Lennestadt/Attendorn/Kirchhundem. Stumme Zustimmung gilt nicht mehr. Sparkassen und Banken müssen veränderte AGBs absegnen lassen. Was das für die Kundschaft bedeutet.
Viele Kundinnen und Kunden der Sparkasse ALK trauen vor einigen Tagen ihren Augen nicht. Es kommt nicht oft vor, dass die eigene Bank Geld überweist. Es handelt sich hierbei um die Erstattung der Giroentgelte für den Zeitraum 1. Mai bis 30. Oktober 2021. Insgesamt rund 165.000 Euro flossen so an die Kundinnen und Kunden der Sparkasse zurück.
Bundesgerichtshof-Urteil
Hintergrund für die Aktion ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 gegen die Postbank. Die Richter entschieden, dass wesentliche Vertragsänderungen, wie zum Beispiel eine Preisanpassung, eine ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden benötigen. Zuvor war es übliche Praxis, die Kundschaft über Änderungen der AGB zu informieren und zwei Monate Zeit für einen Widerspruch einzuräumen. Erfolgte dieser nicht, wurden die Änderungen zur Vertragsgrundlage. Diese jahrzehntelange Praxis ist nach dem BGH-Urteil nicht mehr zulässig.
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Das Urteil hat große Strahlkraft: Da die Vertragswerke ähnlich bzw. zum Teil inhaltsgleich aufgebaut sind, hat die Entscheidung gegen die Postbank auch Relevanz für viele andere Banken und Sparkassen. „Daher haben wir als Sparkasse Attendorn-Lennestadt-Kirchhundem alle Kundinnen und Kunden mit der Bitte angeschrieben, unseren AGB aktiv zuzustimmen. Die entsprechenden Vorgaben wurden rechtssicher von uns umgesetzt“, so Heinz-Jörg Reichmann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse ALK. Insgesamt wurden rund 16.000 „Online-Kunden“ über ihr elektronisches Postfach sowie rund 12.000 „Offline-Kunden“ per Brief angeschrieben und ihnen so die neuen AGBs vorgelegt.
60 Prozent haben zugestimmt
Gleichzeitig bat die Sparkasse in dem Kundenanschreiben um die Zustimmung zur geplanten Giropreisanpassung für Bestandskunden ab 1. Februar 2022. Nach Auskunft des Geldinstituts haben im Zeitraum vom 29. November bis 26. Dezember bereits insgesamt rund 60 Prozent ihre Zustimmungen erteilt. Das gilt sowohl für die Zustimmung zu den Bedingungswerken als auch für die Giropreisanpassung. Eine weitere Überarbeitung der Kontomodelle hat die Sparkasse nicht vorgenommen.
Stabile Basis nötig
Der Vorstand ist zuversichtlich, dass die restlichen 40 Prozent bis zum 1. Februar dem Wunsch der Sparkasse ALK nachkommen und den AGBs samt Giropreisanpassung die Zustimmung erteilt.
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Heinz-Jörg Reichmann: „Sparkassen wie unsere leben vom Vertrauen ihrer Kunden, das mit einer langfristigen Geschäftsbeziehung einhergeht. Wer über viele Jahre hinweg miteinander Geschäfte macht, braucht dafür eine stabile und verlässliche Basis. Diese besteht nur, wenn zwischen beiden Seiten Einigkeit über die geltenden Vertragsgrundlagen besteht – die Sparkasse wird immer versuchen, diese Einigkeit zu erzielen.“