Ennepetal. In Ennepetal gibt es weiter keine Baumschutzsatzung. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz lehnte einen Bürgerantrag auf Wiedereinführung ab.

Stattdessen solle die Verwaltung eine Vorlage erstellen, mit welchen alternativen Maßnahmen der Schutz und Erhalt von Bäumen erreicht und Neuanpflanzungen gefördert werden könnten. Dem Beschluss ging eine lebhafte Debatte voraus.

In dem Bürgerantrag hieß es, dass eine Baumschutzsatzung für Privatpersonen eingeführt werden sollte, um Klima und Umwelt zu schützen. Jeder Baum sei in der heutigen Zeit wichtig. Geschützt werden sollten Bäume und Hecken, die zum Beispiel mindestens drei Jahre alt seien. Als Anlass für seine Initiative führte der Antragsteller an, dass in Rüggeberg gesunde private Bäume abgeholzt worden seien. Dem sei zum Beispiel ein 70-jähriger gesunder Ahornbaum zum Opfer gefallen. Trockenheit und Borkenkäferplage würden dem Wald schon genügend zusetzen, es gebe so viele tote Bäume wie noch nie. Der Antragsteller wies zudem darauf hin, dass umliegende Städte auch Baumschutzsatzungen hätten.

Satzung 2001 abgeschafft

Die Verwaltung hatte auf Grundlage des Antrags einen Beschlussvorschlag vorgelegt, wonach eine Baumschutzsatzung wieder eingeführt werden und ein Vorschlag für einen Satzungstext erarbeitet werden solle. In der Vorlage verwies die Verwaltung darauf, dass es in Ennepetal von 1996 bis Ende 2001 eine Baumschutzsatzung gegeben habe, die Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern (gemessen in einem Meter Stammhöhe) geschützt habe. Obstbäume hätten der Satzung nicht unterlegen. Zudem sei in begründeten Fällen eine Befreiung beziehungsweise Ausnahme erteilt worden, zum Teil mit der Auflage, eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Auf Antrag von CDU, EWG (heute FWE) und FDP war die Satzung für Privatpersonen damals abgeschafft worden. Für die Stadt selbst behielten die Bestimmungen aber ihre Gültigkeit – und das bis heute.

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Seine Fraktion lehne die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung ab, erklärte Johannes Kraft (CDU). „Das wäre der Aufbau neuer Bürokratie“, sagte er. Das Geld für die Einrichtung einer Stelle, die laut Stadtverwaltung erforderlich sei und bei entsprechender Eingruppierung mit 65.500 Euro jährlich zu Buche schlagen würde, sollte man lieber in Anreizsysteme für den Erhalt oder die Neuanpflanzung von Bäumen stecken. Man solle den Bürgern vertrauen, ihnen nicht wieder Vorgaben machen, so Kraft.

Fünf EN-Städte haben Satzung

„Die Gemeinden können durch Satzung den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne regeln“, heißt es in §49 des Landesnaturschutzgesetzes.Im Ennepe-Ruhr-Kreis haben die Städte Gevelsberg, Herdecke, Sprockhövel, Wetter und Witten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und aktuell geltende Baumschutzsatzungen.Neben Ennepetal haben auch Breckerfeld, Hattingen und Schwelm keine Baumschutzsatzungen.

Dr. Petra Kappe (SPD) sagte, dass die SPD zwar damals gegen die Abschaffung der Satzung gewesen sei. Das Bewusstsein für Naturschutz sei aber bei den Menschen seitdem gestiegen. Zudem sorge man mit Projekten wie den Klima- und Geburtsbäumen für Neuanpflanzungen. „Es wäre sehr wichtig, mehr Bäume in der Stadt zu haben“, so Kappe. Es müssten Klimainseln geschaffen werden. Daher sei wichtig, auch bei Ausgleichsflächen den innerstädtischen Bereich zu berücksichtigen. Die Stadt habe dabei eine Vorbildfunktion.

Paul Jakobi (FDP) meinte, dass eine Baumschutzsatzung eher eine Hürde für das Anpflanzen neuer Bäume sei. Marco Heimhardt, Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste und Stadtentwicklung, hatte schon zuvor die Befürchtung geäußert, dass ein Kahlschlag erfolgen werde, bevor die Satzung komme. Und Johannes Kraft sagte, dass mancher seinen Baum vielleicht fälle, bevor er einen entsprechenden Stammumfang erreiche, oder Bäume pflanze, die den kritischen Umfang gar nicht erst erreichen.

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Ulrich Röhder (Bündnis 90/Die Grünen) hielt dem entgegen, dass eine Baumschutzsatzung auch eine Lenkungsfunktion habe. Wenn ein Baum gefällt werde, dann müsse demnach eben ein neuer gepflanzt werden. „Es ist auch ein Mythos, dass eine Baumschutzsatzung Bürger dazu bringt, Bäume ,rechtzeitig’ zu fällen“, so Röhder. Er regte an, einen Satzungsentwurf mit den Bürgern zu diskutieren. Dr. Cordula Tomaschewski, Abteilungsleiterin Umwelt im Rathaus, machte deutlich, dass eine Satzung die einzige Möglichkeit sei, flächigen Schutz für Bäume im innerstädtischen Bereich zu schaffen. Sie würde die Bürger aber nicht so knebeln, dass in Sachen Fällung gar nichts mehr möglich sei. Bei unzumutbarer Verschattung oder bei Gefahrenbäumen würden Ausnahmen zum Teil auch ohne Vorgabe von Ersatzpflanzungen erteilt.

Letztlich lehnte der Ausschuss die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung bei Gegenstimmen von Ulrich Röhder und dem Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Kurt Bienert (ebenfalls Bündnis 90/Die Grünen) ab. Allerdings wurde die Ablehnung verbunden mit der Aufforderung an die Verwaltung, „sich Maßnahmen zu überlegen, wie möglichst viele Bäume geschützt, erhalten und neu gepflanzt werden können“. In der Beschlussvorlage waren bereits die Gründung eine Baumfördervereins, Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung bei der Sanierung alter Bäume und Baumpatenschaften als Beispiel für proaktive Maßnahmen von Kommunen, die keine Baumschutzsatzung haben, genannt worden.