Hochsauerlandkreis. Haufenweise Kündigungen: Dem Hochsauerlandkreis mangelt es ganz offensichtlich an Umwelt-Ingenieuren/Ingenieurinnen. Das sind die Gründe.

„Dem Ingenieur ist nichts zu schwör“? Wenn es um Windenergie geht, offenbar doch. Der Verwaltung des Hochsauerlandkreises jedenfalls gehen offenbar die Ingenieure/Ingenieurinnen aus - und die zähe Materie rund um die „Windmühlen“ könnte dabei eine große Rolle spielen. Warum?

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Beleuchten wir zunächst die Fakten. Ganz aktuell ist beim HSK als Untere Naturschutzbehörde (UNB) ein Job zu besetzen. Nicht ganz einfach offenbar, denn auch die Politik ist mit im Boot: Das Personalproblem wurde erst kürzlich in einer Sitzung des Kreisausschusses „gewälzt“: Die Stelle soll mit einer Ingenieurin oder einem Ingenieur besetzt werden - und ist voraussichtlich „nach E 11 zu bewerten“. Heißt: Die monatliche Vergütung in dieser Entgeltgruppe liegt im Bereich von 3622 bis 5464 Euro - abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer. „Zur Gewinnung qualifizierten Personals ist die Ausschreibung einer unbefristeten Stelle erforderlich“, stellt die Kreisverwaltung fest - und klagt dann über die angespannte Lage auf diesem Feld:

Aktuell drei Kündigungen

Die Personalfluktuation im Bereich der Umweltingenieure sei auch beim Hochsauerlandkreis besonders hoch. „Aktuell liegen drei Kündigungen vor; zwei Angestellte waren lediglich eineinhalb Jahre, der dritte siebeneinhalb Jahre beim HSK (im Fachdienst 47) beschäftigt. Ein weiterer Ingenieur ist im Januar dieses Jahres nach nur viermonatiger Beschäftigung ausgeschieden“, so die Details.
Zu den Gründen für die Kündigungen hat man im Kreishaus zwei Theorien parat: „wohnortnähere Alternativangebote anderer Behörden“ - vor allem aber „Aufgabenzunahme - gerade im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Windkraftanträge.“

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Hintergrund: Im Zuge des Ausbaus der erneuerbaren Energien kommt dem beschleunigten Ausbau der Windenergienutzung eine zentrale Rolle zu. „Eine zusätzliche Stelle in der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ist erforderlich, da sich die Antragszahlen für Windkraftanlagen in den vergangenen Jahren erheblich erhöht haben“, so der HSK zur nun auszuschreibenden Stelle. Diese Zunahme erforderte eine deutlich höhere Bearbeitungskapazität, um die bereits jetzt relativ kurz bemessenen Fristen einzuhalten und qualitativ hochwertige Stellungnahmen sicherzustellen.

Und die Arbeit soll sich noch weiter verdichten: Aufgrund einer derzeit in Arbeit befindlichen Änderung des Regionalplans werde die Zahl der Anträge voraussichtlich weiter steigen, mindestens aber weiterhin auf hohem Niveau liegen, schätzt man bei der UNB. Dabei gelte es außerdem zu berücksichtigen, dass sich die Bearbeitung der Anträge nicht lediglich auf die Windenergieanlagen (WEA) selbst bezieht, sondern in nahezu allen Fällen noch zusätzliche Prüfungen / Stellungnahmen / Genehmigungen erforderlich sind. Zuwegung zu den Anlagen, die Kabeltrasse oder die Errichtung von Umspannstationen sind nur einige Beispiele dafür.

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Kürzere Fristen

Darüber hinaus unterliege der Bereich Windkraft einer äußerst dynamischen Gesetzeslage, auf die seitens der Verwaltung mitunter sehr kurzfristig reagiert werden muss, merken die Verantwortlichen beim HSK abschließend an. Aktuelle Gesetzesvorhaben hätten eine Tendenz zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren; allerdings gelte beides lediglich für die Antragsteller / Projektträger. „Das bedeutet, dass sich die Fristen, in der die UNB im Genehmigungsverfahren Stellung nehmen muss, verkürzen, ohne dass sich aber der Prüfungsumfang verringert“, stellt die Verwaltung fest.