Hagen. Die Johanniter haben sich von einem Fahrer getrennt, weil er sich nicht impfen lassen will. Auch den Test verweigert er - aus Angst vor Gift.

Ein Fahrer bei der Johanniter-Unfall-Hilfe spielt leichtfertig mit seinem Job: Er will sich nicht impfen lassen – und auch keinen Corona-Test machen. Denn er glaubt, er würde dadurch vergiftet. Das Arbeitsgericht Hagen zeigt dafür kein Verständnis. (Az. 4 Ca 41/22).

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Auf dem Tisch von Richterin Nicole Becker liegt die Klage eines 45-jährigen Angestellten. Der Mann ist seit elf Jahren als Fahrer im kassenärztlichen Notdienst beschäftigt. Das heißt, er fährt außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten einen Bereitschaftsarzt zu Patienten, die das Haus nicht verlassen können und medizinische Hilfe benötigen. Dabei dient er dem Arzt als Chauffeur und bleibt vor Ort im Wagen sitzen. Am 28. Dezember hat ihn die Johanniter-Unfall-Hilfe in Hagen fristlos entlassen. Mit einer Kündigungsschutz-Klage kämpft der Fahrer nun um seinen Arbeitsplatz.

Bekennender Impfgegner

Zum Gütetermin im Arbeitsgericht ist der Kläger selbst nicht erschienen. Die Gegenseite macht deutlich, warum sie den Fahrer nicht weiterbeschäftigen könne: Er sei ein bekennender Impfgegner. Bei den Johannitern gelte die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. Aber selbst einen negativen Corona-Test, den er jeweils bei Dienstantritt hätte vorlegen müssen (Gültigkeit 24 Stunden), verweigerte der Notfalldienst-Fahrer. „Wenn das dort alle so machen würden, stünde der Laden still“, wirft der Johanniter-Anwalt ein. Zweimal sei der Kläger deshalb abgemahnt und darauf hingewiesen worden, „dass man darauf angewiesen sei, dass alle Mitarbeiter sich testen lassen“. Richterin Becker kann die Hartnäckigkeit des Klägers überhaupt nicht nachvollziehen: „Warum verweigert er einen Test?“

Teststäbchen hält er für gesundheitsgefährdend

Sein Anwalt versucht eine Erklärung: „Er hat mir lange Nachrichten geschrieben, dass er die Corona-Teststäbchen für gesundheitsgefährdend hält.“

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Tatsächlich werden die Wattetupfer mit Ethylenoxid sterilisiert. Das Mittel ist seit Jahren gebräuchlich zum Abtöten von Keimen an Medizingeräten. Richtig ist auch, dass die Verbindung giftig ist und von der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als „wahrscheinlich krebserregend und erbgutverändernd beim Menschen“ eingestuft wird.

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Doch: Alle Test-Tupfer müssen nach der Sterilisation eine „Ausgasungszeit“ hinter sich bringen, dabei wird das Ethylenoxid sozusagen „ausgelüftet“. Das ist in einer DIN-Norm geregelt, werde vorgeschrieben überprüft und vom TÜV oder der Dekra überwacht. Zudem seien sich Wissenschaftler und Experten einig: Bei dem kurzen Kontakt mit der Schleimhaut sei das Risiko, dass geringe Rückstände aus dem Watte-Tupfer in den Organismus übergehen „absolut vernachlässigbar“.

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Einigung vorgeschlagen

Die Richterin schlug eine Einigung vor, der beide Anwälte mit der Möglichkeit eines Widerrufs zustimmten: Die fristlose Kündigung wird in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt, das Arbeitsverhältnis endet zum 30. April. Bis dahin müsste der Fahrer allerdings noch bei den Johannitern seine Arbeitsleistung erbringen, und zwar unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Corona-Schutzvorschriften. Sollte er sich weiterhin keinem Corona-Test unterziehen, könnte er wohl nicht weiterbeschäftigt werden. Bis zu seinem Ausscheiden würde er auch kein Gehalt mehr (2600 Euro monatlich brutto) von dort bekommen.