Arnsberg. Wie es um den Breitbandausbau vor Ort steht: Was vor Vertragsabschluss wichtig ist - und was passiert, wenn nicht ausgebaut wird.

Mega schnell und stabil im Internet unterwegs sein: In Arnsberg und Sundern wurden in den vergangenen Monaten die Bemühungen um Breitbandausbau intensiviert. „Glasfaser“ lautet das Zauberwort - aber wie zauberhaft ist das eigentlich? Wie es um den Breitbandausbau in Arnsberg steht, hat die heimische Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW kürzlich untersucht.

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„In Arnsberg konnten wir bei unserer Erhebung sowohl verschiedene Ausbaustufen als auch unterschiedliche Ausbauunternehmen identifizieren“, berichtet Petra Golly. Wer jeweils in der eigenen Straße zu welchen Konditionen ausbaut, sei für Anlieger oft nicht einfach zu durchschauen, so die Leiterin der Arnsberger Beratungsstelle weiter. Worauf Verbraucher beim Glasfaseranschluss achten sollten (auch, um sich vor unerwünschten Haustürgeschäften zu schützen):

Ist ein Glasfaseranschluss überhaupt sinnvoll?

„Fakt ist“, so Golly, „dass der Bandbreitenbedarf im Laufe der Jahre stetig gewachsen ist. Während vor 20 Jahren noch 1 bis 2 MBit pro Sekunde vollkommen ausreichten, um E-Mails zu schreiben oder etwas zu recherchieren, benötigen heutige Anwendungen wie Streaming-Dienste oder Social-Media-Plattformen eine deutlich höhere Bandbreite.“ Dieser Trend setze sich fort, zukunftssicher seien daher nur Glasfaseranschlüsse, so die Verbraucherschützerin. Ihr Rat: „Wer die Möglichkeit hat, sich einen Anschluss kostengünstig ins Haus legen zu lassen, sollte dies tun!“ Ein späterer Entschluss führe oft zu höheren Kosten - darum genau über Kostenmodelle informieren.

Petra Golly und Volker Mahlich haben Wissenswertes zum Thema Glasfaseranschluss im Raum Arnsberg recherchiert,
Petra Golly und Volker Mahlich haben Wissenswertes zum Thema Glasfaseranschluss im Raum Arnsberg recherchiert, © WP | VZ AR

Was ist ein „echter“ Glasfaseranschluss?

Nach Erfahrungen der Verbraucherzentralen versuchen Vertriebler von Kabelnetzunternehmen, herkömmliche Kabelanschlüsse als „Glasfaser“ zu verkaufen. Hierbei verwenden sie häufig Marketingbegriffe wie „Kabel-Glasfaser“, „Koax-Glasfaser-Technologie“ oder „Gigabit-Anschluss“. Ein echter Glasfaseranschluss geht bis in die Wohnung - „Fiber to the home“ („FTTH“, deutsch: „Glasfaser nach Hause“) ist die einzig korrekte Bezeichnung. Angebote wie „Fiber to the curb“ („FTTC“, „bis an den Bordstein) oder „Fiber to the building“ („FTTB“, „bis in den Keller eines Gebäudes“) greifen auf den letzten Metern weiterhin auf Kupferkabel zurück, was die schnelle Glasfaser-Geschwindigkeit bremst.

Was ist eine Ausbauquote?

„Anbieter bauen sehr häufig nur dann aus, wenn ein gewisser Prozentsatz der Haushalte in einer Straße oder einem Wohnviertel entsprechende Verträge vor Beginn des Ausbaus abschließt. Wird die Quote nicht erreicht, so werden die Verträge meist storniert“, hat Golly recherchiert. Diese Praxis wird auch bei den aktuellen Ausbau-Angeboten im Raum Arnsberg angewandt. Vor Vertragsschluss sollten Interessierte darum prüfen, wann die Mindestvertragslaufzeit beginnt, was passiert, wenn nicht ausgebaut wird - oder der Beginn sich verzögert. „Wird der Vertrag automatisch storniert? Oder nur für einen eventuell späteren Ausbau ‚auf Eis‘ gelegt“? In diesem Fall sollte geprüft werden, ob man vom Vertrag zurücktreten kann, wenn endgültig klar ist, dass das Unternehmen den Glasfaserausbau nicht oder erst später anpacke.

Welcher Tarif ist für mich sinnvoll?

Je nach persönlichen Nutzungsgewohnheiten kann der Bedarf stark variieren. Wer sich nicht sicher ist, welche Leistung benötigt wird, sollte beim Vertragsschluss im Zweifelsfall eher auf eine etwas niedrigere Bandbreite zurückgreifen. Wenn diese letztlich nicht ausreicht, lässt sich bei fast allen Anbietern eine Höherstufung (Upgrade) vornehmen – auch während der Vertragslaufzeit. Wer hingegen zu Beginn einen „überdimensionierten“ Tarif wählt, bekommt ein „Downgrade“ meist erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Vorsicht bei vermeintlichen Einheitspreisen für alle Bandbreiten: Erst im Kleingedruckten wird klar, dass sich der Preis nach drei, sechs, neun oder zwölf Monaten deutlich erhöht.

Aufdringliche Haustürvertreter

Auch in Arnsberg berichteten Bürger von aufdringlichen Vertretern, die sie an der Haustür zu einem Vertragsschluss drängen wollen, hat Petra Golly beobachtet. Mitunter würden sogar glatte Lügen aufgetischt, zum Beispiel, dass das Internet bald nicht mehr funktioniere, wenn man keinen neuen Vertrag abschließe. Derartige Mitteilungen gebe aber einzig der aktuelle Anbieter in schriftlicher Form aus, keinesfalls an der Haustür. „Wir empfehlen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Besser ist es, sich ein Angebot nach dem Gespräch schriftlich zuschicken zu lassen, um Vertragsbedingungen und Preise zu vergleichen“, raten die Verbraucherschützer.

Kann ich meinen Glasfaser-Vertrag widerrufen oder kündigen?

Wurde der Vertrag an der Haustür, am Telefon oder im Internet geschlossen, haben Kunden grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dies gilt auch für Verkaufsaktionen zum Beispiel vor dem Supermarkt oder auf dem Marktplatz. Wurde der Vertrag hingegen im Ladengeschäft des Anbieters geschlossen, kann er nicht widerrufen werden. Ob eine Kündigung vor Beginn des Ausbaus möglich ist, hängt von den Kündigungsklauseln ab.

Weitere Informationen zum Thema unter www.verbraucherzentrale.nrw/glasfaseranschluss oder beim Kompetenzzentrum Gigabit.NRW: www.gigabit.nrw.de