Olpe/Arnsberg. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat einen Haftbefehl gegen einen vorbestraften 52-Jährigen aus Olpe erlassen. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung.
Aktuell wird ein 52-Jähriger aus Olpe mit deutschem und europäischen Haftbefehl gesucht, den die Staatsanwaltschaft Arnsberg erlassen hat. Der Mann war vor dem Landgericht Arnsberg wegen Steuerhinterziehung angeklagt, erschien jedoch nicht zu dem Termin. Seitdem wird nach dem Flüchtigen gefahndet.
Angeklagter erschien nicht zum Termin am Landgericht Arnsberg
Einzelheiten der Anklageschrift kann Leonie Maaß, Pressesprecherin am Landgericht Arnsberg, nicht preisgeben. „Da es dem Steuergeheimnis unterliegt, darf ich keine Auskunft erteilen. Erst nachdem die Anklageschrift im Rahmen der öffentlichen Verhandlung verlesen worden wäre – aber dazu kam es ja gar nicht.“ Mittlerweile wohne der Mann aber nicht mehr in Olpe, sei auch nicht mehr in NRW gemeldet. Auf die Frage, warum der Angeklagte nicht zum Termin erschienen war, kann die Staatsanwaltschaft nur mutmaßen. „Wir wissen, dass er vom Termin wusste. Aber er kam einfach nicht. Ob das jetzt im Zusammenhang mit der Anklage steht? Vielleicht“, so Maaß.
Nach Recherchen unserer Redaktion ist der 52-Jährige bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Bereits im August 2008 hatte die Wirtschaftsstrafkammer des Siegener Landgerichtes den Olper, der sich als Diplom-Ingenieur ausgegeben hatte, wegen Millionenbetruges zu vier Jahren Haft verurteilt. Dabei ging es um 22-fachen Betrug und einen Schaden von 2,4 Millionen Euro. Vor der Urteilsverkündung hatte er damals versichert: „Ich bin wirklich geläutert. Ich werde bis an mein Lebensende zahlen, um den Schaden gut zu machen.“
Im Juli 2016 in Schmallenberg festgenommen
Acht Jahre später, im Juli 2016, wurde der Mann im Raum Schmallenberg festgenommen, nachdem er einen Tag zuvor noch als ehemaliger Schützenkönig ausgelassen das Schützenfest auf dem Ümmerich in Olpe gefeiert hatte. Auch das Amtsgericht Meschede erließ damals einen Untersuchungshaftbefehl, da es eine Fluchtgefahr bei dem Angeklagten sah.
Der Vorwurf damals: Betrug in zwei Fällen. Er hatte einen Geländewagen im Wert von rund 40.000 Euro gekauft ohne jemals eine Rate gezahlt zu haben. In dem anderen Fall prellte er die Zeche in einem Vier-Sterne-Hotel am Tegernsee, nachdem er sich unter anderem in der Suite eingemietet hatte. Im Oktober 2016 verurteilte das Mescheder Schöffengericht den gebürtigen Olper schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das war das Ergebnis eines Deals, den die zwei Anwälte des Angeklagten mit der Staatsanwaltschaft und der Richterin aushandelten. Dafür ließ der Olper über seine Anwälte ein vollumfängliches Geständnis ablegen.
Weil der heute 52-Jährige mit seiner Familie in geregelten Verhältnissen lebte und auch die Rechnung für das Hotel am Tegernsee beglichen hatte, stellten ihm Richterin und Staatsanwaltschaft im Oktober 2016 eine positive Sozialprognose aus.