Schwelm/Ennepetal. Nach dem Tod eines Schwelmers nach dessen Corona-Impfung liegt nun das Ergebnis der Obduktion vor.
Lag es an seiner Vorerkrankung, war beim Impfen irgendetwas schief gelaufen oder gibt es gar eine gänzlich andere Erklärung? Der Tod des 69 Jahre alten Schwelmers, der am vergangenen Samstag während seines Impftermins im Impfzentrum des Ennepe-Ruhr-Kreises in Ennepetal unmittelbar nach der Injektion zusammenbrach und kurze Zeit später im Helios-Klinikum Schwelm verstarb, warf viele Fragen auf. Den Bericht dazu lesen Sie hier Nun liegt das Ergebnis der Obduktion vor. Es lautet: Ein Zusammenhang zwischen Impfung und Tod existiert nicht.
Obduktion am Dienstag
Die in den Fall eingeschaltete Staatsanwaltschaft Hagen hatte die Obduktion am Montag veranlasst, am Dienstag wurde sie durchgeführt. Den Bericht dazu lesen Sie hier Keine 24 Stunden später lag das Ergebnis vor. Die Untersuchung durch die Rechtsmediziner erbrachte, dass der Schwelmer aufgrund seiner Vorerkrankung und nicht durch die Impfung verstorben ist. „Ein kausaler Zusammenhang mit der Impfung liegt nicht vor“, hieß es dazu in der Mitteilung, die am Mittwochmorgen von der Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr veröffentlicht wurde.
Um welche Vorerkrankung es sich dabei handelte, darüber wahrt Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli mit Verweis auf den persönlichen Datenschutz Stillschweigen. Aber: Die Erkrankungen hätten sich bei der Obduktion als so massiv dargestellt, dass der Tod jederzeit möglich gewesen wäre, gab der Oberstaatsanwalt die Einschätzung der rechtsmedizinischen Abteilung wieder.
Ein Fremdverschulden wird von Seiten der Ermittler nach Vorlage des Obduktionsergebnisses jedenfalls ausgeschlossen. „Der Nachweis, dass die Impfung zum Tod geführt hat, konnte durch die Obduktion nicht erbracht werden“, erklärte Pauli.
Von einem Fremdverschulden sei selbst dann nicht auszugehen, wenn der Arzt von der Vorerkrankung des Impflings gewusst habe, wovon fest auszugehen ist, weil dies routinemäßig Gegenstand der Gespräche im Vorfeld einer Corona-Impfung ist. Selbst bei gesundheitlicher Vorbelastung würde von ärztlicher Seite immer abgewogen, ob eine Corona-Erkrankung für den Impfling nicht das größere Gesundheitsrisiko darstellt, erklärte Dr. Gerhard Pauli. Im Falle des verstorbenen Schwelmers sei fest davon auszugehen, dass eine Virus-Infektion für den schwer Vorerkrankten definitiv lebensbedrohlich gewesen wäre.
Keine Probleme bei Erstimpfung
Damit kann nur spekuliert werden, warum der Schwelmer just in dem Moment kollabierte, nachdem er das zweite Mal mit dem Biontech-Impfstoff geimpft wurde. Von Komplikationen bei der Erstimpfung ist bisher nichts bekannt.
Der 69-Jährige brach unmittelbar nach der Injektion noch in der Impfkabine zusammen, wo sich sein Zustand rapide verschlechterte, wie der Ennepe-Ruhr-Kreis anschließend mitteilte. Trotz sofortiger Erstversorgung durch die anwesenden Ärzte und Sanitäter und dem eiligst herbeigerufenen Notarzt und Rettungswagen, der den Schwelmer sofort zur weiteren Behandlung ins nahe Helios-Klinikum Schwelm brachte, kam jede Hilfe zu spät. Gut eine Stunde nach seinem Zusammenbruch war der 69-Jährig tot.
Alles nur ein tragischer Zufall? „Er hätte überall sonst sterben können“, erklärte Dr. Gerhard Pauli noch einmal mit Verweis auf den gesundheitlichen Zustand des Verstorbenen. Dass das schlimme Geschehen unmittelbar nach der Injektion seinen Lauf nahm, könne mit der Aufregung des Impflings zu tun haben oder mit anderen Faktoren an diesem Vormittag, die nicht mehr zu klären sind. „Einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung gibt es jedenfalls nicht“, so der Oberstaatsanwalt.
Weil ein Verschulden Dritter aus Sicht der Staatsanwaltschaft damit auszuschließen ist, hat sich der Fall für die ermittelnde Kripo erledigt. „Das Verfahren ist eingestellt“, erklärte Dr. Gerhard Pauli abschließend.