Fröndenberg/ Unna. Eigentlich will ein Fröndenberger nur Klamotten bei seiner Ex abholen. Doch dann soll die Situation eskaliert sein.

Eigentlich wollte ein Fröndenberger nur seine Sachen aus der Wohnung seiner Ex-Freundin holen. Doch die will ihn nicht hereinlassen. Dann soll die Situation eskaliert sein. Doch das sind die nicht die einzigen Anklagepunkte gegen den 31-Jährigen.

Tür vor Nase zugeschlagen

Im Juli 2020 wollte der Fröndenberger eigentlich nur seine verbliebenen Sachen aus der Wohnung seiner Ex-Freundin holen. Doch die sei von dem Besuch nicht so begeistert gewesen, wollte dem 31-Jährigen die Tür buchstäblich vor der Nase zuschlagen. Der aber soll einen Fuß in den Türspalt gestemmt, die Frau ins Schlafzimmer gedrängt und geohrfeigt haben.

Doch vor Gericht schildert der Fröndenberger den Abend gänzlich anders. „Das mit dem Eindringen stimmt nicht. Sie hat mich rein gelassen. Ich wollte Klartext reden, aber ich schlage keine Frauen.“ Ohnehin habe sich inzwischen alles wieder geklärt. Er und seine frühere Freundin kämen gut miteinander aus – auch wenn sie kein Paar mehr sind. Auf Nachfrage räumt der 31-Jährige jedoch ein, doch einen Fuß in die Tür gesetzt zu haben. „Also hat sie Sie ja doch nicht rein gelassen“, merkt die Richterin an. Ganz so sei es aber nicht gewesen. Weil sich seine Ex wehrte und ihm die Tür vor der Nase zuschlug, sei er noch eine Runde spazieren gegangen, ehe er sein Glück nochmal versuchen wollte. Der Fröndenberger habe sich „dann noch eine geraucht“ und noch einen Anlauf gewagt. Diesmal mit mehr Erfolg. „Wir haben uns ausgesprochen, aber angepackt habe ich sie nicht.“

Jobcenter betrogen?

Die frühere Freundin erscheint an diesem Tag aber nicht im Amtsgericht Unna, der Vorfall war nicht in Gänze zu klären. Am Ende wird dieser Anklagepunkt nach kurzer Beratung gestrichen.

Doch der Fröndenberger hat zudem Arbeitslosengeld kassiert, obwohl er schon einen neuen Job hatte. Dabei geht es um 432 Euro des Jobcenters, bei dem sich der 31-Jährige nicht rechtzeitig gemeldet hatte. „Das stimmt. Ich hab’ das Geld bekommen und werde es klären, um den Schaden zu begleichen“, sagt der Angeklagte und zeigt sich reumütig. Bereits am Tag nach der Verhandlung habe er einen Termin beim Jobcenter, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.

Es ist keine wirkliche kriminelle Energie bei den Taten zu sehen“, so der Staatsanwalt. Auch deshalb bleibt er bei einer Geldstrafe von 400 Euro für den Fröndenberger. Am Ende steht auch eben jenes gefordertes Urteil. Das Urteil ist rechtskräftig.