Menden/Südwestfalen. Unternehmen dürfen wegen der Russland-Sanktionen nicht alles exportieren und importieren. So prüft der Zoll, ob die Regeln eingehalten werden.

Die Russland-Sanktionen treffen auch heimische Unternehmen: Schiffsteile, Banknoten und Waffen dürfen nicht raus. Für Eisen, Stahl, Kohle und Dünger besteht außerdem ein Importverbot. Der Zoll hat ein Auge darauf, dass kein Unternehmen aus der Region die Sanktionen unterläuft. Was wirklich verboten ist, lässt sich aber gar nicht immer so einfach feststellen.

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Erste Russland-Embargos bestehen schon seit 2014

Gänzlich neu sei das Thema nicht erst seit dem russischen Angriff auf die Ukraine, erklärt Zollsprecher Nicolai Prowe vom Dortmunder Hauptzollamt. Die ersten Russland-Embargos bestehen bereits seit 2014. Wie viele Verstöße es in der Region gegeben hat, kann der Zoll aktuell nicht in Zahlen ausdrücken. Man gehe aber davon aus, dass es Ermittlungsverfahren gebe und gegeben habe. Verstöße werden als Straftaten geahndet. Unternehmen drohen Geldstrafen, Tätern Haftstrafen. Die Ermittlungsverfahren dazu werden im Bezirk des Hauptzollamts Dortmund durch das Zollfahndungsamt Essen geführt.

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Jedes Kleinstteil ist mit einem Code im Zollkodex kategorisiert. Wer etwas exportieren will, muss genau hinsehen, was erlaubt ist und was nicht. „Wir haben einen sogenannten Prüfungsdienst. Das sind speziell ausgebildete Beamte, die sogar in die Firmen gehen und das bis ins Detail hinein prüfen“, sagt Prowe. „Das sind sehr intensive Prüfungen.“

Entscheidend ist oft auch die Verwendung des Produktes

Oft entscheidet nicht alleine das Produkt, sondern der Nutzen. Es gebe beispielsweise Waffenhersteller, die Gussformen in den Nahen Osten exportieren. Das Material der Gussform ist kein Problem. Der Nutzen dagegen entscheidet – und muss klar deklariert werden. Problematisch seien oft sogenannte Dual-Use-Güter. Das sind Teile oder Produkte, die zivil oder militärisch eingesetzt werden können.

„Fast alle Warensendungen zur Ein- oder Ausfuhr müssen elektronisch beim Zoll angemeldet werden. Das Programm sortiert hier schon sensible Bereiche heraus, die immer einer detaillierten Kontrolle unterworfen werden“, erklärt Prowe. „Zudem kennen die Kolleginnen und Kollegen der örtlich zuständigen Zollämter ihre Unternehmen und deren Warenkreise und wissen, wo sie bei der Abfertigung genau hinschauen müssen.“

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Auf Anforderung müssten Waren nach dem Verladen beim Zollamt „gestellt“ werden, also zur Kontrolle vorgeführt. „An der EU-Außengrenze erfolgt zumindest stichprobenartig eine weitere Kontrolle durch die Zollbeamten dort. Genauso läuft es umgekehrt bei der Einfuhr von Waren“, sagt Prowe.

Zollkontrollen auch am Privat-Flughafen

Die Kontrollen gelten auch für private Flughäfen wie den Flughafen Arnsberg-Menden. Wer die EU verlassen will, müsse den Flug anmelden. Auch eingehende Flüge müssen beim Zoll registriert werden. „Wir haben dann die Möglichkeit, jemanden rauszuschicken“, sagt Nicolai Prowe. Das sei ähnlich wie bei Urlaubsflügen eine Option, aber kein Muss.

Dass jemand im Privatflieger den Koffer voll Geld nach Russland transportiert und einfach den Flug nicht anmeldet, sei eher unwahrscheinlich. Durch zahlreiche Luftraumüberwachungssysteme falle eine Nicht-Anmeldung schnell auf, versichert der Zoll.

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