Ennepetal. Nach dem Hochwasser bieten Stadt Ennepetal und Ennepe-Ruhr-Kreis zusätzliche Möglichkeiten an, beschädigten Hausrat zu entsorgen.

Nach der Flut folgt das große Aufräumen. Dabei leistet die Stadt Ennepetal Unterstützung. Am Freitag, 23. Juli wird es eine gesonderte Abfallabfuhr in besonders stark betroffenen Bereichen geben. Folgende werden angefahren:

die gesamte Ortschaft Hasperbach, zwischen Wilhelmstraße und Stadtgrenze Hagen, einschließlich Talsperrenweg und anderer Seitenstraßen

L700 Heilenbecker Straße zwischen B483 und Kölner Straße

L700 Kölner Straße bis zur Stadtgrenze Gevelsberg

Friedrichstraße, An der Kehr

L699 von Burg bis Loher Straße
Die Anwohner werden gebeten, ihren beschädigten Hausrat an die Fahrbahn zu stellen, so wie es üblicherweise auch im Rahmen der Sperrgutabfuhr erfolgt.

Wichtig: Elektrogeräte werden von der Sonderabfuhr nicht mitgenommen. Außerdem rechnet die Stadt Ennepetal damit, dass bei der planmäßigen Sperrgutabfuhr am 21. Juli, im Sperrgutbezirk 3, größere Mengen als üblich entsorgt werden müssen. Vermutlich wird das Entsorgungsunternehmen nicht alles einsammeln können. Bereiche, die nicht angefahren werden können, werden ebenfalls am Freitag entsprechend in die Sondertour aufgenommen. Die Anwohner werden gebeten, den Sperrmüll so lange stehen zu lassen.

+++Lesen Sie auch:+++

Feuerwehr Schwelm hilft Hochwasseropfern

„Zukunft EN“: Doppelte Chance für Jugendliche

Kostenlose Abgabe an Umladeanlage

Zusätzlich können vom Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger des Ennepe-Ruhr-Kreises alles, was durch die Fluten zu Abfall geworden ist, bis Samstag, 31. Juli, kostenfrei an der Umladeanlage in Gevelsberg, Hundeicker Str. 24 bis 26, abgeben. Wer dieses Angebot, das sich ausdrücklich nur an Opfer des Starkregenereignisses richtet, nutzen möchte, muss vorab keinen Termin vereinbaren. Die Abgabe ist während der Öffnungszeiten möglich. Um Rückstaus zu vermeiden, bittet die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises die Bürger darum, momentan vom Anliefern anderer Abfälle soweit möglich abzusehen.

Angesteuert werden kann die Umlageanlage zu folgenden Zeiten: montags bis freitags von 13 bis 16.30 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr.