Schwelm/Gevelsberg/Ennepetal. Vor allem im Zuge der Corona-Pandemie ist die Zahl der Kinder, die gegen die Masern geimpft sind, stark zurückgegangen. Das ist gefährlich.

Seit die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufgehoben wurden, steigt die Zahl der Masernerkrankungen in Europa deutlich an. In den Corona-Jahren wurden geplante Impfaktionen in vielen Ländern nicht durchgeführt und Kinder bleiben ungeimpft. Das Robert Koch-Institut meldete am 2. September bundesweit bereits 435 Masernfälle für das laufende Jahr, das sind fast sechsmal so viele wie im gesamten Jahr 2023. Der benachbarte Märkische Kreis gab in einer Pressemitteilung von Donnerstag 28 Masernfälle bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsene bekannt. Im Ennepe-Ruhr-Kreis wurde bislang noch kein Fall gemeldet.

Die effektivste und sicherste Methode, um sich und andere vor Masern zu schützen, ist die Impfung. Das Kreisgesundheitsamt rät daher dazu, dass alle Personen, für die die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Empfehlung zur Masernimpfung ausgesprochen hat, altersgerecht und rechtzeitig gegen Masern geimpft werden.

Lesen Sie auch:

Wem gehören die Schrottautos mitten in Ennepetal?

Handmade in Schwelm: Jede Tasche ist ein wertvolles Unikat

Gänse-Taxi: So kommt das Weihnachtsessen bequem nach Hause

Schwelmer Mordprozess: Verteidiger nehmen Polizisten in die Mangel

So wird beispielsweise die Erstimpfung für Säuglinge zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat und die Zweitimpfung im Alter von 15 bis 23 Monaten empfohlen. Eine Impfung ist auch für Erwachsene ratsam, die nach 1970 geboren wurden und noch nicht geimpft wurden oder die Erkrankung durchgemacht haben. Daneben gibt es Empfehlungen für bestimmte Berufsgruppen.

Masern sind hochansteckend. Ungeimpfte haben nach Kontakt mit einer infizierten Person eine fast hundertprozentige Ansteckungswahrscheinlichkeit. Das Virus wird als Tröpfcheninfektion, also beim Sprechen, Husten oder Niesen, übertragen. Eine Übertragung ist auch noch nach zwei Stunden, nachdem sich eine infektiöse Person in einem Raum aufgehalten hat, über die Luft möglich.

Hirnhautentzündung kann folgen

Die Erkrankung beginnt meist mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber und Husten. Später folgt der charakteristische Ausschlag. Im Zusammenhang mit Masern können bakterielle Superinfektionen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündungen auftreten. Eine Hirnentzündung tritt bei etwa einem von 1000 Fällen auf und endet bei zehn bis zwanzig Prozent der Betroffenen tödlich. Darüber hinaus können langfristige Schäden am zentralen Nervensystem zurückbleiben. Masern hinterlassen eine Immunschwäche, die Monate bis Jahre andauern kann. In der Zeit besteht eine erhöhte Empfänglichkeit für andere Infektionen. Nach durchgemachter Erkrankung besteht aber ein lebenslanger Schutz gegen die Masern.

Personen mit Verdacht auf Masern oder Masernsymptomen sollten vorab telefonisch mit ihrer Arztpraxis Kontakt aufnehmen, um eine Verbreitung der Krankheit in Wartezimmern zu vermeiden. Wichtig für Beschäftigte im Gesundheitswesen: Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass unabhängig vom Impfstatus jeder klinische Verdachtsfall durch die feststellende Ärztin oder den Arzt unverzüglich dem Gesundheitsamt gemeldet werden, damit schnell Maßnahmen ergriffen werden können. Der klinische Verdachtsfall soll unbedingt sofort labordiagnostisch bestätigt werden, insbesondere mit einer PCR aus Rachenabstrich oder Urin gelingt der Nachweis innerhalb der ersten 7 Tage nach Beginn des Ausschlags. Die alleinige serologische Untersuchung weist Unsicherheiten auf und ist nicht mehr ausreichend.

+++ Nichts mehr verpassen: Bestellen Sie hier unseren Newsletter aus Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm +++

Bei Auftreten eines Masernerkrankungsverdachts in Gemeinschaftseinrichtungen gelten strenge Schutzmaßnahmen: Nach Einführung des Masernschutzgesetzes kann zwar davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der Personen, die eine Kita oder Schule besuchen, einen Immunschutz besitzen. Aus unterschiedlichen Gründen ist aber ein Teil dennoch ungeschützt. Ungeimpfte Personen oder solche ohne ausreichenden Impf-bzw. Immunschutz werden 21 Tage nach Kontakt vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen. Eine nachträgliche Impfung innerhalb von drei Tagen nach erstem Kontakt kann eine Erkrankung möglicherweise verhindern und zur Wiederzulassung führen.

Ein Merkblatt zum Thema Masern finden Interessierte auf der Webseite der Kreisverwaltung en-kreis.de unter dem Suchbegriff „Masern“.