Menden. Sparkasse Hemer-Menden, Mendener Bank und Märkische Bank: Kunden können jetzt zu Unrecht erhobene Gebühren zurückfordern. So funktioniert’s.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes bereiten sich heimische Banken wie die Mendener Bank, Sparkasse Hemer-Menden (Märkisches Sauerland), Märkische Bank auf Rückforderungen der Kunden vor. Die Banken hatten wie seit Jahren üblich Preiserhöhungen für die Kontoführung per Brief angekündigt. Darin enthalten war eine Widerspruchsklausel. Schweigen wurde als Zustimmung gewertet. Dieses Vorgehen erklärte der Bundesgerichtshof nun für rechtswidrig. Für Kunden kann sich die Rückforderung lohnen.

Niedrige zweistellige Zahl an Kunden bei der Märkischen Bank

Bislang gebe es erst eine „niedrige zweistellige“ Zahl an Kunden, die tatsächlich Geld zurück haben wollten, erklärt Silke Weidenheimer aus dem Vorstandsstab der Märkischen Bank auf Anfrage. Sie spricht anders als die Konkurrenz offen über das Thema. Nachdem die Gründe zum Urteil erst in der vergangenen Woche veröffentlicht wurden, prüfe die Märkische Bank diese nun. Die Märkische Bank betont, dass das Urteil so nicht zu erwarten war: „Mit diesem Urteil ist der BGH von der bisherigen Rechtsprechung zu Vertragsänderungsklauseln in AGBs abgewichen.“ Fast alle Banken und auch andere Unternehmen setzen seit vielen Jahren auf die Methode. +++ Auch interessant: So gewinnt die Märkische Bank in Menden Kunden +++

Rückstellungen für Kundenrückforderungen seien bei der Märkischen Bank nicht gebildet worden, erklärt Weidenheimer. „Es lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, wie viele Kunden Rückforderungsansprüche geltend machen werden.“ Sie betont, dass künftige mögliche Gebührenerhöhungen „selbstverständlich im Einklang mit der geltenden BGH-Rechtsprechung“ vorgenommen werden sollen.

Verbraucherschützer animieren zur Rückforderung

Verbraucherschützer hatten Kunden bereits dazu animiert, Rückforderungen geltend zu machen, aber darauf hingewiesen, dass auch theoretisch die Gefahr bestehe, dass die Banken Kunden in der Zukunft mehr zur Kasse bitte als Kunden, die kein Geld zurück haben wollten. Silke Weidenheimer: „Diese Kunden werden auch in Zukunft nur die jeweils aktuellen Gebühren zahlen müssen und werden preislich nicht gegenüber solchen Kunden benachteiligt, die keine Rückforderung geltend gemacht haben.“

Rückforderungen können bis zum Jahr 2018 geltend gemacht werden. Es geht dann um die Differenz zum vor 2018 geltenden monatlichen Betrag. Bei einer Erhöhung von 3 Euro sind das schon mehr als 100 Euro je Kunde. Auch zahlreiche Zusatzkosten, beispielsweise für Überweisungen und Kontoauszugsdrucke können zurückgefordert werden. Die Rückforderung gilt auch für bereits gekündigte Konten. Die Bank muss das Geld auch verzinsen, laut Verbraucherschützern sogar mit fünf Prozent über dem Basiszinssatz. Noch ist strittig, ob das Urteil auch für Geschäftskonten gilt, da es sich auf ein EU-Urteil zum Verbraucherschutz stützt. Auch pauschale Gebühren für SMS-Tan wurden für rechtswidrig erklärt.

Sparkasse Märkisches Sauerland äußert sich nicht zur Rückforderung

Die Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer-Menden, die in den vergangenen Jahren für die Erhöhung der Kontogebühren teils heftig gescholten wurde, äußert sich auf Anfrage der Redaktion gar nicht zu möglichen Rückforderungen der Kunden. Die Sparkasse hatte in der Vergangenheit auch immer wieder die Leistungen der einzelnen Konten verändert, was wohl auch mit den veränderten Anforderungen durch die Kunden zusammenhing.

Die Schritte zum Erfolg bei der Rückforderung:

  • Die Verbraucherzentrale bietet einen interaktiven Musterbrief, mit dem Kunden unrechtmäßig gezahlte Kontogebühren zurückfordern können. Hier geht’s zum Musterbrief!
  • Kunden können den Brief auch selbst formulieren. Das Schreiben muss die Rückforderung enthalten und sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2021 (Az. BGH XI ZR 26/20) beziehen. Dann muss erklärt werden, dass man den Änderungen nicht zugestimmt hat. Zum Beispiel so: „Eine aktive Zustimmung im Sinne einer gesonderten Erklärung als Vertragsänderung zu neuen Entgelten oder Entgelterhöhungen habe ich nicht erteilt“, formuliert die Verbraucherzentrale in dem Musterbrief: „Ich fordere Sie deshalb auf, die seit Kontoeröffnung überzahlten Entgelte nebst Nutzungsersatz pro Jahr in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit der jeweiligen Berechnung innerhalb von 14 Kalendertagen auf mein Konto zu überweisen.“
  • Kunden sollten vor dem Absenden des Briefes zunächst prüfen, ob ihre Bank genauso vorgegangen ist wie die im Urteil unterlegene Postbank – in den meisten Fällen ist das so. Auch wenn man der Bank die Ermittlung der rückgeforderten Summe überlassen kann, sollte man die Summe zumindest kennen.
  • Weigert sich die Bank, bietet die Verbraucherzentrale Unterstützung an, sie warnt aber vor einem Alleingang bei einem Rechtsstreit.

Haben Sie bereits Gebühren von Ihrer Bank zurückgefordert? Verweigert Ihre Bank die Erstattung? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen: menden@westfalenpost.de