Hagen. Die Impfpflicht gegen Corona für Pflegekräfte wirkt bis Hagen. Das Allgemeine Krankenhaus hat Mitarbeiter jetzt über Konsequenzen informiert.
Die Impfpflicht für Menschen, die im Pflegebereich tätig sind, schlägt nach Hagen durch. Während am Donnerstag Vertreter von Kliniken und der Stadt über die Umsetzung des entsprechenden Bundesgesetzes beraten, hat das Allgemeine Krankenhaus seine Mitarbeiter bereits informiert.
Für Pflegekräfte, die bis zum 15. März keinen Nachweise über einen vollständigen Impfschutz vorlegen, gelte automatisch ein Betretungsverbot – heißt es da in einem internen Schreiben. Und: Die entsprechenden Mitarbeiter werden unentgeltlich freigestellt. Abschließend wird den AKH-Mitarbeitern erklärt: „Es ist ebenso davon auszugehen, dass wir diese freigestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zukunft nicht mehr einsetzen können und dann gegebenenfalls das Arbeitsverhältnis auch beenden müssen.“
Allgemeines Krankenhaus Hagen appelliert an Mitarbeiter
Gleichzeitig betont die Agaplesion-Klinik, dass man sich als gutes Team verstehe und weiter mit jedem Mitarbeiter zusammenarbeiten wolle. Die gesetzlichen Vorgaben ließen jedoch keinen Handlungsspielraum. Daher bittet man Mitarbeiter, die noch nicht geimpft sind, ihre Haltung noch einmal zu überdenken.
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Offiziell hält sich die Klinik mit einer Stellungnahme noch zurück. Sprecherin Maren Esser verweist auf das ausstehende Koordinierungsgespräch. Auch andere Hagener Krankenhäuser geben sich noch zurückhaltend. So erklärt Astrid Nonn, Sprecherin des Evangelischen Krankenhauses in Haspe: „Eine Information an unsere Mitarbeiter befindet sich in Arbeit und wird vermutlich in der nächsten Woche veröffentlicht.“
Brisantes Thema aus Sicht der Gewerkschaft
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Die Diskussion um die sogenannte „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ nimmt unter den Mitarbeitern an Fahrt auf. Das wiederum bestätigt die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi auf Anfrage unserer Zeitung. „Das ist ein brisantes Thema“, sagt Harald Meyer vom Landesfachbereich Gesundheit bei Verdi.
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Dabei legt der Gewerkschafter großen Wert auf eine differenzierte Betrachtung: „Grundsätzlich sprechen wir eine deutliche Empfehlung an all unsere Mitglieder aus, sich gegen Corona impfen zu lassen“, sagt Meyer. „Wir wollen Impfverweigerer, die es natürlich auch unter Pflegekräften gibt, auch auf keinen Fall in ihrer Einstellung bestärken.“
Verdi blickt auf das Arbeitsrecht
Gesetz soll Patienten und Pflegebedürftige schützen
Die Bundesregierung erklärt, dass mit dem „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Infektion geschützt werden sollen.Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen künftig nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.Die Rede ist von einer „Einrichtungsbezogenen Impfpflicht“.Diese gilt u.a. für Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen oder Rettungsdienste.
Gleichwohl vertrete man als Gewerkschaft eben alle Mitglieder – unabhängig davon, ob sie geimpft seien oder eben nicht. „Und da wiederum gibt es arbeitsrechtliche Dinge, die es zu beachten gilt“, so Meyer weiter. „Aus unserer Sicht sind in diesem besonderen Zusammenhang längst nicht alle rechtlichen Fragen geklärt.“
So kann aus Sicht der Gewerkschaft der Arbeitgeber keinesfalls Mitarbeiter direkt kündigen. „Er muss, so sieht es das Gesetz vor, zunächst einmal das Gesundheitsamt darüber informieren, welche Mitarbeiter keinen Nachweis erbracht haben. Die Behörde wiederum kann dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen.“
Offen ist Frage um das Gehalt
Fraglich ist für die Gewerkschaft, was in einer möglichen Übergangsphase nach einer Freistellung durch den Arbeitgeber mit den Bezügen sei. „Grundsätzlich bieten Arbeitnehmer ja ihre Arbeitskraft an“, so Harald Meyer. „Es ist ja auch denkbar, ungeimpfte Mitarbeiter in anderen Bereichen – also nicht mehr direkt in der Pflege – einzusetzen.“
Darüber hinaus verweist Verdi darauf, dass auch im Falle einer möglichen Kündigung die Gewerkschaft ihren Mitgliedern einen Rechtsschutz bereitstelle. „Im Falle einer Klage gegen eine Kündigung im Zusammenhang mit der Impfpflicht werden wir unsere Mitglieder zumindest in erster Instanz unterstützen“, so Meyer. Diese Regelung greife bei Verdi grundsätzlich.
Für Pflegekräfte bleibt ein Beigeschmack
Auch wenn die Gewerkschaft dringend zur Impfung rät, so bleibt für einige ihrer Mitglieder im Pflegebereich doch ein Beigeschmack: „Viele Pflegekräfte leisten jetzt seit zwei Jahren eine außergewöhnliche Arbeit“, so Meyer. „Viele haben sich frühzeitig und freiwillig impfen lassen. Vor diesem Hintergrund empfinden es einige als ungerecht, dass es nun eine Impfpflicht gibt, die ausschließlich eine bestimmte Berufsgruppe in den Fokus rückt.“