Olpe/Münster. Der Bebauungsplan der Stadt Olpe für das Gebiet der Firma Ohm & Häner wird vom OVG in Münster auf Herz & Nieren geprüft.

Es ist im wahrsten Sinn des Wortes eine unendliche Geschichte, die in wenigen Wochen möglicherweise vor ihrem letzten, Kapitel steht: „Showdown in Münster“ würde der Titel vielleicht lauten, wenn es um einen Kino-Thriller gehen würde. Aber es ist keine Fiktion, sondern bitterernst. Auf der einen Seite die verständlichen Interessen der Friedrichsthaler Metall-Gießerei Ohm & Häner, die sich an ihrem Traditionsstandort erheblich vergrößern möchte. Auf der anderen Seite die ebenso verständlichen Interessen eines Nachbarn, der sich erheblich gestört fühlt und den Bebauungsplan der Stadt Olpe mit Hilfe eines Normenkontrollverfahrens beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) zu Fall bringen möchte.

Mündliche Verhandlung

Der vermutlich alles entscheidende Prozesstermin steht jetzt fest: Am Dienstag, 1. Februar, 2022, ab 10.15 Uhr, wird der Erste Senat des OVG unter Vorsitz von Richterin Ursula Brauer in einer mündlichen Verhandlung Recht sprechen. Auf der einen Seite der Nachbar, auf der anderen die Stadt Olpe, die den umstrittenen Bebaungssplan Nr. 110 „Sondergebiet Metallwerk Friedrichsthal - Im Grüntal“ unter Dach und Fach bringen möchte.

Ebenfalls mit im Saal das Unternehmen Ohm & Häner selbst, als sogenannte „Beigeladene“. Mitgeschäftsführer Dr. Ludger Ohm wollte zum Verfahren keine Stellungnahme mehr abgeben, bestätigte nur, dass es Anfang Oktober einen Ortstermin aller Beteiligten auf dem Gelände in Friedrichsthal gegeben habe. Auch der Prozessgegner, der klagende Nachbar, hatte auf unsere Anfrage hin der Begründung seiner Anwälte nichts hinzu zu fügen.

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Der Rückblick auf die Geschichte fällt so umfangreich aus wie die Geschehnisse, die die Beteiligten, Anwälte, Verwaltungen, Behörden und Gerichte seit Jahrzehnten beschäftigen. Bereits vor fast 20 Jahren hatte die Stadt Baurecht für Ohm & Häner schaffen wollen, aber 2007 eine juristische Bauchlandung vor eben jenem OVG erlebt, das jetzt wieder den Blick aufs Sauerland nach Friedrichsthal werfen muss.

Ein damals Vorsitzender Richter Dr. Köhler gab dem Nachbarn Recht und ließ keine Revision zu. Der damalige Bebauungsplan Nr. 76 „Friedrichstahl Siege Weiste“, so das Gericht, leide „an mehreren Mängeln, die zu seiner Ungültigkeit führen“. Von einer „fehlenden städtebaulichen Erforderlichkeit“ ist unter anderem die Rede, von einem „störenden Betrieb“ und so weiter.

Die fast 40-seitige Begründung des Gerichts führte dazu, dass die Stadt daraus Schlüsse zog, wie ein erneuter Anlauf für einen dann abgeänderten Bebauungsplan doch noch Erfolg haben könnte. Also folgte der eingangs erwähnte aktuelle Bebauungsplan Nr. 110 „Sondergebiet Metallwerk Friedrichsthal“.

Düsseldorfer Anwälte

Der protestierende Nachbar ging erneut dagegen vor und lieferte ebenfalls eine fast 40-seitige Begründung - formuliert durch eine renommierte Düsseldorfer Anwaltskanzlei.

Hier ist unter anderem die Rede von einer erheblichen Erweiterungsplanung Ohm & Häners mit dem Faktor drei, was die Stadt schon mit dem alten Bebauungsplan habe legitimieren wollen. Natürlich nehmen die Nachbarn noch einmal Bezug auf das von ihnen gewonnene OVG-Verfahren von 2007. Sie räumen zwar ein, dass einige dort festgestellte Mängel „leicht und ohne weiteres behebbar“ seien, andere aber als „fundamental und gravierend“ einzustufen seien. Eine Metallgießerei wie die von Ohm & Häner sei nun mal als ein wesentlich störender Betrieb einzustufen und wohnunverträglich.

Jetzt haben die Richter das Wort, vielleicht das letzte.