Sundern/Möhnesee. Aktuelle Vermisstensuche - so ist der Stand der Dinge. Gefahren beim Baden in heimischen Stauseen nicht unterschätzen. Weitere Regeln beachten!

Badespaß kann schnell gefährlich werden - und im schlimmsten Fall tödlich enden. Das zeigt einmal mehr die aktuelle Vermisstensuche am Sorpesee. Die gute Nachricht: Nach Ende des Einsatzes am späten Sonntagabend haben sich keine weiteren Hinweise auf einen Unfall oder gar Todesfall ergeben. Wie eine Nachfrage bei der Kreispolizeibehörde am Dienstagmorgen ergeben hat, liegen dort keine neuen Erkenntnisse vor - auch eine Vermisstenmeldung gibt es (bisher) nicht.

Ein junger Mann hingegen hatte im vergangenen Jahr weniger Glück: Ein junger Wassersportler aus Lettland verunglückte Anfang Juli 2023 beim Stand-up-Paddeln auf dem Sorpesee. Trotz intensiver Suche, auch mit speziell ausgebildeten Suchhunden, konnte er einen Tag später nur noch tot geborgen werden. Der 19-Jährige hatte Zeugenaussagen zufolge einen Krampf bekommen, fiel vom Paddelbrett ins Wasser und ging sofort unter. Mithilfe einer Unterwasser-Drohne konnte der Leichnam entdeckt werden. Bezeichnend die Aussage der Polizei: „Ob der Vermisste schwimmen konnte, ist den Rettungskräften nicht bekannt.“

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Wer nicht schwimmen kann, geht besser nicht ins (tiefe) Wasser - sollte man meinen. Trotzdem gibt es immer wieder Leichtsinnige, die sich nicht an Regeln halten und so sich und andere gefährden, nicht nur, wenn Lebensgefahr droht. Die Ferien gehen zu Ende - doch das derzeit warme Wetter sorgt dafür, dass Freizeit- und Erholungssuchende verstärkt die Nähe zum Wasser suchen.

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Vor allem die Gewässer des Ruhrverbands - in unseren Breitengraden der Sorpe- und der Möhnesee - sind im Sommer, besonders an heißen Tagen, beliebte, stark frequentierte Ausflugsziele. Der Talsperrenbetreiber weist aber noch einmal ausdrücklich darauf hin, was erlaubt ist - und was nicht. Hier eine Übersicht:

Keine halsbrecherischen Sprünge

Immer wieder bringen sich vor allem Jugendliche unnötigerweise in Gefahr, wenn sie halsbrecherische Sprünge in die Talsperren des Ruhrverbands wagen. „Leichtsinnige Sprungmanöver kann man häufig auch am Sorpesee (hier vor allem am Amecker Damm) sowie am Möhnesee (Körbecker Brücke, Delecker Brücke und von den Wänden des Steinbruchs in Delecke) beobachten“, so ein Sprecher des Talsperrenbetreibers. Das kann nicht nur teuer werden, sondern auch tödlich enden. Ganz klar, dass solche Aktionen streng verboten sind.

Tipp: Hinweisschilder an den Talsperren informieren über die geltenden Regeln. Nur so kann z.B. sichergestellt werden, dass sich Taucher und Segler nicht in die Quere kommen. Die dort nachlesbaren Regeln sind keine „Offerten“ des Ruhrverbandes: Missachtung der Bestimmungen kann bei Feststellung zu „empfindlichen“ Bearbeitungsentgelten führen.

Das Befahren von Sorpe- und Möhnesee mit Paddel- und Ruderbooten ist als Gemeingebrauch zugelassen. Bereits seit dem Jahr 2011 ist das Befahren der beiden heimischen Stauseen mit gewässerverträglichen Elektromotoren erlaubt. Wichtig: Alle elektrisch betriebenen Wasserfahrzeuge benötigen eine E-Plakette - auch Stand-up-Paddle-Boards mit eingebautem Elektromotor. Welche Wasserfahrzeuge eine solche Plakette brauchen, ist, neben weiteren Regeln - in der Freizeitordnung des Ruhrverbands für die Talsperren festgehalten, im Internet auf www.ruhrverband.de/sport-freizeit/freizeitordnung abrufbar. Ganz wichtig:

Da sich im Zulaufbereich der Möhne in die Möhnetalsperre ein besonderer Flachwasserbereich als Rast- und Brutgebiet für Wasservögel entwickelt hat, ist neben Windsurfen auch jede sonstige Nutzung dieses Bereichs durch Boote und andere Wasserfahrzeuge untersagt. Der Bereich ist durch Bojen gekennzeichnet.

Das Baden in beiden Talsperren ist nur im Bereich vorgegebener Badestellen und Badeanstalten gestattet. Der Betrieb erfolgt durch Dritte, deren Benutzungsbedingungen sind einzuhalten. Das „Schwemmen von Tieren“ ist nicht gestattet. Sporttauchen in beiden Talsperren ist nur im Bereich vorgegebener Tauchübungsplätze gestattet. Der Betrieb erfolgt ebenfalls durch Dritte.

Angelkarten sind als Tages-, Zweitages-, Wochen- oder Jahreskarten in den Tourist-Informationen, in Angelgeschäften sowie an ausgewählten Kiosken und Tankstellen rund um die Talsperren erhältlich. Adressen der Verkaufsstellen und umfangreiche Angeltipps: www.ruhrverband.de/sport-freizeit/angeln. Alternativ können Angelkarten auf shop.angeln-im-sauerland.de/ erworben werden.

Verhütung von Waldbränden: Gerade an sonnigen Tagen wie diesen bieten die Wälder rund um die Talsperren des Ruhrverbands Schatten - sind im Sommer aber auch einer extremen Waldbrandgefahr ausgesetzt. Darum gilt Grill- und Lagerfeuer-Verbot. Schon geringer Funkenflug kann auf trockenen Böden und ausgetrocknetem Holz verheerende Folgen haben. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Wald nicht durch brennende Gegenstände gefährdet wird. Das Feuerverbot gilt insbesondere für die Uferbereiche und Uferstreifen der Talsperren. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann.

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Entsorgung von Abfällen: Im Sommer ist das Müllproblem rund um die Talsperren besonders groß. Herumliegende Essensreste, Plastiktüten, Flaschen etc. verschandeln nicht nur die Natur, sondern verschmutzen auch die Gewässer. Wegwerfen von Müll ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.