Märkischer Kreis. Vor zwei Wochen sind in drei Betrieben - darunter auch einer in Balve - Infektionen bei Rindern und Schafen festgestellt worden.

Die Blauzungenkrankheit bei Schafen und Rindern breitet sich nicht nur in Nordrhein-Westfalen insgesamt aus, sondern ist inzwischen auch im im Märkischen Kreis auf dem Vormarsch. Gut zwei Wochen, nachdem die ersten Fälle aus Altena, Balve und Iserlohn im Veterinäramt bekannt wurden, sind die Infektionszahlen buchstäblich explodiert.

Veterinäre empfehlen Impfung für Schafe und Rinder

Waren es Mitte Juli noch drei Betriebe in Altena, Balve und Iserlohn, sind es kreisweit mittlerweile 31 Betriebe, die von der Infektionskrankheit betroffen sind. Das betrifft laut Märkischem Kreis aktuell 4400 Schafe und 2000 Rinder. „Der Krankheitsverlauf bei den betroffenen Tieren ist sehr unterschiedlich. Daher kann keine sichere Prognose im Fall einer Infektion mit BTV-3 gegeben werden, zumal diese Erreger-Variante in Deutschland das erste Mal aufgetreten ist. Einige Todesfälle sind jedoch leider zu verzeichnen“, schätzt Kreisveterinärin Lisa-Maria Rüth die Situation ein. Die Behandlung der infizierten Tiere erfolgt individuell über die Tierärzte vor Ort.

„Der Krankheitsverlauf bei den betroffenen Tieren ist sehr unterschiedlich. Daher kann keine sichere Prognose im Fall einer Infektion mit BTV-3 gegeben werden, zumal diese Erreger-Variante in Deutschland das erste Mal aufgetreten ist.“

Lisa-Maria Rüth
Kreisveterinärin

Die erfolgversprechendste Vorbeugung gegen die Infektion sei aktuell die Impfung. Der Bund gestattet die Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen.

  • Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
  • Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U.
  • Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A. in Deutschland über Virbac Tierarzneimittel GmbH erhältlich.

Auch eine Behandlung mit Insekten-Abwehrmitteln könne einen gewissen, zeitweisen Schutz bieten. Dieser könne aber von Präparat zu Präparat sehr unterschiedlich ausfallen.

Das hat es mit der Blauzungenkrankheit auf sich

Die Blauzungenkrankheit ist eine gelistete Seuche gemäß der Verordnung EU- 2016/429 und wird entsprechend der Serotypen (1-24) den Kategorien C+D+E zugeordnet. „Sie gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss innerhalb der EU gemeldet werden. Bei einem Verdacht wird das Veterinäramt in der Regel vom Halter oder dem Tierarzt informiert“, heißt es dazu vonseiten des Märkischen Kreises. Das Veterinäramt wiederum veranlasst dann Beprobungen. Im Fall des Nachweises einer Infektion werden Sperrmaßnahmen und weitere Untersuchungen eingeleitet.

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Die Blauzungenkrankheit ist eine durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden wie etwa Lamas oder Alpakas übertragbare Krankheit. Untereinander können sich die Tiere nicht anstecken. Typische Symptome der Blauzungenkrankheit sind unter anderem hohes Fieber, massiver Speichelfluss sowie eine geschwollene und blau verfärbte Zunge. Die Infektion ist dabei nicht auf den Menschen übertragbar - auch Haustiere sind demnach nicht betroffen. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten sei zudem vollkommen unbedenklich.

Tierseuchenkasse bietet Hilfe

Bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW können Tierhalter eine entsprechende Impfstoffkostenbeihilfe beantragen. Einzelheiten zu den Voraussetzungen, unter denen eine Beihilfe gewährt werden kann, sowie entsprechende Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer sowie auf den Internetseiten des Landesumweltamtes (www.lanuv.nrw.de ). Weitere Infos: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/

Von dem Virus sind viele verschiedene Untergruppen - sogenannte Serotypen - bekannt, die jeweils unterschiedliche krankmachende Eigenschaften aufweisen. Der aktuell auftretende Serotyp 3 verursacht insbesondere bei Schafen teilweise schwere Symptome. „Bei Rindern wird oft ein massiver Rückgang der Milchleistung registriert. Die Krankheit kann auch tödlich verlaufen“, erklärt Kreispressesprecherin Ursula Erkens. Tiere, die genesen, seien weitestgehend immun. Allerdings sei der Verlauf oft schmerzhaft. „Zum Teil muss, auch wenn die Tiere nicht verenden, mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen gerechnet werden. Die Tiere dürfen betroffene Betriebe 30 Tage lang nicht verlassen.“