Hochsauerlandkreis. Wer zu wenig Empfang hat, braucht bald weniger zu zahlen - dank des Minderungsrechts für Mobilfunkkunden. Eine gute Nachricht vor allem im HSK.
Wenn der Internetanbieter nicht die vertraglich vereinbarte Leistung liefert, haben Kunden ein Recht auf Zahlungsminderung. So weit, so bekannt – doch nun nimmt die Bundesnetzagentur auch die Mobilfunkanbieter ins Visier: Mit einem neuen Messtool sollen Kunden ab 2025 auch hier genauer überprüfen können, ob der Anbieter die Leistung erbringt, die er vertraglich zugesichert hat. Tut er dies nicht, haben Kunden Anspruch auf Zahlungsminderung oder können in manchen Fällen auch ihre Verträge kurzfristig kündigen. Was das für die Menschen im Hochsauerlandkreis bedeutet:
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Für die Verbraucher im HSK sind die angekündigten Minderungsregelungen eine gute Nachricht, wie die Verbraucherzentrale NRW e.V. erklärt. Denn insbesondere im HSK bewertet der Landesverein für Verbraucherschutz die Mobilfunkabdeckung kritisch: Im Vergleich zu anderen Gemeinden weise der Hochsauerlandkreis größere Lücken in der Netzversorgung auf, erklärt Burak Tergek, Referent für Telekommunikationsrecht bei der Verbraucherzentrale NRW: „Diese Situation erschwert aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher die aktive Teilnahme am digitalen Leben.“
Mobilfunknetz im HSK zeigt große Lücken
Ein Blick in den Breitbandatlas des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zeigt, dass die Netzversorgung gerade in den ländlichen Gegenden des Hochsauerlandkreises extrem schwankt. Je nach Mobilfunkanbieter steht es an Orten wie zum Beispiel den Stadtgebieten Marsberg, Winterberg, Medebach oder Hallenberg schlecht um den Empfang von 5G. Auch in Hinblick auf 4G- Empfang schwankt die Versorgung enorm, je nach Anbieter steht bis zu 25 Prozent des HSK zuweilen ohne Netz dar.
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Die Einführung von Minderungsrechten für den Mobilfunk kommt da wie gerufen. „Sie stellt eine wesentliche Verbesserung der Verbraucherrechte dar, da nun gegen unzureichende Leistungen der Anbieter vorgegangen werden kann“, erklärt Burak Tergek. Außerdem werde so auch der Druck auf die Netzanbieter erhöht, für eine flächendeckende und ausreichende Netzabdeckung zu sorgen. Die Minderungsrechte würden dabei sowohl für das 5G-Netz als auch für das 4G-Netz greifen, erläutert der Experte: „Bei Minderleistungen können Verbraucherinnen und Verbraucher in beiden Bereichen Minderungs- und Kündigungsrechte geltend machen.“
Wie kann man sein Minderungsrecht geltend machen?
Wann eine Abweichung der vertraglich zugesicherten Mobilfunkleistung vorliegt und wann nicht, wird zukünftig in einer Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur genau definiert. Zudem stehe den Verbrauchern dazu bald eine App zur Verfügung, mit der sie die Leistung ihres Mobilfunkanbieters messen können. Dabei müssten die Verbraucher jedoch mit einem gewissen Aufwand rechnen, sagt Burak Tergek: „Die Bundesnetzagentur wird mit Vorgaben festlegen, wie und unter welchen Bedingungen gemessen werden muss.“ Noch seien dazu keine endgültigen Details veröffentlicht: „Voraussichtlich werden unter anderem mehrere Messungen verteilt auf mehrere Tage erforderlich sein.“
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Mithilfe des Messtools würden die durchgeführten Messungen genau nachgehalten. Durch das daraus resultierende Messprotokoll könnten Verbraucher dann nachweisen, wenn der Anbieter seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Wie schwierig es für Kunden sein wird, ihre Minderungs- und Kündigungsrechte gegenüber dem Mobilfunkanbieter durchzusetzen, sei aktuell jedoch nur schwer einzuschätzen. Nicht nur der Messungsaufwand für die Verbraucher könnte dabei eine Herausforderung darstellen, erklärt Burak Tergek: „Zudem ist unklar, wie die Anbieter auf die vorgelegten Messprotokolle reagieren werden.“ Doch die Bürger sind dabei nicht auf sich allein gestellt: die Verbraucherzentrale NRW stehe bei Fragen über die Minderungsrechte zur Verfügung. „Wir helfen auch bei der Durchsetzung dieser Rechte“, sagt Burak Tergek. Ansprechpartner für eine individuelle Beratung im HSK gebe es in der Beratungsstelle in Arnsberg oder beim Beratungsstützpunkt in Meschede.