Arnsberg. Plötzliche Wintereinbrüche wie in der vergangenen Woche sind für Winter- und Räumdienste eine Herausforderung. Oft geht es nicht so schnell wie es sich Bürger wünschen.
Die Stadt Arnsberg erinnert angesichts des Wintereinbruchs am Wochenende und des zwischenzeitlichen Verkehrschaos am Donnerstag noch einmal grundsätzlich an die Organisation und Pflichten im Winterdienst der Stadt. „Dabei sind der städtische sowie der private Winterdienst durch die Bürgerinnen und Bürger gefragt“, so die Stadt. Immer wieder kommt es zu Kritik und auch Missverständnissen über die Arbeit der Räumdienste.
„Bei Einbruch von Winterwetter können die städtischen Winterdienst-Fahrzeuge natürlich nicht gleichzeitig überall im ganzen Stadtgebiet räumen und streuen“, so die Stadt. Der Winterdienst erfolge je nach Verkehrswichtigkeit bzw. Gefährlichkeit in einer festgelegten Rangfolge. Der Räum- und Streuplan der Stadt Arnsberg ist somit in drei Streustufen unterteilt, die eine grundsätzliche Rang- und Reihenfolge für den Winterdienst ergeben:
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Reihenfolge im Winterdienst
Die Dringlichkeitsstufe 1 gilt für verkehrswichtige und gefährliche Stellen, wie z.B. Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Einmündungen, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen; Straßen für öffentlichen Personennahverkehr und Schulbusse sowie Zufahrten zu Krankenhäusern, Schulen und Gewerbegebieten. In der Dringlichkeitsstufe 2 werden Verbindungsstraßen und sog. Wohnsammelstraßen geräumt. Schließlich kümmert sich der Winterdienst der Stadt in der Dringlichkeitsstufe 3 um Wohnstraßen und übrige Verkehrsflächen.
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Dringlichkeitsstufen
Hierbei handelt es sich um eine grobe Definition und Aufteilung für die einzelnen Stufen, wobei sich im Einzelfall aufgrund von Topographie, Verkehr, Gefährlichkeit und Erfahrungswerten eine andere Einschätzung ergeben kann. „Auch kann im tatsächlichen Betrieb nicht immer streng nach dieser Reihenfolge gefahren werden, da dies aufgrund der Verteilung der einzelnen Dringlichkeitsstufen manchmal organisatorisch, zeitlich und wirtschaftlich nicht machbar ist oder unsinnig wäre“, erklärt die Stadt Arnsberg.
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Nachrangige Straßen
Aus dem Räum- und Streuplan ergibt sich, dass „nachrangige“ Straßen und Wege erst dann winterdienstlich versorgt werden können, wenn vorrangigere Durchgangsstraßen geräumt worden sind, was bei entsprechenden Wetterlagen auch mehrmals täglich nötig sein kann, wie zum Beispiel am Donnerstag dieser Woche bei durchgängigem Schneefall. Leider ist es organisatorisch nicht möglich, auch direkt die Stichwege „mit zu räumen“, da die Räumfahrzeuge dann mit der Räumung der Durchgangsstraßen nicht vorankommen würde. Da die städtischen Kapazitäten an Winterdienstfahrzeugen und Personal begrenzt sind, kann es vorkommen, dass die nachrangigen Straßen nicht so regelmäßig geräumt werden können. Dieser Tatsache wird durch die unterschiedlichen Gebührenstufen im Winterdienst Rechnung getragen.
Fahrbahnen für den Winterdienst frei halten
Bürgerinnen und Bürger können die Aufgaben des Räumdienstes erleichtern und in manchen Bereichen sogar erst ermöglichen, indem sie ihre Autos so parken, dass der Streuwagen die Straßen mit seinem breiten Räumschild ungehindert durchfahren kann.
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Winterdienstpflichten der Anlieger
Darüber hinaus gibt es laut Satzung auch eine Verpflichtung für die Bürgerinnen und Bürger bei Schneefall und Glätte. Aufgabe der Anliegenden ist es nach der Straßenreinigungssatzung, die Gehwege vor Ihren Grundstücken in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee zu räumen und bei Eis- und Schneeglätte durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen begehbar zu halten. Sofern kein eigenständiger Gehweg vorhanden ist, bezieht sich die Reinigungs- und Winterdienstpflicht auf eine entsprechende Gehbahn von 1,20 m Breite ab begehbarem Straßenrand. Dies gilt auch für die Anlieger von Fußgängerverbindungswegen.
Schnee nicht auf die Straße schieben
Bürgerinnen und Bürger werden zudem dringend gebeten, bei der Räumung den Schnee nicht auf die Fahrbahn, sondern auf ihr Grundstück (Randbereich) oder am Gehweg- oder Fahrbahnrand zu belassen. Die Reinigungs-/Winterwartungspflicht besteht auch dann, wenn wegen Gebrechlichkeit, frühem Arbeitsbeginn, Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht selbst geräumt oder gestreut werden kann. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, dafür Sorge tragen, dass der fällige Winterdienst delegiert wird.
Winterdienst delegieren
Selbstverständlich muss im Winter - insbesondere in den ersten Tagen - jeder Verkehrsteilnehmer trotz des Einsatzes des Winterdienstes weiter mit Behinderungen und Glätte rechnen und entsprechend Vorsicht walten lassen und sich mit Winterreifen oder geeignetem Schuhwerk auf den Winter einstellen.
Mitteilungen und Anfragen
Für Fragen, Anregungen und Mitteilungen zum Thema Winterdienst können sich die Bürgerinnen und Bürger aus Arnsberg an folgende E-Mail-Adresse wenden: winterdienst@arnsberg.de. Der Winterdienst der Stadt Arnsberg bittet darum, dass bei Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu noch nicht geräumten Strecken im laufenden Winterdiensteinsatz im Betreff der E-Mail direkt die betreffende Anschrift mit Nennung der Straße erfolgt. Die Angabe erleichtert die Zuordnung und Organisation des Winterdienstes.