Hochsauerlandkreis/Arnsberg. Der Umtausch der alten „Lappen“ aus Papier muss seit dem Wochenende weitestgehend abgeschlossen sein. Das Kreishaus in Meschede meldet starken Andrang zu Beginn 2025.
Einen gültigen Papierführerschein - egal, ob alter grauer oder rosa Lappen - dürfte heute kein unter 72-Jähriger mehr im Portemonnaie haben. Die aufgrund des Cyber-Crashes im Herbst 2023 in vielen Behörden ohnehin verlängerte Umtauschfrist endete für die Geburtsjahrgänge 1971 bis einschließlich 1998 am 19. Januar 2025. Zwar müssen nun auch weitere Führerscheine durch einen EU-Führerschein ersetzt werden, doch handelt es sich - mit einer Ausnahme - dabei nicht mehr um die von viel Nostalgie umgebenen Papier-Lizenzen.
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Nur, wer vor dem Jahr 1953 geboren wurde, hat noch etwas Zeit mit dem Umtausch eines Papierführerscheins oder wird diesen möglicherweise gar nicht mehr brauchen. Vor dem 19. Januar 2033 muss der Umtausch bei dieser Altersgruppe nicht erfolgen. Dann wären sie allesamt 80 Jahre alt. Jetzt sind erst einmal die älteren Karten-Führerscheine an der Reihe, wobei es dann um das Jahr des Ausstellungsdatums und nicht mehr um den Geburtsjahrgang geht.
Bis zum 19. Januar 2026 müssen die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellten Scheckkarten-Führerscheine in ein EU-Dokument umgewandelt werden. Schrittweise im Drei-Jahres-Rhythmus geht es dann weiter, bis zum 19. Januar 2033 müssen auch die zwischen dem 1. Januar 2012 und 18. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.
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Für die Papierführerscheine sind inzwischen alle Fristen abgelaufen. Im vergangenen Jahr waren in den Straßenverkehrsämtern des Hochsauerlandkreises 8353 Alt-Fahrerlaubnisse gegen einen EU-Kartenführerschein getauscht worden. In den ersten 20 Tagen des Jahres 2025 waren es weitere 1623.
Aber was bedeutet es jetzt konkret für alle, die ihre Fristen verpasst haben? „Es besteht die Möglichkeit, dass rechtliche Konsequenzen drohen“, sagt HSK-Sprecher Martin Reuther, „zudem kann ein nicht umgetauschter Führerschein zu Komplikationen bei Verkehrskontrollen führen“. Daher werde dringend empfohlen, den Führerschein gemäß den geltenden Vorschriften rechtzeitig umzutauschen.
Die EU will mit der Umtausch-Pflicht einheitliche, fälschungssichere Führerscheine schaffen, führt jedoch auch eine EU-weite Regel ein, die die Gültigkeit von Führerscheinen zeitlich begrenzt und die Neuerteilung an Bedingungen knüpft. Wahrscheinlich wird zum Beispiel die Einführung einer verpflichtenden Gesundheitsuntersuchung ab einem gewissen Alter. Die Führerschein-Novelle wird derzeit zwischen den Mitgliedstaaten verhandelt. Schon jetzt weisen die neu ausgestellten EU-Führerscheine ein Datum auf, das das Ende der Gültigkeit benennt.
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Nach Ansicht von Verkehrsrechtlern könne die Polizei zwar eine Verwarnung aussprechen und zusätzlich ein Verwarnungsgeld erheben. Sobald das bezahlt ist, sei das Thema aus polizeilicher Sicht erledigt. Es gebe demnach keine polizeiliche Auflage, den Führerschein innerhalb einer bestimmten Frist umzutauschen und bei der Polizei vorzeigen zu müssen. Wichtig sei aber zu wissen, dass es im Ausland Probleme geben kann, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit dem alten Führerschein unterwegs ist.
„Wenn sämtliche Fristen überschritten sind, kann die Polizei ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro erheben“, bestätigt Polizeisprecher Michael Schemme von der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises, „natürlich begleiten wir die polizeilichen Maßnahmen mit einem Gespräch, in dem der Hinweis zum Umtausch noch einmal vorkommt.“ Das Verwarngeld wird im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog definiert mit dem Tatbestand „Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein nicht mit“.
Erhöhte Nachfrage
Der Hochsauerlandkreis empfiehlt auch weiterhin dringend, Termine zum Führerscheinumtausch frühzeitig zu vereinbaren, „um Engpässe und längere Wartezeiten zu vermeiden“. Insbesondere vor dem jeweiligen Fristablauf könne es zu einer erhöhten Nachfrage kommen. „Da ist es ratsam, bereits ab Mitte des Jahres einen Termin zu vereinbaren“, so Martin Reuther vom HSK.
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