Neheim. Digital mit der App „Pay by phone“ bezahlen - nicht bei jedem Bezahlvorgang scheint es ohne Probleme zu funktionieren. Was zu tun ist, wenn es hakt.
Seit dem Jahr 2009 können Autofahrerinnen und Autofahrer in Arnsberg ihre Parktickets elektronisch bzw. digital bezahlen - entweder per SMS oder mit der Handy-App „Pay by Phone“. Das Angebot wird gut angenommen. Viele haben mittlerweile gar kein Bargeld mehr dabei. So wie Marie (24) aus Neheim, die in der Fußgängerzone einkaufen wollte und zuvor an der Goethestraße ihre Parkgebühren per App verrichten wollte. „Ich habe es mehrfach versucht, doch immer wieder kam die Meldung, dass Pay by Phone vorübergehend nicht verfügbar sei“, sagt sie.
Technische Probleme des App-Anbieters
Der digitale Bezahlvorgang ließ sich an diesem Tag nicht abschließen. „Leider gibt es zurzeit technische Probleme, aber wir arbeiten bereits an der Wiederherstellung unserer Dienste“, hieß es als Entschuldigung in der Nachricht, die Marie vom Anbieter erhielt. „Sollte das Problem weiter auftreten, nutze bitte eine alternative Zahlungsmethode.“
Doch wenn man kein Bargeld zur Hand hat und sich auf die digitale Zahlungsmethode verlassen hat, scheint man verlassen zu sein. „Im umgekehrten Fall - wenn der Münz-Parkautomat nicht funktioniert - muss man keine alternative Zahlmethode wählen, sondern einfach nur die Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen“, sagt die 24-Jährige. Auch das sei ihr in Neheim schon passiert. „Da war dann ein Info-Zettel des Ordnungsamtes am Parkscheinautomat befestigt.“
Die Stadt Arnsberg hält sich diesbezüglich an eine formale Regelung: „Bei der Nutzung eines gebührenpflichtigen Stellplatzes in der Stadt Arnsberg mit Parkscheinautomat gilt primär die Verpflichtung, ein Parkticket über den Einwurf von Münzgeld zu erwerben.“, sagt Frank Albrecht, Sprecher der Stadtverwaltung. Die Nutzung der Park-App stelle lediglich ein Zusatzangebot für Parkende dar. „Primär zählt für die Nutzung des gebührenpflichtigen Parkplatzes die Münz-Variante“, betont der Pressesprecher.
„Bei der Nutzung eines gebührenpflichtigen Stellplatzes in der Stadt Arnsberg mit Parkschein-Automat gilt primär die Verpflichtung, ein Parkticket über den Einwurf von Münzgeld zu erwerben.“
Generell gilt nach dem Bußgeldkatalog: Ist ein Einwurf von Münzgeld zum Erwerb der Parkberechtigung nicht möglich, muss bei der Nutzung eines ansonsten gebührenpflichtigen Parkplatzes die Parkscheibe ausgelegt werden. „Dazu wird die Parkscheibe – wie sonst auch – auf die Ankunftszeit eingestellt“, sagt Albrecht. Das Parken sei dann - nur bei einem defekten Parkscheinautomaten – in der Höhe der am Automaten angegebenen Höchstparkdauer erlaubt und bleibt in dieser Zeit bußgeldfrei. „Alternativ kann die Nutzung der Park-App in Anspruch genommen werden und die Parkberechtigung auf diesem Wege erworben werden. Bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs wird diese den Kontrollierenden auf ihren Geräten entsprechend angezeigt.“
„Gleiches ist nicht immer dasselbe“
Bedeutet im Klartext: „Gleiches ist nicht immer dasselbe“. Die innovative Nutzung des digitalen Bezahlens wird von der Stadt Arnsberg lediglich als „Zusatzangebot“ bereitgestellt und sei keinesfalls maßgeblich. Wenn die App nicht funktioniert, reicht in diesem Falle die Parkscheibe nicht. Vorrang habe immer noch die Bargeldzahlung am Automaten.
Dabei weist der ADAC seit längerem schon auf die Vorteile des bargeldlosen Bezahlens hin. „Umständliche Kleingeldsuche kann man sich von nun an getrost ersparen“, heißt es beispielsweise in einer Pressemitteilung aus dem Jahr 2023. „Entschließt man sich, das Auto noch etwas länger stehen zu lassen, kann man die benötigte Parkzeit in der App bequem von überall nachbezahlen. Eine Push-Mitteilung warnt außerdem, wann die Parkzeit überschritten ist.“
Diese Vorteile sind auch der Stadt Arnsberg bekannt. Pressesprecher Albrecht dazu: „Die Nutzung der Park-App, die an den Automaten angezeigt und dort ermöglicht wird, ist mit einigen Zusatzleistungen, wie Erinnerung per SMS und Parkdauerverlängerung versehen.“ Nicht zu vergessen sei allerdings auch: Dass das Bezahlen mit App teurer sein kann als am Münzautomat.
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