Hochsauerlandkreis. Mehr als 500 abgelehnte Asylbewerber müssten den HSK verlassen. Aber seit Jahren gibt es kaum noch Abschiebungen. Die Gründe sind hausgemacht.

Die Zahl der Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern ist im Hochsauerlandkreis in den vergangenen Jahren eingebrochen. Im Jahr 2022 wurden 32 Menschen abgeschoben. Ausreisepflichtig waren 576 Personen. Ein Jahr später, im Jahr 2023, gab es 24 Abschiebungen. Ausreisepflichtig waren 507 Personen. Im laufenden Jahr (1. Halbjahr 2024) wurden bislang 17 Personen aus dem HSK abgeschoben. Derzeit sind insgesamt 507 Menschen ausreisepflichtig. Die Daten beziehen sich auf alle Städte und Gemeinden des Hochsauerlandkreises, mit Ausnahme von Arnsberg. Die Stadt hat eine eigene Ausländerbehörde.

Abschiebungen im HSK: Zahlen gehen seit 2020 zurück

Die Zahl der Abschiebungen sei im Coronajahr 2020 massiv eingebrochen, sagte Martin Reuther, Sprecher des Hochsauerlandkreises. In den Jahren davor habe die Zahl der Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern HSK-weit (ohne Arnsberg) zum Teil über 100 gelegen. Im Jahr 2017 gab es 141 Abschiebungen, 2018 waren es noch 115 und 2019 mussten aus dem HSK 80 ausreisepflichtige Personen Deutschland verlassen. Die meisten Ausreisepflichtigen stammen aus dem Irak, Nigeria und Guinea.

Abschiebungen im HSK: Bund und Land geben den Rahmen vor

Die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises in Meschede weist auf viele Probleme hin, warum Abschiebungen immer schwerer werden.
Die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises in Meschede weist auf viele Probleme hin, warum Abschiebungen immer schwerer werden. © WP Meschede | Jürgen Kortmann

Ein Problem: Ohne Papiere kann niemand aus Deutschland abgeschoben werden.  „Zum größten Teil können Abschiebungen nicht durchgeführt werden, weil die betroffenen Ausländer nicht über die zur Rückkehr in ihr Heimatland berechtigenden Dokumente verfügen. Weitere Hindernisse, welche dem Vollzug einer Abschiebung entgegenstehen, sind familiär bedingte Duldungsgründe und gesundheitliche Einschränkungen“, heißt es in einer Antwort des Hochsauerlandkreises auf Anfrage der WP. Im Kreishaus selbst könnten Abschiebevorgänge nicht beschleunigt werden, so Kreissprecher Reuther. „Die Rahmenbedingungen, unter welchen Abschiebungen durchgeführt werden, sind durch den Bund und das Land NRW vorgegeben. Vor diesem Hintergrund hat der Hochsauerlandkreis keine eigene Handhabe, um Abschiebungen zu beschleunigen“, heißt es.

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Nach dem Messerattentat auf einem Stadtfest in Solingen, bei dem drei Menschen getötet und weitere Personen verletzt wurden, gibt es Forderungen nach härteren Abschieberegeln. Zugleich wird Aufklärung verlangt, weshalb die Behörden im vergangenen Jahr mit dem Versuch scheiterten, den syrischen Asylbewerber, der dringend verdächtig ist, den Anschlag verübt zu haben, abzuschieben. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst kündigte unterdessen umfassende Aufklärung an. Mit Blick auf die nicht erfolgte Abschiebung des Verdächtigen sei im „konkreten Fall“ zu schauen, „ob alles richtig gelaufen ist“. Wenn etwas schiefgelaufen sei, müsse das auch klar benannt werden.