Menden. Mutter (39) aus Menden verurteilt: Sie ging mit gefälschtem Impfpass ins Kindertheater.

Ohne Impfung kein Zutritt: So hieß es lange Zeit im öffentlichen Leben während der Pandemie. Damit blühte das Geschäft mit falschen Corona-Impfzertifikaten auf. Auch eine Mendenerin besorgte sich so ein Dokument, um mit ihrem Nachwuchs ins Kindertheater zu gehen. Dafür wurde sie sich nun vor Gericht verurteilt. Zugute kam ihr, dass sie das Freizeitvergnügen nicht zuerst zur eigenen Unterhaltung nutzen wollte.

Beschuldigte Mutter zeigt Reue: „Ich habe etwas Dummes gemacht“

Zerknirscht und voller Reue zeigt sich die 39-jährige Mutter in der Verhandlung vorm Mendener Amtsgericht. „Ich habe was Dummes gemacht. Das kommt nicht wieder vor“, sagt sie leise. Zuvor hat sie auch berichtet, mittlerweile längst gegen das Corona-Virus geimpft zu sein.

Aufmerksamer Apotheker verhindert digitales Falsch-Zertifikat

Im November des letzten Jahres war das aber noch nicht der Fall. Bekanntlich galten damals noch die erst kürzlich größtenteils aufgehobenen Regeln, wonach man viele Orte nur geimpft oder genesen besuchen durfte. Die Angeklagte war damals in Unna unterwegs und wollte ein Theater besuchen, was entsprechend der Regeln so nicht möglich gewesen wäre. Nicht zur eigenen Unterhaltung habe sie dahin gewollt, sondern zu einem Kindertheater mit ihrem Nachwuchs. „Das tat mir so leid für die Kinder“, berichtet sie von ihrer damaligen Situation im Lockdown für Ungeimpfte. Ihren Wunsch nach dem Theaterbesuch habe jemand mitbekommen und ihr einen gefälschten Impfpass angeboten, für 150 Euro. Was sie auch annahm – und damit dann die Aufführung besuchte. Tage später ging sie in eine Mendener Apotheke, um sich mit dem falschen Dokument ein digitales Zertifikat zu besorgen. Hier flog der Schwindel auf.

Für gefälschte Impfpässe drohen mittlerweile sogar Haftstrafen

Weiteres Pech für die Mendenerin: Sie beging die Urkundenfälschung – so wird die Tat juristisch eingeordnet – kurz nachdem der Gesetzgeber die Strafen für gefälschte Impfpässe deutlich erhöht hatte. Sogar mehrere Jahre Haft sind seither möglich. Denn durch den Lockdown für Ungeimpfte begann in Deutschland das Geschäft mit diesem Betrug zu florieren.

Mittlerweile ist die Angeklagte regulär gegen das Coronavirus geimpft

Heute gehen Behörden von weit mehr als 10 000 Fällen im Land aus. Zugute hält die Vorsitzende Richterin der Angeklagten, dass sie die Fälschung nicht für sich, sondern für die Kinder begangen habe. „Sie waren damit also nicht Party machen?“, fragt die Richterin, was die Angeklagte verneint. Dass sie mittlerweile eine Impfung erhalten hat, rechnet ihr die Juristin positiv an.

Richterin lehnt Einstellung gegen Geldauflage ab: „Kein Kavaliersdelikt“

Zugleich betont die Staatsanwältin: „Das ist kein Kavaliersdelikt“, und spricht sich gegen den Vorschlag des Verteidigers aus, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Der meint: „Es besteht keine Wiederholungsgefahr, das Verfahren selbst hat schon großen Eindruck auf meine Mandantin gemacht.“ Dennoch kommt es zum Urteil. Mit einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen à zehn Euro, errechnet aus den bescheidenen finanziellen Verhältnissen der Frau, fällt es milde aus, im unteren Bereich des Strafrahmens, wie die Richterin betont. Den falschen Impfpass will die Mendenerin nach dem Schock der Anzeige vernichtet haben. Bisher war sie nicht vorbestraft.