Breckerfeld. Zensus von IT.NRW zeigt, wie die Menschen in Breckerfeld leben: Ein Blick auf die Zahl der Häuser, Wohnungen, Wohnflächen und Mieten:

Im Schnitt haben die Breckerfelder 108,2 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung - und damit im Schnitt deutlich mehr als die Menschen, die in gesamt Nordrhein-Westfalen leben. Denn landesweit lag dieser Wert bei 92,7 Quadratmetern. Das geht aus einem Zensus des Statistischen Landesamtes IT.NRW hervor, die Zahlen gehen auf eine Erhebung im Sommer 2022 zurück.

So hat das Statistische Landesamt beispielsweise den prozentualen Anteil aller Einfamilienhäuser an Wohngebäuden in den Städten und Gemeinden erhoben: Dieser lag in Breckerfeld bei 66,1 Prozent und damit nur ein wenig unter Landesschnitt (63,3 Prozent). Der Anteil an Wohngebäuden mit zwei Wohnungen lag in der Hansestadt bei 20,6 Prozent (NRW-Schnitt: 14,4). Grundsätzlich sei diese Art der Wohnhäuser am häufigsten im Sauerland zu finden, so die Statistiker.

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Geringer Wohnungsleerstand

Deutlich geringer - im Gegensatz zu den Werten aus der Nachbarstadt Hagen - war in Breckerfeld der Anteil der Wohnhäuser mit mehreren Wohnungen (3-6 und 7-12): Sie machten nur 11,7 und 1,3 Prozent des Gesamtbestandes aus (NRW-Schnitt: 15,9 und 5,2 Prozent). Große Wohnhäuser mit vielen Wohneinheiten seien überproportional oft im Ruhrgebiet erfasst worden, so IT.NRW in der mehrseitigen Auswertung der Ergebnisse.

Auch mit Blick auf den Wohnungsleerstand fällt die Quote in Breckerfeld niedriger aus als im NRW-Schnitt. Demnach standen in Breckerfeld nur 2,9 Prozent der Wohnungen leer (NRW: 3,3). Auch bei der Wohneigentumsquote schneidet Breckerfeld mit 56,2 Prozent deutlich besser als das landesweite Ergebnis (40,6) ab.

Nettokaltmiete von 5,80 Euro

Auch erhoben wurden die Nettokaltmieten in den Städten und Gemeinden: In Breckerfeld zahlten Mieter demnach 5,80 Euro (NRW: 6,82), also gut einen Euro weniger als im landesweiten Schnitt. Für die Erhebung wurden Bestandsmieten abgefragt - also tatsächlich gezahlte Mieten für alle Wohnungen“, erklärt das Landesamt das Vorgehen.

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