Arnsberg. Alzheimer-Patient aus Arnsberg schließt Haustürverträge ab. Tochter beschuldigt Eon: Berater hätten „glatt gelogen“. Widerrufsrecht? Fehlanzeige.

Haustürgeschäfte, Drückerkolonnen oder Direktvertrieb? Eine Arnsbergerin zeigt sich jedenfalls entsetzt über das Vorgehen von Vertretern des Unternehmens Eon, die ihrem 82-jährigen an Alzheimer erkrankten Vater auf dem Arnsberger Schreppenberg offenbar einen Highspeed-Internetanschluss verkauft haben. Das Unternehmen hat sich inzwischen des Falles angenommen und ist um Klärung bemüht.

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Was war passiert? Da gibt es die Version der Tochter. Demnach hätten die Männer bei ihrem Vater geklingelt und ihn, obwohl er gesagt habe, er habe kein Interesse und würde auch nicht mehr mit dem PC arbeiten können, auf einem iPad etwas unterschreiben lassen, „weil die beiden so freundlich waren“. Die Tochter, die direkt neben ihrem Vater wohnt, fand in ihrem Briefkasten eine Karte mit Namen und Telefonnummer eines der betreffenden Männer darauf, weil sie im Haus der Tochter niemand angetroffen hatten.  „Als mein Vater mir davon erzählte, dass er etwas unterschrieben habe, klingelten bei mir die Alarmglocken“, erzählt die Arnsbergerin. Sie rief den Mann an. Der habe ihr dann gesagt, dass ihr Vater mit seiner Unterschrift nur einem Beratungstermin zugestimmt habe. „Das hat mich zunächst beruhigt, war aber glatt gelogen, wie sich später herausstellen sollte“, so die Tochter. 

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Einige Tage später nämlich rief eine Mitarbeiterin von Eon ihren Vater an. Dieser holte die Tochter dazu, weil er am Telefon überfordert war. Die Eon-Mitarbeiterin habe daraufhin gesagt, dass der Senior an der Haustür zwei Verträge unterschrieben habe. „Von einem Beratungsgespräch war keine Rede“, erzählt die Arnsbergin, „sie könne nichts machen, mein Vater müsse auf die Unterlagen warten und dann Widerspruch einlegen“. 

Hotline kann nicht helfen

Daraufhin sei die Arnsbergerin zusammen mit ihrem Mann ins Eon-Beratungsbüro in Alt-Arnsberg gefahren, habe dort den Fall geschildert und darum gebeten, das „Ganze schnellstmöglich rückgängig zu machen“. Hier war man um Hilfe bemüht, jedoch konnte der Mitarbeiter den Vorgang in seinem Computer nicht finden. Er riet ebenso, auf die Unterlagen zu warten, bei denen auch ein Widerspruchsformular dabei sei. Was dann aber per Post kam, sei ein Zugangscode zu einem Eon-Konto gewesen, „womit mein Vater gar nichts anfangen kann“. Adressiert sei der Brief „an eine Karla, die kein Mensch kennt, mit der Adresse meines Vaters“.

Vergeblich hing die Arnsbergerin dann nach einem Anruf in einer Warteschleife des Eon-Kundendienstes. Helfen konnte man dort am Ende auch nicht. „Ich bin dann in das Eon-Konto rein und habe mir das Ganze angeschaut. Dort sind komplett falsche Angaben hinterlegt! Eine falsche Email-Adresse, die falsche Bank, eine uns unbekannte Iban, kein Geburtsdatum - daher konnte ich mich auch darüber nicht verifizieren -, aber zwei Verträge. Eine Möglichkeit, diese zu widerrufen: Fehlanzeige.“

Ein Wideruf hat die Tochter dann per E-Mail verschickt, auf den sie lange keine Antwort erhalten habe. „Nicht mal eine Nachricht, dass die Email angekommen ist“, ärgert sich die Arnsbergerin. Sie findet diese Geschäftspraxis mehr als skandalös. „Eon scheint zu tolerieren, dass die beauftragte Firma hart an der Grenze der Gesetzgebung agiert“, unterstellt sie.

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Eon will den Fall lösen und bedauert Missverständnis

Eon kümmert sich auf Nachfrage unserer Redaktion, stellt aber auch fest: „Zum aktuellen Zeitpunkt liegt laut unserem System noch kein schriftlicher Widerspruch für den Auftrag vor“, sagt ein Sprecher. Die Arnsbergerin aber versichert, diesen Widerspruch eingereicht zu haben. „Um sicherzustellen, dass alles im Sinne der Kunden abläuft, gehen unsere Kollegen aus dem Kundenservice deshalb direkt auf sie zu und setzen dann selbstverständlich einen gewünschten Widerspruch um“, sagt der Sprecher.

Zumindest konnte Eon nach der Anfrage unserer Zeitung den 82-jährigen Mann nun in der Kundenliste finden. „Laut unseren Unterlagen liegt ein Auftrag für einen Telekommunikations-Anschluss vor, der im Rahmen eines Beratungsgesprächs an der Haustür erteilt wurde“, teilt Eon mit. Das Missverständnis mit dem Arnsberger werde bedauert. „Es liegt in keinster Weise in unserem Interesse, wenn von unseren Vertriebspartnern Verträge gegen den Willen von Verbraucherinnen und Verbrauchern abgeschlossen werden“, so Eon. Im Arnsberger Fall wolle man mit dem Dienstleister noch einmal ins Gespräch gehen. „Sollten Nachschulungen der betreffenden Mitarbeitenden notwendig sein, werden wir diese selbstverständlich durchführen“, verspricht Eon.

Eon Deutschland erklärt, grundsätzlich über verschiedene Kanäle mit Kunden in Kontakt zu treten. Dazu gehöre auch die persönliche Beratung zu Hause. „Die Beratungsgespräche an der Haustür sind ein unverbindliches Angebot“, sagt Eon. Alle beauftragten Außendienstmitarbeiter würden nach strengen Kriterien ausgewählt und umfassend geschult. Die Qualität werde regelmäßig überprüft. „Und natürlich gilt: Sollten Kundinnen und Kunden es sich im Nachhinein anders überlegen, steht ihnen das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Der Vertrag kann dabei ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen widerrufen werden“, betont Eon.

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