Hochsauerlandkreis. Kreisverwaltung meldet krankes Tier in einer Mutterkuh-Herde. Kreisveterinäramt ist eingeschaltet und erklärt notwendige Maßnahmen.
In einem Mutterkuhbestand im Hochsauerlandkreis ist ein Tier positiv auf die Blauzungenkrankheit getestet worden. Das meldet die Kreisverwaltung am Donnerstagmorgen. Es handelt sich laut Informationen aus dem Mescheder Kreishaus um den ersten Nachweis im Hochsauerlandkreis des erstmals 2023 in den Niederlanden festgestellten Serotyps 3 dieser Krankheit. Die Bestätigung erfolgte bereits am Dienstag, nach einer Untersuchung von Proben durch das Chemische- und Veterinär-Untersuchungsamt (CVUA) Westfalen. Eine Gefahr für Menschen besteht nicht.
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Die Blauzungenkrankheit ist eine durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer - außerdem auf u.a. Lamas, Alpakas - übertragbare Krankheit. Untereinander können sich die Tiere nicht anstecken. Typische Symptome bei erkrankten Tieren sind hohes Fieber, gerötete Maulschleimhäute, vermehrter Speichelfluss sowie eine geschwollene, in seltenen Fällen blau verfärbte Zunge (dahe der Name). An den Klauen kann es zudem zu einer schmerzhaften Kronsaum-Entzündung kommen, die Lahmheit verursacht.
Meldepflicht
Die Blauzungenkrankheit gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss dem Veterinäramt gemeldet werden. Sie ist nicht auf Menschen übertragbar; auch andere Tiere sind demnach nicht betroffen. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich.
Alarmierend für Landwirte: Bei Rindern wird oft ein massiver Rückgang der Milchleistung registriert. Zum Teil muss, auch wenn die Tiere nicht verenden, mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen gerechnet werden. Die Krankheit kann auch tödlich verlaufen. Tiere, die genesen, sind anschließend weitestgehend immun. Allerdings ist der Verlauf der Erkrankung oft schmerzhaft.
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Wie das Kreisveterinäramt weiter mitteilt, hat das Land NRW den Status „frei von Blauzungenkrankheit“ im Oktober 2023 schon einmal verloren. Damals wurde in einem Schafbestand im Kreis Kleve der Erreger Serotyp 3 erstmals in Deutschland festgestellt. Seitdem können gefährdete Tiere aus NRW nur unter bestimmten Voraussetzungen in andere Gebiete, die frei von Blauzungenkrankheit sind, gebracht werden. Neben NRW gelten mittlerweile auch Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen nach Seuchenausbrüchen nicht mehr frei von Blauzungenkrankheit.
Impfstoffkostenbeihilfe
Bei der Tierseuchenkasse NRW können sich Tierhalter über Möglichkeiten zur Impfung informieren und eine Impfstoffkostenbeihilfe beantragen. Einzelheiten zu den Voraussetzungen, unter denen eine Beihilfe gewährt werden kann, sowie entsprechende Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der Tierseuchenkasse/Landwirtschaftskammer NRW