Dortmund. Der Todesfahrer von Dortmund-Eving befindet sich nicht mehr in Haft. Im Sommer ist er über Rot gerast, hat dabei zwei Kinder erfasst – ein Junge starb.
Der Unfall sorgte im frühen Sommer für Entsetzen: Ein junger Mann (19) rast am 30. Juni mit seinem BMW vor dem Media-Markt in Dortmund-Eving über Rot, erfasst dabei zwei Kinder. Ein 15-jähriges Mädchen wird schwer verletzt, ihr kleiner Bruder (11) stirbt. Hinterher verschwindet der Unfallfahrer in die Türkei, ehe er sich der Staatsanwaltschaft stellt. Die teilt nun mit: der Mann befindet sich nicht mehr in Untersuchungshaft.
Oberstaatsanwalt Carsten Dombert erklärt auf Nachfrage, der 19-Jährige sei unter Auflagen aus der Haft entlassen worden. Zuvor hatte offenbar der Anwalt des Beschuldigten einen Haftprüfungsantrag gestellt. Die Auflagen sollen der Fluchtgefahr entgegenwirken.
19-jähriger Unfallfahrer verschwand zuerst aus Dortmund
Demnach musste der junge Mann seine Ausweisdokumente abgeben, um ihm eine mögliche Ausreise aus Deutschland zu erschweren. Außerdem muss er sich mehrmals pro Woche bei der Polizei melden. Dombert zufolge kommt der Beschuldigte dem bislang regelmäßig nach.
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Zum Hintergrund: Nach dem Unfall in Eving hatte sich der BMW-Fahrer zunächst in die Türkei abgesetzt, sich am 12. August aber den Dortmunder Strafverfolgungsbehörden gestellt. Er gab an, sich nur auf einer länger geplanten, zweiwöchigen Urlaubsreise befunden zu haben. Daraufhin musste er sich in Untersuchungshaft begeben.
Die Ermittlungen in dem Fall laufen weiter. Seit Anfang September ist klar, dass der Dortmunder Hexahydrocannabinol (HHC) im Blut hatte – ein halbsynthetisches Cannabinoid mit ähnlicher Wirkung wie Cannabis. Ob und wie sehr das die Fahrttüchtigkeit des Mannes eingeschränkt hat, wird untersucht.
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Laut Carsten Dombert steht aktuell noch ein Unfallgutachten aus. Es soll unter anderem Klarheit darüber schaffen, wie schnell der Mann unterwegs war. Dazu werden Videoaufnahmen von der benachbarten Straßenbahnhaltestelle ausgewertet.
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Der Unfallwagen verfügt außerdem über einen Mikrochip, der alle Fahraktivitäten aufzeichnet und den man nun auslese, so der Staatsanwalt. Erst nach Abschluss dieser Ermittlungen kann Anklage erhoben werden.