Ennepe-Ruhr-Kreis. In wenigen Tagen sind weitere Corona-Lockerungen im Ennepe-Ruhr-Kreis möglich. Hier der Überblick, was die Menschen dann wieder dürfen.
Monatelang kein Fitnessstudio mehr besucht, beim Lieblings-Italiener drinnen das letzte Mal im Herbst gesessen und seit Ewigkeiten nicht mehr im Theater oder Kino gewesen. Gefühlt unendlich lange mussten sich die Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis wegen Corona und den Schutzvorgaben in Verzicht, Verbote und Entbehrungen üben. Nach vielen Monaten, rückt nun endlich der Moment in greifbare Nähe, auf den alle so lange gewartet haben. Der Inzidenzwert im Ennepe-Ruhr-Kreis liegt den zweiten Tag in Folge unter der 50er-Marke. Bleibt es dabei, gelten ab kommenden Freitag Lockerungen in den neun EN-Städten, die sich nach dem langen Lockdown fast wie Freiheit und „normales Leben“ anfühlen.
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner, lagt im Kreisgebiet am Freitag bei 49,7 Am Donnerstag lag sie sogar bei 48,4 (Vortag 52,1) und damit seit Langem erstmals wieder unter der Marke von 50. Zuletzt war dies am 18. Oktober der Fall, damals betrug der Wert ebenfalls 48,4.
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Frühestens kommenden Mittwoch
Weitere Lockerungen für Bürger, Wirtschaft, Kultur, Sport und auch Veranstaltungen sind laut Corona-Schutzverordnung möglich, wenn die 50er-Marke an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird. Im Ennepe-Ruhr-Kreis könnte dies – Sonntag und Pfingstmontag nicht mitgezählt – frühestens am kommenden Mittwoch so weit sein. Dann würde das Land in einer Allgemeinverfügung bekanntgeben, dass die neuen Regeln ab dem übernächsten Tag, also Freitag, 28. Mai, greifen.
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Bei Stufe 2 (Inzidenz unter 50) gilt:
keine Ausgangsbeschränkungen mehr
Kontaktbeschränkung: Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) möglich
Kultur: Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung (Sitzplan)
Sport: Sport im Freien ohne Personenbegrenzung erlaubt; Hallensport/ Fitnessstudios mit Test und Kontaktnachverfolgung möglich, Kontaktsport innen nur in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Zuschauer unter freiem Himmel auch ohne Test erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen); Zuschauer in Innenräumen nur auf Sitzplätzen mit negativem Testergebnis, bis zu 20 Prozent der Kapazität, höchstens jedoch 250 Personen.
Freizeit: Öffnung von Freibädern auch mit Liegewiesen mit negativem Testergebnis und Personenbegrenzung, Betrieb von Spielhallen, Wettbüros, und ähnlich Einrichtungen möglich mit Personenbegrenzung und negativem Testergebnis.
Einzelhandel: Alle Geschäfte geöffnet; Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter, kein Test erforderlich.
Gastronomie: Betrieb von gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig, bei Einhaltung der Abstandsregeln; Betrieb von Kantinen und Mensen zulässig.
Beherbergung: Wegfall der Kapazitätsbegrenzung bei Hotels.
Messe/Märkte: Unter Hygieneauflagen wieder zulässig, 1 Besucher pro 7 Quadratmeter der für Besucher zugänglichen Fläche
Private Veranstaltungen: Im Außenbereich mit max. 100 Personen zulässig, in Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis
Mehr Informationen dazu auch unter www.mags.nrw