Hochsauerlandkreis. Regelmäßig werden im Sauerland Menschen vermisst gemeldet. Manche Fälle klären sich schnell, andere nicht. Die Polizei erklärt, was zu tun ist.
Fünf Monate sind vergangen, seit die 66-jährige Ursula F. aus Brilon-Messinghausen als vermisst gemeldet wurde. Die Polizei, die damals mit einem Großaufgebot nach der demenziell erkrankten Frau suchte, hat auch aktuell keine Hinweise auf den Aufenthaltsort der Frau: „Wir sind wirklich allen Spuren nachgegangen, selbst den abwegigsten Hinweisen, aber uns fehlt immer noch jegliche Spur“, so Polizeisprecher Michael Schemme auf Anfrage der Westfalenpost. Aktuell, so die Polizei, werde nicht mehr aktiv nach Ursula F. gesucht: „Konkrete Suchmaßnahmen werden derzeit nicht mehr durchgeführt. Bei eingehenden Hinweisen gehen wir diesen selbstverständlich umgehend nach.“, so Schemme.
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Die Suche nach Ursula F.
Am 31. August 2024 wurde Ursula F. zuletzt gesehen. Die Polizei begann bereits am selben Tag mit intensiven Suchmaßnahmen, die auch über die folgenden Tage hinweg fortgesetzt wurden. Hubschrauber, Flächenspürhunde und Einsatzkräfte der Feuerwehr durchkämmten das Gebiet um Messinghausen. Sogar das Technische Hilfswerk (THW) war vor Ort. Die Spur der Vermissten führte zunächst ins Dorf, wo sie zuletzt von Anwohnern gesehen worden war. Doch trotz aller Bemühungen blieb der Verbleib von Ursula F. unklar.
Wie bei anderen Vermisstenfällen übernahm die Kriminalpolizei schnell die Ermittlungen, wie Polizeisprecher Michael Schemme damals gegenüber der Westfalenpost erklärte. „Je nach den aktuellen Erkenntnissen wird der Einsatz geplant und organisiert“, sagte Schemme und betonte, dass die Dauer einer Suche individuell entschieden werde. Der Verdacht, dass Ursula F. eventuell in ein Auto gestiegen sein könnte, wurde geäußert, konnte jedoch nicht bestätigt werden.
„Bei dementen Personen ist die Gefahr für Leib und Leben relativ schnell gegeben. Bei Kindern wird direkt gesucht.“
Parallel zur Polizeiarbeit starteten Familie und Dorfbewohner private Suchaktionen. An einem heißen Montag im September beteiligte sich ein Großteil der Dorfgemeinschaft an der Suche. Warnwesten, Seile, Stöcke und Suchhunde kamen zum Einsatz. „Vielleicht hat sie, als sie uns nicht im Garten gesehen hat, gedacht, sie wäre allein und hat sich dann auf den Weg gemacht“, erklärte ihre Tochter damals. Trotz der gemeinsamen Bemühungen blieben die Anstrengungen erfolglos.
Vermisstenfälle im Hochsauerlandkreis
Der Fall Ursula F. ist kein Einzelfall. Allein im vergangenen Jahr wurden im Hochsauerlandkreis 318 Menschen als vermisst gemeldet. 2023 waren es 279. Die meisten dieser Fälle klären sich schnell auf, doch gerade bei vulnerablen Gruppen wie dementen Personen oder Kindern gestaltet sich die Suche besonders zeitkritisch.
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Laut Polizei wird eine Vermisstenanzeige dann aufgenommen, wenn sich eine Person aus ihrem gewohnten Umfeld entfernt hat, ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und Gefahr für Leib und Leben besteht. „Bei dementen Personen ist die Gefahr für Leib und Leben relativ schnell gegeben. Bei Kindern wird direkt gesucht“, erklärt Michael Schemme. Erwachsene hingegen müssen laut Gesetz das Recht haben, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen. Eine Suchaktion wird in solchen Fällen nur eingeleitet, wenn konkrete Hinweise auf eine Gefahr vorliegen.
Die Polizei rät dazu, Vermisstenanzeigen so früh wie möglich zu stellen. Insbesondere bei demenziell Erkrankten kann jede Minute entscheidend sein, da diese Personen oft orientierungslos und anfällig für Unfälle sind. „Es ist hilfreich, ein aktuelles Foto und eine detaillierte Beschreibung der Person sowie bekannte Lieblingsorte anzugeben“, sagt Schemme.
Öffentliche Suchaufrufe – Chance und Risiko
In den letzten Jahren hat sich die Verbreitung von Suchaufrufen über soziale Medien wie Facebook etabliert. Auch im Fall Ursula F. wurden Fotos und Beschreibungen online geteilt. Dies kann die Reichweite der Suche erheblich vergrößern, birgt jedoch Risiken. Jana Schäfer von der Polizeibehörde erklärt: „Grundsätzlich gibt es keine Einwände gegen die eigene Veröffentlichung von Lichtbildern gesuchter Personen, jedoch ist Vorsicht geboten. Diese Bilder werden häufig unkontrolliert verbreitet.“ Sollte eine vermisste Person beispielsweise freiwillig untertauchen wollen, könne dies später negative Auswirkungen auf deren Leben haben.
Für die Polizei ist ein öffentlicher Suchaufruf nur dann gerechtfertigt, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Besonders bei Erwachsenen, die sich bewusst von ihrem Umfeld entfernt haben, wird ein solcher Schritt meist vermieden. Bei Kindern und dementen Personen hingegen erfolgt die Öffentlichkeitsfahndung oft umgehend.