Hochsauerlandkreis. Neue Gesellschaft EEH steht für Planung, Errichtung und Betrieb von Windparks. Warum das auch für die Bürger finanziell attraktiv werden kann.
Wenn es um das Genehmigen von Windenergie-Anlagen geht, hat der Hochsauerlandkreis stets den „Hut auf“ - doch künftig möchte man auch bei Planung, Errichtung und Betrieb von Windparks aktiv dabei sein, - gemeinsam mit „Unternehmen der Energiewirtschaft“ und, ganz wichtig, unter Beteiligung von Städten und Gemeinden in der Region. Wie das geht?
Der HSK gründet mit teilnehmenden Städten und Gemeinden ein neues kommunales Unternehmen - die „Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH“. Die EEH bündelt dann die kommunale Seite der Zusammenarbeit mit einem Unternehmen der Energiewirtschaft. Die Mitglieder der Kreistags haben diese Strategie kürzlich beschlossen, die Politik steht also mehrheitlich hinter der Idee.
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Wie geht es nun weiter? „Wir werden zügig - gemeinsam mit der Kompetenz eines am Markt etablierten Energieunternehmens - Windenergieprojekte an den Start bringen“, erklärt Peter Brandenburg. Zügig heißt, „wenn seitens des Landes die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die im Frühjahr 2025 anstehende Änderung des Landesentwicklungsplans vorliegen“, so der designierte Geschäftsführer des neuen Unternehmens weiter. Zuvor sollen interessierte Kommunen ihren Räten die Beteiligung an dem kommunalen Unternehmen zur Entscheidung vorlegen. „Es haben sich bereits Städte und Kommunen bei mir erkundigt, ob wir Unterlagen zur Verfügung stellen bzw. vorbereiten können“, freut sich Peter Brandenburg über reges Interesse daran, am Konzept mitzuarbeiten. „Mitarbeiten heißt, die Entwicklung des vom Bund gesetzlich vorgegebenen und in Verantwortung der Länder umzusetzenden Ausbaus der Windkraft an Land mitzugestalten - und vom wirtschaftlichen Benefit zu profitieren“, so der künftige EEH-Geschäftsführer. Das Unternehmen EEH wird voraussichtlich im Oktober 2024 notariell gegründet.
Wie profitieren die Bürgerinnen und Bürger im HSK?
Stichwort „Benefit“ - was haben Bürgerinnen und Bürger im HSK davon? Eine komplexe Frage, meint Peter Brandenburg. Über das seit Ende 2023 geltende „Bürgerenergiegesetz“ seien alle Betreiber von Windenergieanlagen (WEA) verpflichtet, dem Bürger finanzielle Vorteile zukommen zu lassen. „Hierzu müssen mit den betroffenen Kommunen sogar Vereinbarungen abgeschlossen werden. Auch wir werden in dem gemeinsamen Unternehmen solche Verträge abschließen“, so der langjährige Kreiskämmerer. Das Konzept dazu beinhalte beispielhaft Bürgersparbriefe mit über dem Marktniveau liegender Verzinsung. Möglich wäre außerdem Separieren von Windenergie-Anlagen und Übertragung an eine Bürgerenergiegenossenschaft. „Auch sind in begrenztem Umfang Bürgerstromtarife denkbar, wenn dies in Projekten wirtschaftlich vertretbar ist“, führt Brandenburg aus - und ergänzt: „Wir müssen da mal abwarten, wie solche Vereinbarungen in der Praxis aussehen, das kann dann recht zügig gehen, wenn für das erste Projekt die Genehmigung beantragt wird.“
Entscheidend wichtig sei aber, „dass wir in der Kooperation mit dem Unternehmen der Energiewirtschaft die Anlagen dauerhaft betreiben - Grundstückseigentümer wissen also langfristig, wer ihr Partner ist, an den sie ihre Flächen verpachten.“ Weiterer „Benefit“: Bürger haben in den Projekten über die EEH immer den Kreis und ihre jeweilige Kommune als Ansprechpartner.
Welches Unternehmen „im Boot“ ist
Apropos „Kooperation mit Unternehmen der Energiewirtschaft“ - wer besteigt das „EEH-Boot“? „Um ein so weitreichendes und komplexes Konzept wie Errichtung und Betrieb von Windenergie-Anlagen nebst Stromvermarktung und vorgeschalteter Flächenakquise zügig und von Beginn an erfolgreich entwickeln zu können, braucht man kompetente Unterstützung“, sagt Brandenburg. RWE habe hier „gut und in der Sache neutral beraten“. Das daraufhin entwickelte Konzept sei sehr intensiv mit einem Wirtschaftsprüfer besprochen und juristisch überprüft worden - bevor der Kreistag, mit dem Beschluss zur Gründung der EEH, den ersten wichtigen Schritt gemacht hat. „RWE ist eines von zahlreichen Unternehmen, die aktiv Flächensicherung im HSK und darüber hinaus betreiben. Stimmern die Konditionen, setzen wir das Konzept u.a. mit RWE um“, legt sich der künftige EEH-Chef fest.
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Profitieren würde außerdem die heimische Wirtschaft: Energieintensive Unternehmen im HSK hätten die Möglichkeit, ihre Produktionsprozesse mit regional erzeugtem „grünem“ Strom zu unterlegen - „u.U. ein wichtiges Momentum für die Wettbewerbsfähigkeit“, meint Brandenburg.
Profitieren würden zudem die Kommunen (und somit auch die Einwohner), denn wenn es um Umsetzung künftiger EEH-Projekte geht, säßen deren Verwaltungen und gewählte Ratsvertreter direkt mit am Tisch.
Was ist mit Solar und Wasserkraft?
Über den Wind hinaus - wären auch weitere regenerative Energien denkbar, z.B. Solar oder Wasserkraft? „Ja, das ist denkbar - und diese Perspektive ist im Gesellschaftsvertrag der EEH bereits enthalten“, stellt deren zukünftiger Geschäftsführer fest - und betont: „Projekte werden nur dann umgesetzt, wenn sie wirtschaftlich sind und ausreichend Erträge abwerfen, die dann den Kreishaushalt und die Haushalte der Kommunen entlasten.“ Ob das bei Solarenergie gegeben ist, werde man im Einzelfall sehen. Sollten größere Windkraftprojekte umgesetzt werden, erhalte vielleicht auch das Thema Wasserstoff Relevanz. „Das vermag ich heute nicht zu beurteilen. Aber wir werden durch die Zusammenarbeit mit der Energiewirtschaft sehr nah an diesen Entwicklungen sein“, ist Peter Brandenburg sicher. Sicher ist er außerdem, eine Vorreiterrolle einzunehmen: Auf Kreisebene sei man mit diesem Konzept ganz weit vorne. Eine Kommune in NRW, die diesen Weg geht, ist Bedburg im rheinischen Braunkohlerevier. Dort hat die Stadt - auf rekultivierten Flächen am Tagebau Garzweiler - im Oktober 2022 bereits ihren zweiten Windpark erfolgreich ans Netz gebracht - Partner dabei: RWE.