Schwelm. Neues KHVVG soll medizinische Versorgung stärken, kann für Kliniken aber auch Einschnitte bedeuten. Was das Schwelmer Helios dazu sagt.
Kontrovers hat die Politik über die Krankenhausreform diskutiert, seit Oktober ist sie beschlossene Sache. Das etwas sperrig klingende Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - kurz KHVVG - soll die Behandlungsqualität in Klinken und die flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten auch im ländlichen Raum stärken. Das erklärt das Bundesministerium für Gesundheit.
Dabei geht es unter anderem um das System der Fallpauschalen, das die Krankenhäuser laut Ministerium zu starken ökonomischen Zwängen ausgesetzt habe. „Viele Krankenhäuser wären von der Schließung bedroht, wenn sich nichts ändert“, heißt es dazu. Stattdessen erhielten notwendige Kliniken durch die Reform Vorhaltepauschalen. Die Rede ist von einer Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten würden.
Was aber heißt die Reform genau für die Menschen vor Ort? Bereits im Laufe des Jahres zeigte sich, dass Kliniken unter Umständen mit Einschnitten rechnen müssen. Für die Helios-Klinik in Schwelm ging es dabei um die Bereiche Neurologie und Kardiologie. Die Frage: Müssen Patientinnen und Patienten im Notfall künftig weitere Wege in Kauf nehmen? Helios betonte, dass die Versorgung in diesen Bereichen auch mit der Reform weiter und unverändert fortgeführt werde. Gleichzeitig heißt es aber auch, dass die Entwicklungen und Effekte - auch für das Schwelmer Helios-Klinikum - noch nicht absehbar sind beziehungsweise es für deren Bewertung noch zu früh ist. Die endgültigen Entscheidungen des zuständigen Ministeriums stehen noch aus.
Leistungsgruppe und einzelne Prozeduren
Und an dieser Stelle wird es kleinteilig. Es geht um einzelne Leistungsgruppen, die teils bis hin zu einzelnen Prozeduren definiert seien, erklärt Helios-Sprecherin Sandra Lorenz auf Nachfrage der Redaktion. Wie genau sich die auf Bundesebene beschlossene Krankenhausreform praktisch auf die Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen auswirkt, entscheidet letztlich das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales - kurz MAGS.
Nach dessen Vorstellung bekäme die Klinik am Martfeld zum Beispiel die Leistungsgruppe der sogenannten „kardialen Devices“ nicht zugeteilt. Die umfasst laut Helios spezifische Teilbereiche wie bestimmte Defibrillatoren, was aber bei einer möglichen Nichtzuweisung durch das MAGS keinen kompletten Ausschluss der gesamten „Device-Therapie“ bedeute, wie Sprecherin Lorenz schon einmal gegenüber der Redaktion erklärt hatte. Die Versorgung mit Herzschrittmachern soll also unverändert weiterlaufen.
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Ebenso hatte es geheißen, dass im Bereich der elektrophysiologischen Untersuchungen (EPU) schon heute eine Kooperation mit einer anderen Klinik bestehe, die unter anderem auf elektrophysiologische Leistungen spezialisiert sei. Eine Änderung dieses Angebots soll mit der Reform also ebenso nicht verbunden sein.
Darüber hinaus soll eine neurologische Fachärztin unter dem Dach der Inneren Medizin im Helios-Klinikum weiterhin alle neurologischen Fragestellungen abdecken. Dabei werde sich auch, unabhängig von der abzuwartenden Entscheidung des Ministeriums, nichts an der Versorgung von zum Beispiel Schlaganfallpatientinnen und -patienten ändern, da die Ausweisung einer der Leistungsgruppen 26.1 und 26.2 (Neurologie/Stroke Unit) nur bestimmte Leistungen ausschließen würde, die die Klinik heute nicht erbringe und auch weiterhin nicht erbringen könne.
Warten auf Entscheidung des Ministeriums
Aktuell muss das Schwelmer Helios-Klinikum abwarten. Die Reform soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. „Ende des Jahres wird es dann nach Aussage des MAGS NRW die endgültigen Entscheidungen mit Übermittlung der neuen Feststellungsbescheide geben“, erklärt Sprecherin Sandra Lorenz zum Stand des Verfahrens. „Diese sind noch nicht eingegangen.“ Noch gibt es also keine Entscheidungen dazu, welches Leistungsportfolio jedes einzelne Krankenhaus in welchem Umfang anbieten kann.
Helios hatte bereits die Chance, sich zu den Plänen des NRW-Gesundheitsministeriums zu äußern. Dafür gab es ein sogenanntes Anhörungsverfahren, das in mehrere Phasen eingeteilt ist. Mitte Juni sei die zweite Phase gestartet, so Lorenz. Dabei gehe es insbesondere um die Leistungsgruppen, die über die medizinische Grundversorgung hinausgehen. Das Anhörungsverfahren habe Gelegenheit geboten, Stellungnahmen abzugeben, aber auch Veränderungen mitzuteilen oder auf Besonderheiten hinzuweisen.
Welche Stellungnahme das Schwelmer Helios im Zuge dessen abgegeben und auf welche Veränderungen beziehungsweise Besonderheiten es dabei hingewiesen hat, lässt das Unternehmen auf Nachfrage der Redaktion offen.