Finnentrop. Die Gemeinde Finnentrop hat nach der geänderten Gesetzesgrundlage eine Potenzialflächenkarte erarbeitet. Es gibt harte und weiche Tabukriterien.
Seit dem 15. Juli gelten für Windenergieanlagen pauschale Mindestabstände von 1000 Metern zu Wohngebäuden. Das hat auch Folgen für die Gemeinde Finnentrop, die sich in der Bauausschusssitzung vor der Sommerpause dafür entschieden hat, weiter aktiv an dem Flächennutzungsplan zu arbeiten. In der jüngsten Sitzung stellte Raphael Tombergs vom Bauamt den bisherigen Zwischenstand vor.
Hartes Tabukriterium: Pauschaler Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnhäusern
Aufgrund der geänderten gesetzlichen Grundlage wurde eine Potenzialflächenkarte des sachlichen Teilflächennutzungsplan erarbeitet. „Das ist nur eine vorläufige Karte mit einem rein informativen Charakter. Denn: Wer weiß, was sich in einem halben Jahr wieder gesetzlich ändert“, so Tombergs. Aktuell sieht es so aus, dass neben dem Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnhäusern („hartes Tabukriterium“), die Außenbereichssatzungen in den Bereichen Fehrenbracht, Ramscheid und Weuspert/Faulebutter sowie „weiche Tabukriterien“ in der Karte eingezeichnet sind.
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Zu den „Harten Tabukriterien“ gehören unter anderem eine Wohnbebauung im Außenbereich zuzüglich eines Immissionsschutzabstandes von 120 Metern, vorhandene Friedhöfe und Grünflächen für Sport- und Freizeitaktivitäten und forstliche Saatgutbestände. Zählt man die Flächen, die in die Kategorie „hartes Tabukriterium“ fallen, zusammen, scheiden 7389,1 Hektar – das sind über 70 Prozent der Gemeinde-Gesamtfläche – aus, um als Potenzialfläche in Betracht gezogen zu werden. Als Flächen mit „weichen Tabukriterien“ gelten beispielsweise Vorsorgeabstände zu Wohnnutzungen im Außenbereich von 380 Metern, Laubwaldbestände und der Qualitätswanderweg „Sauerland-Höhenflug“. Nach der Karte gelten 487 Hektar als Potenzialflächen für Windenergiebereiche. Dazu zählen – neben den im Regionalplan-Entwurf dargestellten Windenergiebereichen – folgende Gebiete:
zwischen Schwartmecke und Gierschlade,
bei Frettermühle,
nordöstlich von Müllen,
nordöstlich von Heggen,
nordwestlich von Wilmke,
zwischen Ostentrop und Schönholthausen,
nördlich von Faulebutter
sowie bei Ramscheid und Fehrenbracht.
Gutachten sind kosten- und zeitintensiv
Als nächster Schritt müsste für das komplette Gemeindegebiet mindestens ein Umweltgutachten und eine artenschutzrechtliche Vorprüfung erstellt werden. Das ist nicht nur zeit-, sondern auch kostenintensiv. Deswegen könne im weiteren Verlauf nochmal über eine Aufhebung sämtlicher Steuerungsplanung als Alternative diskutiert werden.
CDU-Fraktionsvorsitzender Ralf Helmig fand zunächst lobende Worte: „Die Landesregierung hat sich zu einem präziseren Gesetzestext hinreißen lassen als wir es erwartet haben.“ Allerdings regte er an, dass die Gemeinde zwei Gutachten-Preise herausarbeiten könnte: „Für die Bereiche, die wir machen müssen und die Mehrkosten, wenn nicht nur diese Bereiche genommen werden, sondern auch die Bereiche, die jetzt bei Investoren überplant worden sind.“