Hochsauerland. Die vorgezogene Bundestagswahl fordert Kommunen im HSK heraus. Nicht nur die Zeit ist knapp. Einblick ist den Stress der Wahlvorbereitungen.

Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar stellt auch die heimischen Kommunen im Hochsauerlandkreis vor große Herausforderungen, die leistbar, aber nicht ohne Überstunden machbar sind. Das zeigt eine Umfrage bei den sechs Altkreisstädten. Vor allem die knapp bemessene Zeit bis zur Wahl sorgt für Mehrbelastungen. Allein die Vorlaufzeit für Briefwahlen hat sich erheblich von sechs auf nur zwei Wochen verkürzt. In den sechs Altkreisstädten sind rund 65.300 Menschen wahlberechtigt; 928 Wahlhelfer/innen kommen zum Einsatz.

Wahlberechtigte

Am 12. Januar war der Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten ins Wählerverzeichnis. Stand jetzt dürfen in Brilon 19.750 Personen ihre Stimme abgeben; in Marsberg sind es 15.200, in Medebach 5950, in Winterberg circa 10.000, in Hallenberg rund 3300 und in Olsberg 11.164. Peter Sauerland vom Wahlamt der Stadt Marsberg: „Auf Antrag können grundsätzlich zusätzlich Deutsche im Ausland ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden, wenn ihr letzter Wohnsitz vor Wegzug ins Ausland Marsberg war.“ Das gilt natürlich auch für die anderen Kommunen.

Wahlvorschläge

Noch stehen gar nicht alle Namen für den Stimmzettel fest: Der 20. Januar ist der letzte Tag, an dem Wahlvorschläge eingereicht werden können. Das sorgt letztlich ja auch für das straffe Zeitkorsett der Wahl. Der Kreiswahlausschuss, der über die Zulassung der Vorschläge für den Wahlbezirk 147 Hochsauerlandkreis entscheidet, tagt erst am 24. Januar im Mescheder Kreishaus. Zuständig ist der Landrat als Kreiswahlleiter. Und dann gibt es noch auf Landes- und Bundesebene Beschwerdeausschüsse.

Wahlhelfer

So viel vorweg: Die sogenannten Einberufungen für die Wahlhelfer/innen wurden bereits verschickt, dennoch können sich bei allen Wahlämtern noch interessierte Freiwillige melden. Schließlich könnte mal jemand ausfallen und im Herbst sind ja dann auch noch die Kommunalwahlen. Brilon benötigt 178 Helfer/innen für die Wahlbezirke und 63 für die Briefwahlbezirke. Die maximale Zahl der Personen in einem Wahlvorstand regelt das Bundeswahlgesetz. Es sieht für jeden Wahlvorstand einen Wahlvorsteher, seine Stellvertretung und weitere drei bis sieben Beisitzer/innen vor, also maximal neun Personen. In Marsberg werden 161 Wahlhelfer/innen eingesetzt, davon 28 in den Briefwahlvorständen. Peter Sauerland: „Die Wahlvorstände sind zurzeit zu über 90 Prozent besetzt. Einige Rückmeldungen stehen noch aus.“

Mehr zum Thema

Bei einer Kommunalwahl braucht man übrigens mehr Wahlhelfer/innen als bei einer sogenannten überörtlichen Wahl, da mehr Stimmbezirke gebildet werden müssen. In Medebach sind 114 Wahlhelfer/innen eingeplant. Winterberg braucht ca. 170 und Hallenberg benötigt mindestens 50 Wahlhelfer/innen. In Olsberg werden 192 Personen benötigt. Ein Beispiel: Das Stadtgebiet Medebach ist in 16 Urnenwahlbezirke aufgeteilt, so dass für die Wahlberechtigten in jedem Stadtteil die Möglichkeit der Urnenwahl besteht. Aufgrund einer kontinuierlich zunehmenden Anzahl von Briefwählern sind für die Bundestagswahl 2025 im Bereich der Hansestadt Medebach erneut drei Briefwahlbezirke gebildet worden. Für die im September 2025 stattfindende Kommunalwahl ist das Stadtgebiet in 14 Wahlbezirke eingeteilt, wobei diese zum Teil noch in Stimmbezirke unterteilt werden. Hierdurch bedingt wird sich die Anzahl der bei der Kommunalwahl 2025 benötigten Wahlhelfer gegenüber der jetzigen Bundestagswahl nochmals erhöhen. 

Europawahl - Sachsen-Anhalt
Knappe Fristen für die Briefwahl bei der Bundestagswahl 2025. © DPA Images | Matthias Bein

Erfrischungsgeld

Die Höhe variiert von Stadt zu Stadt. In Brilon erhalten die Wahlhelfer/innen in den Urnenwahl-Vorständen 50 Euro und in den Briefwahlvorständen 30 Euro. In Marsberg beträgt das Erfrischungsgeld für die Mitglieder der Urnenwahlvorstände 30 und für die Mitglieder der Briefwahlvorstände 25 Euro. In Medebach liegt es bei 35 bzw. 25 Euro, Winterberg zahlt im Wahllokal 45 Euro für jedes Mitglied im Wahllokal und 35 Euro im Briefwahlvorstand. In Hallenberg bekommen alle Wahlhelfer/innen 50 Euro. Holger Schnorbus, Wahlleiter und allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters, dort: „Die Stadt Hallenberg hat sich entschieden, dieses Ehrenamt zu stärken und einen Betrag von 50 Euro für sämtliche Mitglieder zu zahlen, wobei diese Mehrkosten nicht erstattungsfähig sind.“ Olsberg zahlt 50 Euro im Wahllokal und 30 Euro für die Auszählung der Briefwahlen.

Wahlbenachrichtigungen, Briefwahl und Stimmzettel

Erst wenn das Wählerverzeichnis offiziell feststeht, werden die Wähler schriftlich benachrichtigt. Die Bundeswahlordnung schreibt vor, dass dies bis zum 21. Tag vor der Wahl zu benachrichtigen sind. Das wäre spätestens der 2. Februar. Briefwahlunterlagen können erst dann verschickt werden, wenn die Stimmzettel vorliegen. Die Stadt Brilon teilt dazu mit: „Aktuell ist damit zu rechnen, dass die Stimmzettel erst sehr kurzfristig, etwa Mitte bis Ende der sechsten Kalenderwoche vorliegen.“ Das wäre ab dem 5. Februar, vielleicht auch erst am 7.

Die WP auf Social Media

Die Stadt Marsberg weist darauf hin, dass auch erst dann mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden kann, nachdem am 31. Januar die sogenannten Beschwerdesitzungen der Landes- und Bundeswahlausschüsse getagt haben. Peter Sauerland: „Das alles hat zur Folge, dass erst ab 10. Februar die kompletten Briefwahlunterlagen versendet werden. Damit dies überhaupt möglich ist, werden einige Mitarbeiter der Verwaltung auch am Samstag und Sonntag, 8. und 9. Februar, im Dienst sein.“ Briefwähler werden gebeten, wegen der Zusendung der Briefwahlunterlagen von zwischenzeitlichen Rückfragen abzusehen, da die Unterlagen nicht vor dem 10. Februar verschickt werden können. Auch die direkte Ausübung des Wahlrechtes im Rathaus ist vor dem 10. Februar nicht möglich. Das gilt ebenfalls für alle anderen Kommunen. Rabea Kappen (Sprecherin der Stadt Winterberg) und Dieter Harbeke (Wahlleiter in Medebach) rechnen ab der 5. Kalenderwoche damit, die Wahlbenachrichtigungen zu versenden.

Zuschnitt der Stimmbezirke

In allen sechs Städten des Altkreises ändert sich nichts beim Zuschnitt der Stimmbezirke. Sie sind identisch mit denen bei der Europawahl.

Künftige Wahl-Termine

Das ist streng genommen keine Angelegenheit der Kommunen. Die Stadt Brilon sagt aber dazu: „Die Legislaturperiode dauert in der Regel vier Jahre und beginnt mit der Konstituierung des neuen Bundestages, der spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammenkommen muss. Neuwahlen finden frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Ausnahme: Der Bundestag wird – so wie jetzt – vorher aufgelöst. Dann muss innerhalb von 60 Tagen gewählt werden. Das bedeutet, dass zukünftige Wahlen voraussichtlich jeweils im Winter stattfinden werden. Auch die Stadt Marsberg schreibt dazu: Zukünftige Bundestagswahlen werden immer im Februar stattfinden. Die nächste BTW wäre dann im Februar 2029.

Mehrbelastung

Wahlen im Allgemeinen - und hier insbesondere eine vorgezogene Bundestagswahl - verursachen erheblichen Arbeitsaufwand in den Kommunen. Da es keine regelmäßig anfallenden Arbeiten sind, entstehen Überstunden. Die Stadt Brilon: „Bei einer vorgezogenen Bundestagswahl, die mit verkürzten Fristen verbunden ist, entsteht insbesondere beim Briefwahlgeschäft, das innerhalb von nur wenigen Tagen abgewickelt werden muss, erheblicher Arbeitsaufwand, der erledigt werden muss und der sich nicht verschieben lässt.“

Der Bund erstattet für die Bundestagswahl den Ländern zugleich für ihre Gemeinden die durch die Wahl veranlassten notwendigen Ausgaben. Die Kosten für die Versendung der Wahlbenachrichtigungen und der Briefwahlunterlagen sowie die Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände werden den Ländern im Wege der Einzelabrechnung zum Teil ersetzt. Die übrigen Kosten werden durch einen festen Betrag je Wahlberechtigten erstattet. Medebachs Bürgermeister Thomas Grosche: „Der Bund übernimmt die Kosten von 35 Euro für den Wahlvorsteher; der Restbetrag muss aus Haushaltsmitteln der Kommune bezahlt werden.“

Kurios: Die Portokosten werden vom Bund übernommen, jedoch keine Expresslieferung ins Ausland. Rabea Kappen: „Da die Briefwahlfrist in diesem Jahr sehr kurz ist, werden wir die Unterlagen ins Ausland per Express schicken müssen, damit die Unterlagen überhaupt pünktlich bei uns zurück sein können.“  Noch eine Besonderheit durch die Wahl im Winter: „Wir müssen uns darauf vorbereiten z.B. Schneemessungen auf den städtischen Flachdächern durchzuführen, diese gegebenenfalls vom Schnee zu befreien, um diese zu entlasten, oder den Winter- und Ordnungsdienst organisieren“, so Kappen.