Hochsauerlandkreis. Kostümwahl an Halloween wird durch Social Media befeuert. Was die Polizei zu problematischen Verkleidungen sagt und wann sogar Anzeigen drohen.

Halloween steht vor der Tür und viele planen schon jetzt, welch schrecklich-schönes Kostüm sie tragen werden. Die Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist für die Polizei aber alles andere als Party-Stimmung. In der Gruselnacht sind mehr Beamte in der Fläche unterwegs, allerdings habe man die Lage in den letzten Jahren stets im Griff, wie Michael Schemme, Pressesprecher der Polizei im Hochsauerlandkreis, sagt. Wie aber umgehen mit Kostümen, die vielleicht problematisch werden? Denn der Wettbewerb, das schaurigste Kostüm zu tragen wird durch Social-Media noch befeuert.

Rechtliche Vorgaben zur Kostümierung gibt es nicht

„Generelle rechtliche Vorgaben zur Kostümierung gibt es nicht, sofern sie nicht gegen entsprechende Strafgesetze verstoßen. Verwendungen von verbotenen Zeichen oder das Tragen von Waffen ist natürlich verboten“, betont Schemme auf WP-Anfrage. „Auch sogenannte Anscheinswaffen können ein Problem darstellen, da das Gegenüber aus der Ferne nicht beurteilen kann, ob es sich um eine Spielzeugpistole oder eine echte Waffe handelt. Provoziert man dadurch einen Polizeieinsatz, werden wir im Zweifel immer von einer echten Waffe ausgehen und auch entsprechend vorgehen.“ Auch die derzeitige Entwicklung von sogenannten Messertaten sollte in die Köpfe der Feiernden, wie Schemme betont. „Niemand kann aus der Ferne ein täuschend echtes „Gummimesser“ von einem Echten unterscheiden.“ Sein Tipp: „einfach weglassen“.

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Im Sauerland bisher keine Anzeige wegen eines Kostüms

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Harmlose Kostüme wie diese hier sollten kein Problem an Halloween sein. © IMAGO/Cavan Images | IMAGO/Diana Vyshniakova

Erfahrungen mit problematischen Halloween-Kostümen im Sauerland hat die Polizei aber bisher nicht gemacht, dennoch warnt sie vor dem Umgang mit Kostümen. „Es sollte unbedingt vermieden werden, andere durch eine Art Horrorkostüm zu erschrecken. Man weiß nie, wie die andere Person reagiert. Wird beispielsweise ein Kind auf dem Gehweg erschreckt und läuft auf die Straße, dann könnte es zu einer Folge kommen, die niemand möchte.“

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Beschwerden von Bürgern, die sich durch bestimmte Kostüme beleidigt oder bedroht fühlen, gab es im Sauerland bisher keine. „In Einzelfällen könnte es eine Anzeige wegen Bedrohung oder Beleidigung geben“, mutmaßt Michael Schemme, aber das sei noch nicht vorgekommen. Gehe eine Beschwerde ein, werde man individuell reagieren.

Provokante oder extremistische Kostüme können angezeigt werden

Provokante oder extremistische Kostüme können im Extremfall angezeigt werden, hier kommt es aber auf den Straftatbestand an, der erfüllt worden ist. „Stellen wir eine Straftat fest, zeigen wir diese konsequent an. Über das weitere Verfahren entscheidet die Justiz. Bei Straftaten drohen grundsätzlich Geld- / oder sogar Freiheitsstrafen“, erklärt Michael Schemme.

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