Fröndenberg/Kreis Unna. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Unna sinkt weiter. Mit 45,3 könnte der Kreis schon bald in Stufe 2 rutschen. Diese Regeln gelten dann.
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Unna sinkt weiter. Am Donnerstag, 27. Mai, meldet das Robert-Koch-Institut erstmals wieder einen Wert von unter 50: 45,3. Hält sich die Inzidenz nun fünf Werktage in Folge unter dem Schwellenwert von 50 könnten auch in Fröndenberg ab nächsten Donnerstag weitere Lockerungen in Kraft treten. Unter anderem dürften dann wieder Schwimmbäder, Saunen sowie Fitnessstudios öffnen. Zudem müssten Gäste der Außengastronomie keinen tagesaktuellen Corona-Test mehr vorweisen.
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In Fröndenberg kehrt die Kindertagesbetreuung außerdem ab dem 7. Juni in den Regelbetrieb zurück. Dieser Beschluss gilt nicht nur kreis-, sondern landesweit. Das Testangebot durch das Land wird auf kinderfreundlichere „Lolli-Tests“ umgestellt.
Die neue Coronaschutzverordnung des Landes tritt am heutigen Freitag in Kraft. In dieser sind die Regeln für Städte und Kommunen klar nach Stufen definiert. Stufe 3 umfasst dabei die Städte, dessen Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50,1 und 100 liegt, Stufe 2 beinhaltet Städte mit einem Wert zwischen 35,1 und 50 und Stufe 1 schreibt die Regeln für die vor, die an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen eine Inzidenz von unter 35 aufweisen. Alle Städte und Kommunen, die den Grenzwert von 100 überschreiten, müssen sich nach wie vor an die Regeln der Bundesnotbremse halten. Der Kreis Unna (aktuell noch Stufe 3) würde zunächst bei Stufe 2 einsteigen, doch die Chancen stehen derweil gut, in absehbarer Zukunft in Stufe 1 zu rutschen. Seit mehreren Wochen sinkt die Inzidenz konstant. Sollte sich die niedrige Inzidenz nun stabil halten, würden ab kommenden Donnerstag folgende Regeln kreisweit gelten:
Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt sowie für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten.
Außerschulische Bildung
Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit zehn Personen mit Test zulässig.
Kinder- und Jugendarbeit
Gruppenangebote: innen dürfen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test und ohne Maske zusammenkommen.
Kultur
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Konzerte innen sowie die Öffnung von Theater, Oper und Kinos mit bis zu 500 Personen ist erlaubt. Nötig ist ein negativer und tagesaktueller Coronatest, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb ist innen mit 20 Personen und einem Coronatest gestattet. Museen und ähnliche Einrichtungen können ohne Termin besucht werden.
Sport
Außen zulässig: Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung. Innen erlaubt (einschl. Fitnessstudios): kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test. Für Sportveranstaltungen gilt: Außen bis zu 1000 Zuschauer, maximal 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan.
Freizeit
Im Kreis Unna dürften in Stufe 2 auch alle Bäder, Saunen und Ähnliches sowie Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung öffnen.
Einzelhandel
Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro zehn Quadratmeter. Bereits jetzt (Stufe 3) sind weder Termin noch Test nötig, um in Geschäfte zu gehen.
Messen/Märkte
Jahr- und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung sowie mit Test auch mit Kirmeselementen zulässig. Messen uns Ausstellungen sind ebenfalls mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept erlaubt.
Tagungen/Kongresse
Außen und innen sind bei Tagungen und Kongressen bis zu 500 Teilnehmer mit Test.
Private Veranstaltungen
Private Feiern oder Veranstaltungen dürfen wieder stattfinden. Stufe 2 der neuen Coronaschutzverordnung schreibt vor, dass außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test erlaubt sind.
Gastronomie
Die Außengastronomie zu besuchen, ist ohne Test zulässig. Zudem darf die Innengastronomie öffnen. Voraussetzung sind ein negativer, tagesaktueller Coronatest sowie eine Platzpflicht. Auch Kantinen dürfen wieder öffnen. Betriebsangehörige können diese auch ohne Test nutzen.
Tourismus/Beherbung
Es ist wieder eine volle gastronomische Versorgung für private Gäste zulässig.
Wer vollständig geimpft ist oder als genesen gilt, ist von der vereinzelten Testpflicht befreit.