen Hebesatz entschieden, der rechtssicherer sei als eine Differenzierung nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken.

Letzter Aspekt: In Sachen Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) hat die Stadt nach einer entsprechenden Ausschreibung einen neuen Vertrag abgeschlossen. Die Entsorgungskosten steigen von bisher 29,75 auf 39,27 Euro pro Kubikmeter für zu beseitigenden Klärschlamm. Daraus resultiere ein Gebührensatz von 44,22 €/m3, bisher waren es 33,50 Euro. Der Vertrag mit dem Entsorgungsunternehmen wurde für drei Jahre geschlossen, so dass für 2025 bis 2027 eine Beitragsstabilität bestehe.