Menden. Weil er einen gefälschten Impfausweis verwendet hat, stand ein Mendener jetzt vor Gericht. Er zeigte sich einsichtig – und nannte eine Begründung
Nur mit Coronaimpfung konnte man über mehrere Monate lang an großen Teilen des öffentlichen Lebens teilnehmen. Das lud auch Betrüger ein. Weil er einen falschen Impfausweis verwendete, stand nun ein Mendener vor Gericht.
Dort zeigte sich der 43-Jährige einsichtig und schuldbewusst. Durch seinen Anwalt ließ er aber unterstreichen, kein Impfgegner zu sein. Vielmehr sei er wegen seines Berufes so viel unterwegs, dass er kaum dazu komme. Die freien Wochenende zuhause wollte er dann lieber mit seiner Familie, mit den Kindern nutzen. Also hatte sich der Mann den schützenden Piks noch nicht abgeholt. +++ Lesen Sie auch: Gefälschter Impfpass im Kindertheater: Mendenerin verurteilt +++
Verteidiger: Mandant sei gewissermaßen selber über den Tisch gezogen worden
Am 3. Dezember des vergangenen Jahres wollte er allerdings in eine Mendener Imbissbude etwas essen. Zu dieser Zeit galt bekanntlich die mittlerweile aufgehobene Regel für Restaurantbesuche oder andere Freizeitmöglichkeiten, dass man nur mit Impfung diese Orte besuchen durfte. Schon einige Zeit früher habe sich der Mendener einen falschen Impfausweis besorgt, in einem Café, wie sein Verteidiger in der Verhandlung erklärte. „Und dabei ist mein Mandant gewissermaßen noch selber über den Tisch gezogen worden“, erklärte dieser. Denn er habe ganze 350 Euro dafür bezahlt. Und mit dem gefälschten Dokument, mit falschen Aufklebern des Biontech-Impfstoffs und gefälschter Chargennummer und Unterschriften angeblicher Ärzte von einer Impfung in Gelsenkirchen ging es dann in die Imbissbude. Aber der Betrug flog auf und der 43-Jährige hatte sich nun vor dem heimischen Amtsgericht wegen Urkundenfälschung zu verantworten. +++ Auch lesenswert: Amtsgericht Menden: Impfbetrug aus Angst vor Spritzen +++
Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage?
Die Anklagepunkte gestand der Mann auch sofort ein, der einzige geladene Zeuge war zur Wahrheitsfindung deshalb nicht mehr nötig. Was der Angeklagte erreichen wollte, war eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage. Das hätte bedeutet, dass der bisher nicht vorbestrafte Mendener auch weiterhin ein blütenreines Zentralregister behalten hätte.
Diesen Vorschlag des Verteidigers lehnte die Staatsanwältin allerdings deutlich ab. In Fällen gefälschter Impfausweise, und diese kommen mittlerweile an den Gerichten häufig vor, sei man generell zu einer Einstellung nicht bereit. Aus Gerechtigkeitsgründen, aus Prinzip. „Es geht dabei aber auch um den Schutz der Allgemeinheit“, unterstrich die Staatsanwältin die Rolle der Impfung für eine Eindämmung der Pandemie. Der Verteidiger zeigte sich wenig erfreut über diese Einstellung, musste sie allerdings akzeptieren. Die Strafe aus dem Urteil sollte dann allerdings im vorgegebenen Rahmen nicht allzu hoch ausfallen: 30 Tagessätze über jeweils 50 Euro, also 1500 Euro insgesamt. Geständnis, keine Vorstrafen, letztlich der wohl einmalige Gebrauch, die Hintergründe der Fälschung, all das wirkte sich zugunsten des Angeklagten aus.
Vorsitzender Richter: Bei Impfpassfälschung keine Verfahrenseinstellung gerechtfertigt
Der vorsitzende Richter Jung unterstrich allerdings, warum auch aus seiner Sicht bei Impfpassfälschungen keine Verfahrenseinstellung gerechtfertigt wäre: es wäre hier nämlich schon eine deutlich höhere kriminelle Energie nötig als etwa in einem Fall der Marke „Gelegenheit macht Diebe“, wo man etwa ein irgendwo ausliegendes Teil mal schnell einstecke. Jung: „Hier geht man bewusst mit kriminellen Leuten in Kontakt. Und in solchen Kreisen sollte man sich nicht bewegen, da ist eine ordentliche Schwelle überschritten.“