Hagen. Das erwartete Urteil ist da: Der Hagener Hochstapler-Mediziner bleibt im Gefängnis. Aber das DRK bekommt absehbar seinen Ausgaben nicht ersetzt.

Der falsche Rotkreuz-Doktor und Impfarzt aus dem Gesundheitsamt Hagen: Das Landgericht schickte ihn am Freitagmorgen für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Der Hochstapler (33) wird auch nicht vorläufig auf freien Fuß kommen, denn die Richter ordneten an, dass seine Haft fortdauern soll.

Was an dem Urteil der Großen Strafkammer unter Vorsitz von Christian Hoppe (41) überrascht: Vom ursprünglichen Anklagevorwurf des „gewerbsmäßigen Betruges im großen Ausmaß“, nämlich zu Unrecht 271.835,26 Euro als Arzthonorar kassiert zu haben, rückte das Gericht vollkommen ab. „Weil sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ein anderes Licht ergeben hat“, so Richter Hoppe. Stattdessen wurde auf Urkundenfälschung (in vier Fällen) und Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen entschieden. Da dem Verurteilten jetzt noch der Widerruf von zwei offenen Bewährungsstrafen droht, könnten ihm jetzt knapp sieben Jahre im Gefängnis bevorstehen.

Lobenende Worte im Urteil

Über weite Teile klang die Urteilsbegründung eher wie eine Lobeshymne: Das Gericht charakterisierte den Angeklagten zutreffend als „intelligent und eloquent“, er hätte es verstanden, sich „als Macher mit Eigeninitiative in Rollen zu stürzen und Leute für sich zu vereinnahmen“. Monatlich 6300 Euro hatte die Stadt an das Deutsche Rote Kreuz Hagen für die Gestellung des vermeintlichen Arztes im Gesundheitsamt gezahlt - jeweils 300 Euro davon behielt die Organisation für sich selbst. Ein Vermögensschaden, als rechtliche Voraussetzung für einen Betrug, sei laut Gericht aber weder bei der Stadt, noch beim DRK eingetreten: „Der Angeklagte war nur zur Fertigung von Abstrichen, für die Koordination und die Kontaktnachverfolgung zuständig“, befand die Kammer.

Und stellte fest: „Er hat qualitativ und quantitativ wertvolle Leistungen erbracht.“ Für das DRK, Kreisverband Hagen, das im Strafverfahren als Adhäsionskläger auftrat und einen angeblichen Schaden von sagenhaften 676.883,42 Euro (plus 5 Prozent Zinsen) ersetzt haben wollte, bedeutet der jetzige Urteilsspruch den Super-GAU: Der erhoffte Geldregen dürfte ausbleiben.

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