Hagen. Der Wagen von Karsten Henrichs wurde abgeschleppt. Er stand im Parkverbot, behauptet die Stadt Hagen. Stand er nicht, behauptet er.

Karsten Henrichs (55) aus Hagen parkte seinen Wagen, wo er ihn oft parkt: in der Grünstraße, direkt gegenüber der Grundschule Janusz Korczak. Als er zwei Tage später zurückkehrte, war das Auto verschwunden. Dafür befand sich ein Gerüst am Haus Nr. 21, und auf dem Bürgersteig waren zwei Halteverbotsschilder postiert mit dem Hinweis: „Parken verboten ab 6. Mai um 7 Uhr.“

Hier in der Grünstraße wurde das Auto von Karsten Henrichs abgeschleppt.
Hier in der Grünstraße wurde das Auto von Karsten Henrichs abgeschleppt. © WP | Michael Kleinrensing

Genau an diesem 6. Mai jedoch habe er seinen Skoda dort abgestellt, behauptet Karsten Henrichs, und zu dem Zeitpunkt seien weder das Gerüst noch die Parkverbotsschilder vorhanden gewesen. Er erinnere sich noch genau, sagt er, wie froh er an jenem Tag gewesen sei, zwischen all den anderen Autos vor dem Haus Nr. 21 noch eine freie Parklücke gefunden zu haben: „Da habe ich sofort rückwärts eingeparkt.“ Das mache er immer so, damit er seinen Hund Kurt, einen „Landstraßenmischling“, zum Bürgersteig hin aus dem Fahrzeug springen lassen könne.

Plötzlich war das Auto weg

Man kann sich gut vorstellen, dass ihm ein gehöriger Schrecken in die Glieder fuhr, als er am 8. Mai feststellen musste, dass sich sein Auto nicht mehr an Ort und Stelle befand. Auch alle anderen Wagen, die zwei Tage zuvor noch dort gestanden hatten, waren nun fort.

Henrichs rief bei der Polizei an, ob man dort etwas über den Verbleib seines Fahrzeugs wisse. Und tatsächlich: Ein Beamter teilte ihm mit, da der Wagen im Halteverbot gestanden habe, sei er abtransportiert worden und befinde sich auf dem Hof eines Abschleppunternehmens in Vorhalle.

Auch interessant

Dorthin machte sich Henrichs flugs auf den Weg. Und tatsächlich: Auf dem Firmengelände in der Ringofenstraße angekommen, entdeckte er unter zahlreichen anderen Fahrzeugen seinen Skoda. Ein Knöllchen des Ordnungsamtes Hagen steckte noch unter dem Scheibenwischer. 40 Euro wollte die Stadtverwaltung von ihm haben, der Abschleppunternehmer sogar 212,50 Euro, die er vor Ort bezahlen musste.

Abschlepper wollte Auto nicht herausgeben

Damit nicht genug des Ärgers: Weil es sich um einen Dienstwagen handelte (Henrichs ist als Softwareberater viel unterwegs), habe man ihm das Auto erst herausgegeben, nachdem er seinen Chef angerufen und dieser versichert habe, dass Henrichs berechtigt sei, das Auto zu fahren. Als er endlich vom Hof fuhr, hatte er die Nase gestrichen voll.

Henrichs schwört Stein und Bein, dass die Schilder am 6. Mai um die Mittagszeit, als er sein Auto in der Grünstraße parkte, nicht zugegen gewesen seien. Er ist sich nicht zuletzt deshalb sicher, weil er nachmittags mit seiner Lebensgefährtin noch einmal am Auto gewesen sei, um etwas aus seinem in ihren Wagen umzuladen: „Spätestens dann hätten meine Freundin oder ich doch auf die Schilder aufmerksam werden müssen. Und dann hätte ich mein Auto doch weggefahren.“

Das Gerüst in der Grünstraße und ein Parkverbotsschild, das laut Stadtverwaltung Hagen bereits am 30. April dort aufgestellt wurde.
Das Gerüst in der Grünstraße und ein Parkverbotsschild, das laut Stadtverwaltung Hagen bereits am 30. April dort aufgestellt wurde. © WP | Michael Kleinrensing

Er legte Einspruch bei der Stadt Hagen ein, die ihm jedoch beschied, die Verwarnung könne nicht zurückgenommen werden. Die temporäre Beschilderung in der Grünstraße sei bereits am 30. April um 15.30 Uhr aufgestellt worden. Er möge das Verwarngeld in Höhe von 40 Euro binnen einer Woche bezahlen, sonst folge ein Bußgeldbescheid.

Das sagt die Stadtverwaltung in Hagen

Auf Anfrage unserer Zeitung bekräftigte die Stadt Hagen ihren Standpunkt noch einmal. „Entgegen der Auffassung von Herrn Henrichs stand die Beschilderung bereits seit dem 30. April und damit über den rechtlich geforderten Zeitraum von 72 Stunden hinaus“, so Michael Kaub, Sprecher der Stadtverwaltung: „Der Beschilderung lag auch eine Genehmigung durch die zuständige Dienststelle zugrunde. Ein entsprechendes Aufstellprotokoll lag zum Zeitpunkt der Abschleppmaßnahme vor. Damit waren die Verwarnung als auch die Abschleppmaßnahme rechtmäßig.“ Grund für das temporäre Parkverbot, das bis zum 21. Juni genehmigt ist, sei das Aufstellen eines Baugerüsts vor dem Haus in der Grünstraße.

Zähneknirschend überwies Henrichs den geforderten Betrag an die Stadtkasse: „Ich kann ja nicht beweisen, dass ich im Recht bin. Und mir ist klar, dass es ein bisschen unglaubwürdig klingt, was ich sage. Als wollte ich nur um die hohe Strafe fürs Abschleppen herumkommen. Aber es kann einfach nicht sein, dass meine Lebensgefährtin oder ich diese großen Schilder übersehen haben sollen.“ Er hofft jetzt, dass sich vielleicht noch andere Fahrzeugbesitzer melden, denen das Gleiche widerfahren ist wie ihm.

Ein Einzelfall war er jedenfalls nicht. Wie die Stadt Hagen bestätigte, hätten noch weitere Autos in der Grünstraße abgeschleppt werden müssen.