Arnsberg. Staatsanwaltschaft Arnsberg prüft Anklage gegen einen Arnsberger wegen Großbrand in Meschede vor einem Jahr und weiteren Fällen.

Im Oktober 2023 kam es in Meschede und Herdringen zu zwei Großbränden. Ein Jahr lang ermittelten Polizei und Staatsanwaltschaft gegen einen Arnsberger Feuerwehrmann, der bereits vorher schon einmal als Tatverdächtiger bei einer Brandserie im Fokus gestanden haben soll und im Zusammenhang mit dem Brand in Herdringen aufgefallen und darauf hin festgenommen worden war. Jetzt teilt Staatsanwalt Thomas Poggel mit, dass „die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind“. Entlastet werden konnte der junge Arnsberger nicht, zu einer Anklage reichte es lange aber auch nicht. „Jetzt prüfen wir, ob hinreichender Tatverdacht besteht und vor allem, ob und für welche der in den Blick genommenen Taten Anklage erhoben wird“, so Thomas Poggel.


Oberstaatsanwalt Thomas Poggel, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft.
 

„ Jetzt prüfen wir, ob hinreichender Tatverdacht besteht und vor allem, ob und für welche der in den Blick genommenen Taten Anklage erhoben wird.“

Thomas Poggel

Aus dem Umfeld des längst aus der Untersuchungshaft entlassenen Mannes wird immer wieder auf dessen Unschuld verwiesen. Die Staatsanwalt aber beruft sich auf ein Geständnis. „Die Beteiligung an einem Großbrand wurde eingeräumt“, so Poggel. Er verweist aber auch darauf, dass dieses Geständnis widerufen worden sei. Es gebe jedoch auch andere Beweismittel. „Hinweise auf weitere Täter gibt es nicht“, sagt der Staatsanwalt.

Nun geht es also darum, ob die Beweise ausreichen, um eine Anklage zu erheben. „Für uns reicht dann, wenn eine Verurteilung zu erwarten ist“, so Poggel. In den Blick genommen hatte die Staatsanwaltschaft zwei Brandserien, wobei es zu der älteren der beiden keine neuen Hinweise mehr gegeben habe. Wenn es zu einer Anklage kommen sollte, werde vor Gericht somit auch einer der beiden Großbrände im Oktober 2023 verhandelt. Zu den Bränden, die nicht Teil einer Anklage wären, würde dann das Verfahren eingestellt. „Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, käme es zu einer Wiederaufnahme“, erklärt der Staatsanwalt. Thomas Poggel rechnet damit, dass die Prüfung und Vorbereitung der Anklage im Verlauf des Novembers abgeschlossen sein soll.

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Der Fall hatte Nebengeräusche, denn umgekehrt gab es aus dem Umfeld des Tatverdächtigen auch Anzeigen gegen die Polizei und Vorwürfe wegen vermeintlicher Ermittlungsfehler. So wurden Polizeibeamte angezeigt, weil sie ein Vernehmungsprotokoll nachträglich ergänzten und andere, weil sie im Verlauf von Zeugenbefragungen genaue Hinweise auf den Tatverdächtigen gemacht haben sollen. Auch hier hatte die Staatsanwaltschaft ermittelt, diese Verfahren aber bereits zum 1. Juli des laufenden Jahres eingestellt.

Die Begründung liefert Thomas Poggel nach. Im ersten Fall sei nicht wie vorgeworfen von einer Urkunden- oder Dokumentenfälschung zu sprechen. „Es wurde deutlich gemacht, welche Stellen geändert wurden“, so Thomas Poggel, „und das ist schlichtweg nicht strafbar“. Bei der zweiten Anzeige rechtfertigt Thomas Poggel das Vorgehen der errmittelnden Polizeibeamten. „Im Rahmen von Zeugenbefragungen und Vernehmungen müssen immer auch konkrete Angaben zu Personen gemacht werden“, sagt der Staatsanwalt, „das geht nicht anders“. Diese Argumentation teilt das Umfeld des Tatverdächtigen aus Arnsberg nicht. Gegen die Einstellung der Verfahren gegen die Polizei wurde Beschwerde eingelegt, die nun von der Generalstaatsanwaltschaft als übergeordnete Behörde behandelt werden muss.