Düsseldorf. Polizei und Justiz scheitern oft daran, Geldwäsche aufzudecken. Dabei gibt es Methoden, die es Kriminellen schwer machen.

„Geldwäsche“ ist die Verwandlung von „schmutzigem“, kriminell erwirtschaftetem Geld in vermeintlich „sauberes“ Geld. Die Bezeichnung soll auf von Berufsverbrechern wie Al Capone betriebene Waschsalons zurückzuführen sein, in denen in den 1920-er Jahren in den USA illegale Einnahmen, zum Beispiel aus Prostitution und Alkoholverkauf, mit legalen vermischt wurden.

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„Geld wird an Orten gewaschen, an denen viel Bargeld im Umlauf ist. Zum Beispiel bei kriminellen Autohändlern, Juwelieren, oder dort, wo große Summen bewegt werden, wie zum Beispiel bei Import-Export-Firmen“, erklärt Konrad Duffy, Experte für das Thema Finanzkriminalität beim Verein „Finanzwende“. Der Autohändler gebe zum Beispiel Verkaufszahlen an, de nicht stimmten oder zu hohe Verkaufspreise. So könne er immer wieder etwas Geld extra in die Kasse legen.

Rezept 1: Beweislastumkehr

Dass der Staat im Kampf gegen Geldwäsche nicht machtlos sein muss, macht Italien vor. Den dortigen Behörden gelingt es wegen der „Beweislastumkehr“ immer wieder, größere Summen von der Mafia einzuziehen. Beweislastumkehr heißt, dass ein Beschuldigter selbst den Beweis erbringen muss, dass sein Vermögen legal erworben wurde. In Deutschland muss der Staat den Beweis erbringen, dass ein Vermögen illegal erworben wurde.

Steueroase Deutschland

Steueroasen sind nicht nur die karibischen Cayman-Inseln, die freilich auf Platz 1 im Schattenfinanzindex der Organisation „Tax Justice Network“ landen. Auf Platz zwei landen die USA (noch vor der Schweiz), weil sich einzelne Bundesstaaten wie Delaware auf das Anlocken von Steuervermeidern und Geldwäschern spezialisiert haben.

Aber auch Deutschland gilt im internationalen Maßstab als Steueroase. Erst 2020 sind wir aus den Top Ten des Schattenfinanzindex herausgefallen und liegen noch auf Platz 14 – noch vor Panama, Jersey oder Zypern. Wesentliche Kriterien sind der automatische Informationsaustausch (um den es bekanntlich eher schlecht bestellt ist in Deutschland) und die Registrierung des wirtschaftlichen Eigentums, bei denen Deutschland hinter europäischer Norm zurückbleibt.

Allerdings gibt es auch positive Entwicklungen:

2025 soll das „Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität“ (BBF) an den Start gehen, das mehrere Institutionen zusammenführt, die bislang parallel gearbeitet haben.

2020 wurde auch das Geldwäschegesetz geändert, so dass auch Notare zur Meldung gewisser Verdachtsfälle verpflichtet sind.

Seit April 2023 darf man Immobilien nicht mehr in bar bezahlen.

Die Noch-Bundesregierung wollte zwar gegen Geldwäsche vorgehen, mit einem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz und einem Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz. Dennoch dürfte Deutschland nach Einschätzung von Duffy ein „sicherer Hafen für schmutziges Geld bleiben“. Behörden hätten oft zu wenig Personal und nicht die passenden Werkzeuge.

Mit dem Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz soll die Vermögensabschöpfung grob nach italienischem Vorbild eingeführt werden. Allerdings sei von den ursprünglichen Plänen nur noch ein Skelett übrig, meint Duffy.

„Man hatte ursprünglich die Idee, im Verwaltungsrecht, außerhalb des Strafrechts, Ermittlungsbefugnisse gegen Besitzer verdächtiger Vermögen herzustellen. Damit sollte nach italienischem Vorbild eine Vermögensabschöpfung außerhalb des Strafrechts möglich sein.“ Eine Beweislastumkehr im Strafrecht würde gegen Grundprinzipien unserer Verfassung verstoßen, erläutert Duffy. 

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Der Bund plane zwar die Gründung einer Einheit, die bei Verdachtshinweisen ermitteln soll. Das Problem: Sobald die Schwelle des Anfangsverdachts überschritten sei, müsse der Fall an eine Staatsanwaltschaft abgegeben werden. „Es ist zu befürchten, dass die neue Einheit kaum Möglichkeiten zu Ermittlungen haben wird. Denn entweder ist sie noch nicht zuständig, da sie nur auf Hinweise von anderen Behörden hin anfangen darf zu ermitteln, oder sie ist nicht mehr zuständig, da die Schwelle zum Anfangsverdacht überschritten wurde und der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden muss“, erläutert Duffy die Schwächen der Initiative. Die Staatsanwaltschaft ermittle nach Strafrecht, was die Beweislastumkehr aushebele.

Rezept zwei: Immobilientransaktionsregister

Viel gewaschenes Geld fließt in den Kauf von Immobilien. „Das ist in Deutschland ein stabiler Markt mit langfristig steigenden Preisen. Es gab hier lange zu wenig Aufsicht. Man konnte bis vor einem Jahr sogar noch mit Bargeld eine Immobilie kaufen. Das geht jetzt nicht mehr, doch es benötigt mehr Transparenz in diesem Markt“, sagt Konrad Duffy. Mit dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz soll auch ein Immobilientransaktionsregister kommen. „Das wäre ein guter Schritt“, meint Duffy. In diesem Register sollen die persönlichen Daten von Menschen stehen, die Immobilien oberhalb eines Wertes von 20.000 Euro kaufen oder verkaufen

Rezept drei: solides Transparenzregister

In Deutschland gibt es seit 2017 ein Transparenzregister, in dem ersichtlich sein soll, welche Menschen hinter Firmen, Gesellschaften und Stiftungen stehen. Dennoch seien kompliziere Eigentümerstrukturen von außen nicht immer zu durchschauen, kritisiert Duffy: „Wir machen es der Organisierten Kriminalität zu leicht. Das Transparenzregister sollte ein Instrument im Kampf gegen Geldwäsche sein, aber Ermittler beklagen, dass die Daten in diesem Register oft nicht verlässlich seien. Die Einträge müssten besser kontrolliert und fehlerhafte Einträge schärfer sanktioniert werden.“ Das Netzwerk Steuergerechtigkeit habe festgestellt, dass knapp mehr als 40 Prozent der GmbHs im Transparenzregister nicht eingetragen seien, obwohl sie das sein müssten.

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