Arnsberg. Ein Jahr lang ermittelt der Staatsanwalt nach Großbränden in Brumlingsen und Herdringen. Jetzt erhebt er Anklage gegen ehemaligen Arnsberger Feuerwehrmann.
Nach mehr als einjähriger Ermittlung wird ein 22-jähriger Arnsberger nun von der Staatsanwaltschaft Arnsberg wegen Brandstiftung in zwei Fällen und Sachbeschädigung angeklagt. Bei den dem jungen Mann zu Last gelegten Straftaten handelt es sich um den Großbrand in Brumlingsen direkt an der Grenze zu Oeventrop-Wildshausen und das Feuer in Herdringen jeweils am 25. Oktober des vergangenen Jahres. Die Anklage wird vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Arnsberg erhoben, weil der Beschuldigte zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt juristisch noch als „heranwachsend“ galt und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Nach Auskunft von der zuständigen Arnsberger Amtsgerichtsdirektorin Charlotte Merz werde mit einer Prozesseröffnung im Februar oder März gerechnet.
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Gegenstand der Verhandlung soll dann aber auch noch ein brennender Altpapiercontainer im Innenhof der Feuerwehr Hüsten sein, so teilt Thomas Poggel als Sprecher der Staatsanwaltschaft Arnsberg mit. Weitere Brandereignisse, mit denen die Staatsanwaltschaft den Arnsberger in Verbindung gebracht hat, waren zwar Teil der Ermittlungen, sind nun aber nicht Gegenstand der Anklage. „Hier haben wir die Verfahren eingestellt“, so Thomas Poggel, „mangels hinreichenden Tatverdachts“. Soll heißen: Die Beweislage in diesen Fällen reichte nicht aus, um sie vor Gericht zu einer Anklage zu bringen.
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Die Brandnacht Ende Oktober des vergangenen Jahres hatte für viel Aufsehen gesorgt. Beim Brand in Brumlingsen haben rund 3500 große Strohballen gebrannt. Er galt als der größte Einsatz in der Geschichte der Mescheder Feuerwehr. In Herdringen haben rund 2000 Strohballen gebrannt. Der dabei entstandene Sachschaden wird auf 250.000 Euro in Brumlingsen und 70.000 Euro in Herdringen festgesetzt.
In Arnsberg schockierte der Umstand, dass der jetzt Angeklagte zum damaligen Zeitpunkt aktiv in einer Freiwilligen Feuerwehr aus dem Bereich Arnsberg tätig war. Aktuell ist er beurlaubt. Der Mann war unmittelbar nach dem Feuer in Brumlingsen und Herdringen in Untersuchungshaft gekommen. Die Familie hatte darum gekämpft, dass der Mann noch vor Weihnachten 2023 aus der U-Haft entlassen werden konnte. Im Dezember 2023 war er auf freien Fuß gekommen.
Ob es nun nach der Anklage überhaupt zu einer Verhandlung kommen wird, muss das Amtsgericht final entscheiden. Sie sichtet nun die Anklageschrift und die Beweislage und bewertet, ob es zu einer Eröffnung des Verfahrens kommt. Das Umfeld des Angeklagten teilt aber jetzt schon mit, dass auf eine Ablehnung der Eröffnung hingewirkt werden soll. „Die Anklageschrift ist sehr mutig, denn sie basiert auch inhaltlich auf keinerlei Beweisen, sondern rein auf Vermutungen“, heißt es aus dem familiären Umfeld des Angeklagten. Man sehe der Anklage daher „sehr entspannt entgegen“. Von Seiten des Angeklagten wurde seit Beginn der Ermittlungen auf „Verfahrensfehler der Staatsanwaltschaft und der Kreispolizeibehörde“ hingewiesen.
Das Amtsgericht Arnsberg bestätigt, dass der Anwalt des Angeklagten Akteneinsicht beantragt habe, was in solchen Fällen üblich sei. Charlotte Merz stellte aber klar, dass nach einer sorgfältig vorbereiteten Anklage der Staatsanwaltschaft stets davon auszugehen sei, dass der Prozess dann auch eröffnet werde. „Wir stellen hier keine Ermittlungen an“, sagt sie, „über Schuld und Unschuld entscheidet dann das Gericht“. Von einer Prozesseröffnung werde nur in ganz seltenen Fällen abgesehen, wenn eine Anklage absolut „schlampig und fehlerhaft“ sei.
Die Staatsanwaltschaft aber geht davon, dass die Tathinweise ausreichend sind, um ein Gerichtsverfahren zu eröffnen. Ansonsten, so Thomas Poggel, hätte seine Behörde die Anklage ja gar nicht erst erhoben.