Menden. Schulen in Menden kontrollieren den Impfpass auf Masernimpfungen. Nach dem 31. Dezember drohen Bußgelder. Die Aufregung ist überraschend klein.

Während noch über eine Corona-Impfpflicht diskutiert wird, ist eine andere Impfpflicht schon Realität. Die Mendener Schulen sind gerade dabei, zu erfassen, wer gegen Masern geimpft ist. In Kindergärten könnten Ungeimpfte sogar abgewiesen werden. Auch wer ohne Impfnachweis neu in eine gymnasiale Oberstufe wechseln will, darf nicht aufgenommen werden. Das Konfliktpotenzial ist groß, aber für Streit sorgt die Masernimpfung kaum. +++ Hintergrund: So viele Masernfälle gab es im Märkischen Kreis in diesem Frühjahr +++

Schulleiter Ralf Goldschmidt von der Gesamtschule Menden muss mit seinem Kollegium die Daten der geimpften Schüler erfassen und Impfpässe kontrollieren.
Schulleiter Ralf Goldschmidt von der Gesamtschule Menden muss mit seinem Kollegium die Daten der geimpften Schüler erfassen und Impfpässe kontrollieren. © Westfalenpost | Martina Dinslage

Gesamtschulleiter Ralf Goldschmidt muss gerade viele Unterlagen im Blick haben. Wer sich neu an der Schule anmeldet, muss den Impfpass vorlegen. Auch die Kolleginnen und Kollegen, die nach dem 1. Januar 1971 geboren sind, müssen nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Bis spätestens zum 31. Dezember müssen auch alle anderen Schüler den Nachweis erbracht haben. Wer sich nicht impfen lassen will, den müssen die Schulen an das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises melden. An der Gesamtschule ist das aber bislang kein Thema.

Empfindliche Bußgelder für Nachweis-Verweigerer bei Masern-Impfung

In ganz Menden gibt es laut Kreissprecher Alexander Bange aktuell „zwei offene Fälle“. Das Gesundheitsamt stehe im Dialog mit den Erziehungsberechtigten. „Bußgelder sind bislang noch nicht verhängt worden – das wäre die letzte Option.“ Der Kreis betont: „Eine Zwangsimpfung gibt es nicht.“ Solange die Schulpflicht besteht, müssen die Schüler auch weiter beschult werden. „Bei Schülern steht die Schulpflicht über der Impfpflicht. Die Schüler müssen erscheinen.“

Die Impfverweigerung würde den Eltern zumindest empfindlich ans Portemonnaie gehen: „Wenn sich Eltern weigern, ihre Kinder impfen zu lassen, kann das Gesundheitsamt als letztes Mittel ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängen“, sagt Bange.

Die Impfpflicht besteht seit dem 1. März 2020 für Schüler und Kindergartenkinder. Allerdings geht die Pflicht eben nicht so weit, dass jemand gegen seinen Willen oder den Willen der Eltern die Spritze mit dem Impfstoff bekommt. Faktisch ist auch auf Behördenseite von einer Nachweispflicht die Rede. Letztlich wird der fehlende Nachweis sanktioniert. +++ Auch interessant: Nachfrage nach Grippeimpfung in Menden steigt +++

Kreis bietet Beratungsgespräche bei zögernden Eltern an

Der Kreis biete bewusst vor allen weiteren Schritten ein Beratungsgespräch an, sagt Sprecher Alexander Bange: „Damit hat das Gesundheitsamt des Kreises gute Erfahrungen gemacht, denn in nahezu allen Fällen, in denen zunächst eine Masernimpfung abgelehnt wurde, ist nach der Beratung bzw. nach dem Gespräch eine Impfung erfolgt.“

Die Erfahrung deckt sich auch mit der an städtischen Kindergärten: „Wir hatten an städtischen Einrichtung bislang keine Probleme mit Kindern, die abgelehnt werden mussten“, sagt Stadtsprecher Johannes Ehrlich. Auch Ralf Goldschmidt kann gerade vor dem Hintergrund der strengeren Masernregeln die Aufregung um Corona-Impfungen nicht nachvollziehen: „Ich kann manches nicht verstehen. Für mich als Biologe gibt es keine Alternative zur Impfung.“ +++ Immer aktuell: So ist die Corona-Situation in Menden – alles im großen Newsblog +++

Ausschluss vom Unterricht sogar möglich bei Nicht-Schulpflichtigen

Wer nicht mehr schulpflichtig ist, kann laut Schulministerium sogar vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das gilt allerdings nicht, wenn ein Schüler vorher schon die Schule besucht hat. Faktisch trifft das vor allem Schüler, die für die Oberstufe an eine andere Schule wechseln.

Auch Ulrich Cormann, Schulleiter des städtischen Gymnasiums hat die Abfrage schon erledigt. Bei neu Angemeldeten sei das am einfachsten: „Das wird direkt bei der Anmeldung im Verwaltungsprogramm erfasst. Das muss man nur noch ein Häkchen setzen.“ Die Klassen wurden nacheinander abgefragt. „Es hat nicht einmal jemanden gegeben, der sich geweigert hätte, den Impfstatus mitzuteilen.“

Warum ist das bei Masern kein großes Ding, während gegen Corona-Impfungen Mahnwachen abgehalten werden? „Corona war die große Unbekannte“, sagt Ulrich Cormann. „Masern sind bekannt. Man kennt die Risiken. Da herrscht eine große Aufklärung. Da macht man sich auch keine Gedanken, welchen Impfstoff man bekommt.“