Schwelm. Nach massivem Corona-Ausbruch in Schwelmer Altenheim verstirbt ein weiterer Bewohner. Das sagt das Gesundheitsamt. So geht es nun weiter.
Eine knappe Woche nach dem massiven Corona-Ausbruch im Schwelmer Feierabendhaus gibt es einen zweiten Todesfall unter den Bewohnern zu beklagen, eine Bewohnerin muss mittlerweile stationär im Krankenhaus behandelt werden. Die Impfquote in dem Seniorenheim der Evangelischen Stiftung Volmarstein ist hingegen überdurchschnittlich hoch. Zu diesen Zusammenhängen äußert sich die Amtsärztin des Ennepe-Ruhr-Kreises Dr. Sabine Klinke-Rehbein.
Am vergangenen Dienstag, 28. September, waren die ersten positiven PCR-Tests bei Bewohnern und Mitarbeitern aufgetaucht. Zwei Tage später verstarb ein 92-jähriger Bewohner mit erheblichen Vorerkrankungen. Am Montagmorgen dann die Nachricht eines weiteren Todesfalls. Diesmal erlag ein 82-jähriger Bewohner den Folgen der Corona-Infektion. „Auch dieser Verstorbene litt unter erheblichen Vorerkrankungen“, teilt Thomas Urban, bei der Stiftung Volmarstein für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig, auf Nachfrage der Redaktion mit.
120 Tests am Dienstag
Mittlerweile ist die Zahl der infizierten Bewohner auf 24 angestiegen, fünf Personen aus dem Pflegepersonal tragen das Coronavirus in sich. „Bei zwei weiteren Mitarbeitenden fiel jeweils ein Schnelltest positiv aus. Wie üblich muss das Ergebnis noch durch einen PCR-Test bestätigt werden. Das steht noch aus“, sagt Urban. Ebenso findet am Dienstag, 5. Oktober, in den beiden betroffenen Wohnbereichen eine Einrichtungsdiagnostik statt, um weitere mögliche Infizierte zu erkennen. In diesen beiden Bereichen lebt etwa die Hälfte der 150 Heimbewohner. Zudem werden etwa 40 Angestellte getestet, so dass das Gesundheitsamt ungefähr 120 Personen testet.
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Wie die Verläufe bei den aktuell infizierten Bewohnern sind, dazu machen weder die Einrichtung noch der Ennepe-Ruhr-Kreis konkrete Angaben. Lisa Radtke, Pressesprecherin des Kreises: „Zum aktuellen Gesundheitszustand der Bewohner und Mitarbeiter machen wir keine Angaben, das sind aus unserer Sicht sensible Informationen. Zudem gilt: Wer heute asymptomatisch ist, kann morgen leichte Symptome haben, wer heute leichte hat, dessen Zustand kann sich auch verschlechtern.“ Die Impfquote im Feierabendhaus ist vergleichsweise hoch. Bei den Bewohnern liegt sie bei ungefähr 96 Prozent, bei den Mitarbeitenden bei etwa 92 Prozent. „Rund 60 Prozent haben schon die dritte Impfung bekommen“, sagt Thomas Urban. Warum es dennoch zu schweren Durchbrüchen inklusive der beiden Todesfälle kommt, erläutert Dr. Sabine Klinke-Rehbein, Amtsärztin des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Sie teilt mit: „Die Impfung kann schwere Verläufe und Krankenhausbehandlungen deutlich unwahrscheinlicher machen, bietet allerdings aus verschiedenen Gründen keinen hundertprozentigen Schutz. Bei Patienten mit schweren Vorerkrankungen sowie bei Palliativpatienten kann zum einen die Schutzwirkung der Impfung geringer sein und es daher zur Infektion und auch zur Erkrankung kommen. Zum anderen kann auch ein zunächst eher milder erscheinender Krankheitsverlauf bei schweren Vorerkrankungen zum Tod beitragen.“
Eintrag des Virus’ in Einrichtung möglich
Die Daten aus dem aktuellen Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu den Bereichen Ausbrüche in Altenheimen, Impfdurchbrüche, Hospitalisierungen unterfüttern die Einschätzung der Medizinerin aus der Kreisverwaltung. Das RKI schätzt die Impfeffektivität für den Zeitraum der vergangenen vier Wochen wie folgt ein: Der Schutz vor Hospitalisierung liegt bei etwa 93 Prozent bei den unter 60-Jährigen und bei etwa 89 Prozent bei den über 60-Jährigen. Der Schutz davor, auf der Intensivstation behandelt werden zu müssen, liege bei 96 Prozent bei den Jüngeren beziehungsweise 94 Prozent bei den Älteren. Nach RKI-Erkenntnissen schützt die Impfung bei Menschen, die jünger als 60 Jahre sind, zu 97 Prozent vor dem Tod durch das Virus, bei denen, die älter sind, zu 88 Prozent.
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Nicht vergessen dürfe man beim aktuellen Schwelmer Fall, dass für Heime gilt: Für geimpfte und genesene Bewohner entfällt die Maskenpflicht außerhalb des Zimmers, eine Testpflicht für geimpfte und genesene Bewohner und Beschäftigte entfällt, die Tests erfolgen auf freiwilliger Basis, für geimpfte und genesene Besucher entfällt die Testpflicht. „Das bedeutet, ein Eintrag in eine Einrichtung ist möglich. Das bedeutet weiter, dass ein Restrisiko für die geimpften älteren Menschen besteht, sich zu infizieren und es auch weiterzugeben an weitere Personen, auch geimpfte, bei denen die Schutzwirkung der Impfung auch primär geringer ausgefallen ist oder mittlerweile nachgelassen hat. Die Gründe sind vielschichtig, es wird im Laufe der Zeit weitere Erkenntnisse geben“, zitiert der Ennepe-Ruhr-Kreis das Robert-Koch-Institut.