Hagen. 296 Einbürgerungen gab es 2020, 2023 waren es mehr als 1000. Ein Blick auf Zahlen, Entwicklungen und Herausforderungen für die Ausländerbehörde

Die Zahl der Einbürgerungen und Einbürgerungsanträge ist in Hagen in den letzten drei Jahren förmlich explodiert. Wurden 2020 noch 269 Menschen eingebürgert, waren es vergangenes Jahr schon deutlich über 1000. „Im vergangenen Jahr sind so viele Menschen eingebürgert worden wie schon seit Jahren nicht mehr“, so Anja Kortenacker von der Einbürgerungsbehörde der Stadt Hagen mit Blick auf die Zahlen.

Von 197.299 Einwohnern (Stand 31.12.) wurden 47.667 Ausländer von der Stadt betreut. „In 2020 bewirkte die Corona-Pandemie einen Rückgang der Einbürgerungszahlen. Es kam zu längeren Wartezeiten“, erklärt Kortenacker.

Zudem hätten weniger Einbürgerungsanträge bearbeitet werden können - denn die Pandemie erschwerte es Bewerberinnen und -bewerbern zusätzlich, die erforderlichen Dokumente von den Botschaften ihrer jeweiligen Herkunftsländer zu besorgen und notwendige Sprach- oder Integrationstests abzulegen.

„Im vergangenen Jahr sind so viele Menschen eingebürgert worden wie schon seit Jahren nicht mehr.“

Anja Kortenacker
Teamleiterin Einbürgerungsbehörde der Stadt Hagen
Anja Kortenacker, Teamleiterin bei der Einbürgerungsbehörde der Stadt Hagen.
Anja Kortenacker, Teamleiterin bei der Einbürgerungsbehörde der Stadt Hagen. © WP | Michael Kleinrensing

Seit Jahren steigen die Zahlen rapide

Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass sowohl die Zahl der Anträge als auch der Einbürgerungen selbst seit Jahren rapide ansteigen. Waren es 2020 noch 296 Einbürgerungen bei 492 Anträgen (die meisten Eingebürgerten stammten aus Syrien/Arabische Republik 44, gefolgt von Türkei 33, Polen 25, Griechenland 19 und Italien 16), stieg die Zahl in 2021 bereits auf 442 Einbürgerungen (bei 715 Anträgen). Der größte Teil der eingebürgerten Menschen stammte auch in diesem Jahr aus Syrien/Arabische Republik (149, gefolgt von Griechenland: 44, Türkei 38, Italien 23 und Polen 22).

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Ein noch spürbarer Anstieg folgte dann in den vergangenen zwei Jahren. 2022 verzeichnete die Stadt 909 Einbürgerungen bei 1398 Anträgen (Syrien/Arabische Republik 517, Türkei 71, Marokko 32, Griechenland 28 und Italien 22), 2023 knackte der Wert dann mit 1101 (bei 1243 Anträgen) erstmals die 1000er-Schwelle. Dabei wurden viele Anträge aufgrund der massiven Arbeitsbelastung noch nicht einmal erfasst. Auch bei den aktuellsten Zahlen zeigt sich, dass der weitaus überwiegende Teil der Menschen aus Syrien/Arabische Republik (709) kam (gefolgt von Türkei 68, Irak 40, Marokko 29, staatenlos 27).

Das Team von Ausländer- und Einbürgerungsbehörde: Monika Spies (Teamleiterin Ausländerbehörde), Sachbearbeiter Reinhard Stork, Teamleiterin Anja Kortenacker und Abteilungsleiter Ralf Gütschow.
Das Team von Ausländer- und Einbürgerungsbehörde: Monika Spies (Teamleiterin Ausländerbehörde), Sachbearbeiter Reinhard Stork, Teamleiterin Anja Kortenacker und Abteilungsleiter Ralf Gütschow. © WP | Michael Kleinrensing

Viele konnten Aufenthaltszeit für Einbürgerung verkürzen

„Den größten Anstieg gab es, wie ab 2021 bereits auch schon, bei Syrerinnen und Syrern“, ordnet die Teamleiterin der Einbürgerungsbehörde die aktuellen Zahlen ein. „Sie machen die größte Gruppe der Eingebürgerten aus. Der massive Anstieg ab 2021 steht im Zusammenhang mit der Zuwanderung von syrischen Schutzsuchenden in den Jahren 2014 bis 2016, die mittlerweile immer häufiger die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen“, erklärt sie die Zahlen aus diesem Bereich, die sich innerhalb von drei Jahren knapp versechzehnfacht hat.

Und: „Viele konnten aufgrund besonderer Integrationsleistungen (überwiegend besonders gute Sprachkenntnisse) die erforderliche rechtmäßige Aufenthaltszeit von 8 auf 6 Jahre verkürzen.“

Zahl der Ukrainerinnen und Ukrainer steigt

In 2023 sei zudem ein deutlicher Anstieg bei den ukrainischen Staatsangehörigen zu verzeichnen. Das hänge auch mit der Dauer des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zusammen, so die Herleitung der Stadt. „Aufgrund eines Erlasses aus 2022 wird nunmehr in Einbürgerungsverfahren von ukrainischen Staatsbürgern wegen der derzeitigen Situation in der Ukraine bis auf Weiteres von der Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit als Voraussetzung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverbund abgesehen.“

Nur zwei bis vier Ablehnungen pro Jahr

„In der Vergangenheit gab es lediglich zwei bis vier Ablehnungen pro Jahr“, erklärt Anja Kortenacker. „Da für die Einbürgerung mehrere Rechtsgrundlagen einschlägig sind und es vielfältige Einbürgerungsvoraussetzungen gibt, wird mit den Einbürgerungsinteressierten im Vorfeld ein persönliches Beratungsgespräch geführt. Dabei können Fragen und einige Voraussetzungen bereits vorab geklärt werden. Hauptgrund war die Ablehnung aufgrund begangener Straftaten sowie fehlende Mitwirkung“, so die Teamleiterin.

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