Menden. Das neu gegründete Gremium soll brachliegende Wohnbauflächen nutzbar machen. Wir sagen, auf was sich Grundstückseigentümer nun einstellen müssen.

Mit dem neu gegründeten Umlegungsausschuss hat die Hönnestadt nun ein weiteres Gremium, das künftig über die Stadtentwicklung maßgeblich mitentscheiden wird. Der fünfköpfige Ausschuss hat die Aufgabe, neue Baugrundstücke passend zuzuschneiden – doch für Menden gibt es in dieser Hinsicht derzeit dicke Bretter zu bohren. Wir erklären, auf was sich Grundstückseigentümer nun einstellen müssen.

Die Ausgangslage

Die Hönnestadt steckt sprichwörtlich in einer Zwickmühle. Zum einen sollen neue – und vor allem attraktive – Baugrundstücke entstehen.

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Grade mit Blick auf Neuansiedlungen im Gewerbegebiet Hämmer II verspricht man sich einige Neu-Mendener, die hier nicht nur arbeiten, sondern auch wohnen wollen. Auf der anderen Seite muss die Stadt aber noch immer rund 30 Hektar ungenutzte Wohnbaufläche umwandeln. So sieht es zumindest eine Vorgabe der Bezirksregierung Arnsberg im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans vor. Die Bezirksregierung hatte unlängst bemängelt, dass Menden zu viele Baugrundstücke ausgewiesen hat, auf denen seit Jahren oder Jahrzehnten nichts passiert ist. Und genau in diesem Spannungsfeld beginnt die Arbeit des neu gegründeten Umlegungsausschusses.

Das erste Projekt

„Es sind zwei Seiten derselben Medaille“, sagt Jörg Müller von der Bauordnung. Der Umlegungsausschuss beschäftige sich zwar nicht mit den von der Bezirksregierung geforderten Rückgabeflächen; sehr wohl aber mit Flächen, auf denen jahrelang Stillstand herrschte. Und so könnte sich auch die Flächenrückgabe insgesamt verkleinern – sofern nach der Neuordnung durch den Ausschuss tatsächlich gebaut wird. Eine Garantie gibt es hierfür zwar nicht, doch es gilt als wahrscheinlich. Denn für die Erschließung werden Anlieger oder Eigentümer wie sonst auch zur Kasse gebeten.

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Grundlage ist in jedem Fall ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Als erstes Verfahren soll das Gebiet „Auf der Haar - südlicher Teilbereich“ neu gestaltet werden. Das geschieht aber keinesfalls auf städtische Initiative, sondern ist Kernpunkt eines Bürgerantrags. Der nächste Einsatz des Ausschusses wird sich hingegen mit einem von der Stadt vorgeschlagenen Gebiet an der Westfalenstraße beschäftigen, wie es heißt. „Das ist für uns alle auch Neuland“, gibt Jörg Müller zu. In Menden wolle man nun das umsetzen, was in anderen Kommunen bereits gut funktioniere.

Die Ausschussmitglieder

Der Vorher-Nachher-Vergleich: Aus einer ungenutzten Fläche mit mehreren Eigentümern wird ein potenzielles Baugebiet.
Der Vorher-Nachher-Vergleich: Aus einer ungenutzten Fläche mit mehreren Eigentümern wird ein potenzielles Baugebiet. © Unbekannt | Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Der Ausschuss ist aber kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung – ist entsprechend auch nicht ausschließlich mit Mendener Volksvertretern besetzt. Die Legitimation beruht auf dem Baugesetzbuch (BauGB). Das erklärt, warum Martin Grotthaus, stellvertretender Vorsitzender des Mendener Umlegungsausschusses, dasselbe Amt auch in der Stadt Hagen innehat. Hinzu kommt, dass Mitglieder bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt haben, ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen und ein weiteres Mitglied muss Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Formalien, die so schwierig zu finden sind. „Der Umlegungsausschuss hat für Menden eine besondere Bedeutung“, sagt Bürgermeister Dr. Roland Schröder. Denn Aufgabe des Ausschusses sei es, die Grundstücke in Baugebieten neu zu ordnen und die verschiedenen Interessen der Grundstückseigentümer auszugleichen.

Die Kritik

Ein Kritikpunkt, der immer mal wieder an interfraktionellen Runden vor Ratssitzungen aufkommt, könnte auf den ersten Blick auch auf den Umlegungsausschuss zutreffen: Hinterzimmerabsprachen. Denn das Gremium berät stets in nichtöffentlicher Sitzung. Doch auch hierfür gibt es gute Gründe. Grundstücksangelegenheiten oder aber auch vertragliche Einzelheiten werden auch in Ratssitzungen nichtöffentlich behandelt.

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„Es handelt sich hier um ein Tauschverfahren und keine Enteignung“, betont Jörg Müller. Befürchtungen, dass womöglich die eigenen Grundstücke bald weniger wert sind, seien unbegründet. „Das Grundstück ist nach der Neuordnung vielleicht kleiner, aber mehr wert“, sagt Müller. Das liegt vor allem an der Erschließung. Denn Straßen gibt es in den seltensten Fällen auf den vom Ausschuss ins Auge gefassten Grundstücken. Und genau darum geht es unterm Strich: Die Grundstücke nutzbar zu machen.

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