Arnsberg. 23-jähriger Neheimer soll einen anderen Mann mit einem Messer bedroht haben. Vor Gericht stellt sich die Situation allerdings etwas anders dar.

Raub, ein Verbrechen, hatte die Staatsanwaltschaft vor der 2. Großen Strafkammer einem 23-jährigen Mann aus Neheim vorgeworfen. Er sollte im Juni 2022 von einem 22-Jährigen an der Bushaltestelle „Lange Wende“ unter Androhung von Gewalt dessen Mobiltelefon verlangt haben. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, habe er ihm ein etwa 30 cm langes Messer, das er an seinem Hosenbund getragen haben soll, gezeigt.

„Von dem Vorwurf stimmt nichts“

Weil der Geschädigte Angst vor dem Einsatz des Messers hatte, habe er zugelassen, dass der Angeklagte ihm sein Apple iPhone abnahm. Trotz seines Rechtes als Angeklagter vor Gericht schweigen zu können, wollte er sich zu dem Vorwurf äußern: „An dem genannten Tattag habe ich den angeblich Geschädigten gar nicht gesehen, verstehe nicht, warum er mir das unterstellt. Von dem Vorwurf stimmt nichts.“

Es stellte sich bei der Beweisaufnahme heraus, dass der angeblich Geschädigte bei dem Angeklagten vor längerer Zeit Drogen gekauft, diese aber nicht bezahlt hatte. Er sollte sie irgendwann begleichen. Doch mittlerweile waren zwei Jahre vergangen, ohne die Bezahlung vorgenommen zu haben. Man habe sich nach dieser langen Zeit zufällig am Jobcenter in Neheim getroffen, wo der Angeklagte das Drogengeld endlich haben wollte.

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Der Schuldner zeigte dem Angeklagten auf seinem Handy seinen Kontostand, der im Minus lag. Daraufhin habe der Angeklagte das Handy des 22-Jährigen an sich genommen. So lange wollte er es als Pfand behalten, bis gezahlt worden sei.

Der mutmaßlich Geschädigte sagte mithilfe eines Dolmetschers aus. Dabei stellte sich auf Befragen durch den Staatsanwalt und der Vorsitzenden Richterin heraus, dass er das angeblich im Hosenbund steckende Messer überhaupt nicht gesehen hatte. „Ich habe nur den Griff gesehen“, berichtigte sich der Zeuge.

Von einer 30 cm langen Klinge war nicht mehr die Rede. Sodann erklärte der befragte Zeuge zum Erstaunen aller Beteiligten, dass er eine Woche nach seiner Anzeigenerstattung die Schulden bei dem Angeklagten beglichen und sein Handy zurückerhalten hatte. Diese Tatsache hatte er weder der Polizei noch der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, sodass dieses Strafverfahren anberaumt worden war.

Da auch die angebliche Drohung mit dem Messer fraglich blieb, kam selbst eine Erpressung oder Unterschlagung nicht infrage. Somit hatte sich der Raubvorwurf erledigt. Das Verfahren wurde eingestellt.