Wetter/Herdecke. Zufriedenheit in der Orthopädischen Klinik Volmarstein und im Krankenhaus in Herdecke. Nur in einem Punkt wird Nachbesserungsbedarf gesehen.
Erste Informationen für einzelne Versorgungsgruppen hatte es bereits vor wenigen Wochen gegeben. Jetzt hat das Land NRW so genannte „Anhörungsbriefe“ zu den übrigen Versorgungsbereichen an alle Krankenhäuser im Bundesland Nordrhein-Westfalen verschickt. Für die Orthopädische Klinik der Evangelischen Stiftung Volmarstein (ESV) bedeutet das: „Alles, was wir heute machen, dürfen wir auch weiterhin machen“, fasst Frank Bessler, Ärztlicher Leiter für den Geschäftsbereich Medizin, zusammen. Zufrieden zeigt sich das Gemeinschaftskrankenhaus in Herdecke.
60 unterschiedliche Versorgungsgruppen gibt es. Das Land wünscht eine verstärkte Konzentration und Spezialisierung, was zur Folge hat, dass das Angebot in den Krankenhäusern an Breite verliert. Die rund 330 Krankenhäuser in NRW haben Bedarfe angemeldet und jetzt ein Zwischen-Echo bekommen. Die verschickten Vorschläge des Landes sind noch nicht endgültig. Verhandlungen sollen folgen. Frank Bessler kann aber schon einmal feststellen, dass die Klinik der ESV in allen von ihr beantragten Feldern auch Berücksichtigung gefunden hat. Bei ihr handelt es sich bereits um eine Spezialklinik.
Weiter zuständig für Hüfte oder Knie
Zu finden sind die Leistungen, die vom Landesgesundheitsministerium weiter in der Orthopädischen Klinik Volmarstein gesehen werden, im Bereich der allgemeinen Chirurgie. Bestätigt ist, dass Volmarstein bei Patienten weiterhin erstmals Knie- oder Hüftgelenke einsetzen darf und auch der Wechsel der Implantate zu den abrechenbaren Eingriffen zählt. Das gelte auch für OPs an der Wirbelsäule oder bei so genannten Hammerzehen, so Frank Bessler.
Die Krankenhäuser hatten nicht nur angegeben, in welchen Versorgungsgruppen sie künftig ihren Auftrag sehen. Es wurden auch Angaben zu Fallzahlen gemacht. Für Frank Bessler sind das aber nicht die entscheidenden Bezugsgrößen. Grundlegend sei die Zuordnung zu den gewünschten Versorgungsgruppen, zumal erst kürzlich noch einmal bestätigt worden sei: „Es gibt keinen Budgetbezug zu den Fallzahlen.“
Im Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke spricht man von der „Meinung“, die sich das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) im bisherigen Verfahren zur künftigen Krankenhauslandschaft gebildet habe. Die nun eröffnete Anhörung gebe den Krankenhausträgern letztmalig die Möglichkeit, ergänzende Anmerkungen und Erläuterungen zu liefern.
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„Als Gemeinschaftskrankenhaus sehen wir uns in weiten Teilen durch die vom MAGS geplante Leistungsstruktur sowohl in unserer Versorgungsnotwendigkeit als auch in unserer (über-)regionalen Bedeutung bestätigt beziehungsweise gestärkt“, heißt es auf Nachfrage der Redaktion. Sowohl die Art als auch die Anzahl der Leistungsgruppen entspreche im Wesentlichen der Antragstellung und Erwartungshaltung. Lediglich in der Leistungsgruppe „Interventionelle Kardiologie“ sehe das Ministerium Anpassungsbedarf. Dazu das GKH: „Wir prüfen derzeit die Argumentationslinien des MAGS auf etwaige Ungereimtheiten.“ Ebenso geprüft würden potenzielle Wechselwirkungen im Hinblick auf sonstige Strukturvorgaben wie die künftigen Reformvorhaben des Bundes.
Erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens werde zum Ende dieses Jahres ein rechtswirksamer Feststellungsbescheid erwartet, mit dessen Umsetzung im neuen Jahr zu rechnen sei.