Attendorn. Für die Erweiterung des Mountainbike-Parks in Attendorn muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Zeitplan verschiebt sich damit.

Das Verfahren um die Erweiterung des Attendorner Mountainbikeparks zieht sich weiter in die Länge. Das teilte Bürgermeister Christian Pospischil am Montagabend im Ausschuss für Bauen, Planen und Umweltschutz mit. Hintergrund ist, dass die Erweiterung einen Eingriff in den Wald darstellt, wofür eine Änderung im Flächennutzungsplan notwendig ist.

Neuer Flowtrail benötigt eine Baugenehmigung

In Rücksprache mit dem Kreis Olpe werden auch die sogenannten Flowtrails als Bauvorhaben eingestuft, wozu es einer Baugenehmigung bedarf. „Dabei müssen die Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt werden“, so Pospischil. Denn sowohl der bestehende Park als auch die geplante Erweiterung befinden sich im Landschaftsschutzgebiet. Allerdings kann es eine Ausnahme bzw. eine Befreiung von dem Bauverbot in einem Landschaftsschutzgebiet geben. Im Fall des bestehenden Mountainbikeparks forderte die Untere Landschaftsbehörde damals eine bauplanerische Absicherung, mit der die zehnte Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglicht wurde. Damit konnte das Baugenehmigungsverfahren schließlich umgesetzt werden.

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Nachdem die Stadt Attendorn Anfang Dezember noch mal Rücksprache mit dem Kreis Olpe gehalten hatte, soll auch für die Erweiterung des Mountainbikeparks zunächst eine planerische Absicherung erfolgen. „Ziel ist es, eine klare Planungssicherheit an dem bereits bestehenden Mountainbikeparks fortzuführen und die Mountainbike-Nutzung am Rappelsberg zu konzentrieren“, so Pospischil.

Attendorn möchte sich rechtlich absichern – im Gegensatz zu Iserlohn

Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Wald und Holz wird gleichzeitig ein Waldumlandsverfahren durch die geplante Erweiterung notwendig – anders als im Fall der „Eisenwald Trails“ im Iserlohner Stadtwald, der im Vorfeld politisch diskutiert wurde. Dort war eine naturschutzrechtliche Befreiung beim Waldumlandsverfahren nicht notwendig, da die Mountainbike-Trails auf bereits vorhandenen Wegeführungen angelegt wurden. Dadurch wurde die Waldnutzung nicht beeinträchtigt. Um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, schlossen die Stadt Iserlohn und der Verein TuS Iserlohn einen privaten Grundstücksnutzungsvertrag. Planungsrecht wurde für das Anliegen der baulichen Anlagen jedoch nicht geschaffen – „was aus Sicht des Kreises Olpe bzw. der Unteren Landschaftsbehörde als bedenklich und nichts rechtssicher einzustufen ist“, räumte Pospischil bei der Bekanntgabe im Ausschuss ein.

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Weil sich im Gegensatz dazu die Stadt Attendorn auf rechtlich sicherem Boden bewegen möchte, muss sie einen konkreten Streckenverlauf im Vorfeld festlegen. Erst dann kann das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet werden. Voraussichtlich könne das noch in diesem Jahr passieren, so Pospischil.

Kritik an der Kommunikation

„Warum einfach, wenn’s auch schwer geht“, kommentierte SPD-Ausschussvorsitzender Uli Bock das bürokratische Prozedere. Seine Fraktion hatte Anfang März 2021 einen Antrag zur Erweiterung des Mountainbikeparks eingebracht, drei Monate später hatte es einen Ortstermin mit der Verwaltung gegeben. Kritik gab es zwischenzeitlich von Bernd Strotkemper (SPD), dass die veränderte Sachlage – die Einstufung als Bauvorhaben – nicht rechtzeitig kommuniziert wurde, sodass sich Bürger, die sich freiwillig engagieren wollten, vor den Kopf gestoßen fühlten. „Das verursacht Frust und ist total ärgerlich“, so Strotkemper im Bauausschuss im September 2021.

Uli Bock sprach sich am Montagabend dafür aus, diese Angelegenheit nun kurzfristig interfraktionell anzusprechen. „Wir müssen uns Gedanken machen, wer sich dort einbringen kann. Wir haben viele junge Radfahrer, die dort oben mitwirken könnten.“