Balve. Ralf Runte, der Kämmerer, spricht über die Neuberechnung und was Bürger bei Unstimmigkeiten tun können.

In diesen Tagen landen sie auch in Balve in den Briefkästen der Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken: die neuen Grundsteuerbescheide. Und obwohl die Stadt Balve der Absender ist, ist sie in den meisten Fällen nicht der richtige Ansprechpartner, wenn die Neuberechnung auf Widerspruch stößt. Balves Kämmerer Ralf Runte erklärt, woran das liegt.

Seinen Anfang nahm alles im Jahr 2018. Damals erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig. Dem folgte 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz, das eine gesetzliche Neureglung schuf.

Angaben zu Grundstücken an Finanzämter übermittelt

In der Folge waren alle Eigentümer aufgerufen, eine Feststellungserklärung abzugeben, also aktuelle Angaben zu ihren Grundstücken an die Finanzämter zu übermitteln. Daraus wurden dann neue Bewertungen ermittelt. Alle Steuerpflichtigen erhielten danach Bescheide über die Grundsteuer-Wertfeststellungen und die Messbetrags-Festsetzungen. Und konnten gegen diese Bewertung Widerspruch einlegen.

Stadt legt höhere Hebesätze fest

Erst im vergangenen Jahr war dann die Stadt Balve am Zug: Sie erhöhte ihre Hebesätze für die Grundsteuer. Den vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrag nimmt die Kommune mit ihrem Hebesatz mal und berechnet so die zu zahlende Grundsteuer. Wegen der Steuerreform wurden die Hebesätze in den allermeisten Kommunen angepasst, auch in Balve. „Aufkommensneutralität ist hier aber das Stichwort über allem“, erläutert Kämmerer Ralf Runte die Hintergründe.

Rathaus Balve
Das Rathaus in Balve am Widukindplatz 1.  © WP Balve | Annett Albach/Montage: Aline Rinke

Das heißt: Die Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer sollen nach der Reform so hoch sein wie vorher. Die Stadt will folglich nichts daran verdienen, ihre Einkünfte aber auch nicht schmälern.

Einheitlicher Hebesatz in Balve

Dabei hat das Land Nordrhein-Westfalen den Städten freigestellt, ob sie einen einheitlichen Hebesatz für alle Eigentümer festlegen oder zwischen Wohngrundstücken und unbebauten Grundstücken unterscheiden. Anders als die Nachbarstadt Menden hat sich Balve für einen einheitlichen Hebesatz entschieden.

„Es gibt keine Rechtssicherheit bei der Anwendung unterschiedlicher Hebesätze.“

Ralf Runte
Kämmerer

Runte begründet das juristisch: „Es gibt keine Rechtssicherheit bei der Anwendung unterschiedlicher Hebesätze. Um eine Gerichtsentscheidung dazu abzuwarten, hat sich Balve für einen einheitlichen Hebesatz entschieden.“

Politik stimmt für 950 Punkte

Dieser Hebesatz ist unterdessen auf 950 Punkte angehoben worden. Das hat die Politik in Balve im Dezember entschieden. 2024 lag der Hebesatz in Balve noch bei 675 Punkten. „Aus Informationen des Finanzamtes wussten wir, wie hoch die Messbeträge für die Grundstücke in etwa ausfallen werden. Daraus ging hervor, dass die Einkünfte für uns in Gänze niedriger ausfallen würden. Um die Einnahmen aus der Grundsteuer stabil zu halten, musste also der Hebesatz erhöht werden. Hätten wir das nicht getan, hätten wir anstatt der jetzt eingeplanten 2,8 Millionen Euro 800.000 Euro weniger eingenommen. Dieses Minus hätte den Haushalt der Stadt Balve für das Jahr 2025 enorm belastet“, wirbt Runte um Verständnis.

Höhere Steuerlast möglich

Das alles zusammen könne jetzt für den ein oder anderen zu einer höheren Steuerlast führen. Die Stadt habe darauf aber aus den genannten Gründen keinen Einfluss. „Einsprüche gegen die Messbeträge hätten nach dem Erhalt der Bescheide beim Finanzamt geltend gemacht werden müssen. Ob das Finanzamt jetzt noch Einsprüche annimmt, liegt in deren Ermessen, das kann ich wirklich nicht einschätzen“, sagt Runte.

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Wer sich jetzt jedoch mit einem Einspruch gegen den Bescheid an die Stadt Balve wendet, müsste diesen genau begründen. Richte er sich gegen den Grundlagen-Bescheid des Finanzamtes, dann werde er von der Stadt als unbegründet zurückgewiesen.

Balves Kämmerer Ralf Runte (rechts) mit Bürgermeister Hubertus Mühling.

„Ein Einspruch ändert grundsätzlich nichts an der Zahlungspflicht.“

Ralf Runte
Kämmerer der Stadt Balve

Ganz deutlich erklärt der Kämmerer aber auch: „Ein Einspruch ändert grundsätzlich nichts an der Zahlungspflicht.“ Heißt, auch wenn der Steuerpflichtige mit dem jetzt ergangenen Bescheid nicht einverstanden ist, muss die erste Zahlung zum 15. Februar trotzdem geleistet werden. „Die Stadt ist ja auch auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen, um gemeindliche Aufgaben zu erfüllen“, stellt Runte klar.

Härtefälle werden geprüft

Um dann hinzuzufügen: „Tauchen einzelne Härtefälle auf, bei denen ein Irrtum zu Lasten des Steuerpflichtigen wahrscheinlich ist, wird die Stadt unbürokratisch versuchen zu helfen und eventuell auch eine Zahlungspflicht bis zur Klärung aussetzen.“

Den Grundsteuerbescheiden hat die Stadt übrigens ein zweiseitiges Schreiben beigelegt, mit dem den Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls die Neuregelungen und Hintergründe der Reform erklärt werden. Ein aufgedruckter QR-Code führt direkt zu weiteren Informationen zum Thema auf der Internetseite des NRW-Finanzministeriums. Ralf Runte dazu: „Ich weiß, dass das ein emotionales Thema ist und hoffe als Kämmerer der Stadt Balve damit zur Aufklärung und zum Verständnis beizutragen.“